4171/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend “2002: Jahr der Neugründungen - Jahr der
Neugründungskonkurse?"
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit sowie die Wirtschaftskammer
Österreichs haben das Jahr 2002 zum “Jahr der
Neugründungen" erklärt. BM
Bartenstein rechnet mit 30.000 Neugründungen. Dies bedeutet nicht nur
wichtige
Impulse für den Arbeitsmarkt, sondern
gemäß einer Studie des
Wirtschaftswissenschafters Dipl.-lng. Dr. Knut Consemüller auch
für Innovationen.
Österreich braucht mehr
Unternehmer, denn ein neu gegründetes Unternehmen
bedeutet zwei bis vier Jobs, erklärte der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit Dr.
Martin Bartenstein am 21.3.2002 bei der Vorstellung des neu gegründeten
Raiffeisen
Jungunternehmerclubs, über den er die Schirmherrschaft übernommen
hat. Diese
Serviceeinrichtung der Raiffeisenbankengruppe will Unternehmensgründern in
der
Startphase und den ersten Jahren hilfreich zur Seite stehen.
Nach den ministeriellen
Presseinformationen erleben rund zwei Drittel neuer
Unternehmen das fünfte Geschäftsjahr (eine Zahlenangabe, die jedoch
aus Sicht der
Fragesteller kritisch hinterfragt werden muss).
Dies ist nun im Zusammenhang mit der
Novelle zur Gewerbeordnung (Entfall der
konkursrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Gewerbes) zu
sehen.
Ein Konkurs selbst soll in Zukunft kein Grund mehr sein, jemand eine
Gewerbeberechtigung zu versagen (Bartenstein: “In der neuen
Gewerbeordnung soll
zwar das redliche Scheitern analog zum Strafrecht ohne Sanktionen bleiben, es
sind
aber alle Maßnahmen zu begrüßen, die es auch dazu gar nicht
erst kommen
lassen").
Erstmals seit zwei Jahren ist jedoch die
Anzahl der Insolvenzen insgesamt
gestiegen. Im ersten Quartal 2002 um 6 %, darunter auch sog. Neugründer
bzw.
Jungunternehmerlnnen. Häufig kommt es vor der Unternehmensgründung im
Finanzbereich zu Fehlplanungen oder es stimmt das Verhältnis von
Eigenmittel oder
Fremdmittel nicht. Besonders die Kreditversicherer leiden unter diesem Pleiten.
Es entsteht bei vielen
Maßnahmen der Eindruck, als ob man u.a. durch diese
“Neugründeroffensive" die ungünstigen (weil hohen) Zahlen
in der
Arbeitslosenstatistik verringern will, gleichzeitig sollen
Qualitätserfordernisse (z.B.
Gewerbezugang) abgebaut werden. Ob damit Neugründungen langfristig
abgesichert
werden, muss allerdings in Frage gestellt werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Justiz
nachstehende Anfrage:
1)
Wie viele Unternehmen mussten 1997, 1998, 1999, 2000, 2001 und bis zum
Stichtag 30.6.2002 den Konkurs beantragen (Aufschlüsselung auf Jahre,
Stichtag
und Bundesländer)?
2)
Welche Branchen waren dabei in diesen Jahren besonders betroffen
(Aufschlüsselung auf diese Jahre, Stichtag und Bundesländer)?
3)
Wie viele davon waren jeweils sog. Neugründer oder Jungunternehmerlnnen
(Aufschlüsselung auf diese Jahre und Bundesländer)?
4)
Über wie viele Unternehmen musste 1997, 1998, 1999, 2000, 2001 und bis zum
Stichtag 30.6.2002 der Konkurs eröffnet werden (Aufschlüsselung auf
diese
Jahre, Stichtag und Bundesländer)?
5) Welche “Branchen" waren in diesen Jahren besonders betroffen?
6)
Wie viele davon waren jeweils sog. Neugründer oder Jungunternehmerlnnen
(Aufschlüsselung auf diese Jahre und Bundesländer)?
a) Welche “Branchen" waren besonders betroffen?
b) Wie viele davon waren sog. Betriebsnachfolgerinnen?
c) Wo sehen Sie die Gründe für diese Insolvenzen?
7) Wie viele davon waren in diesen sog. Betriebsnachfolgerinnen?
8)
Zu wie vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
9)
Wie viele der sog. Neugründer oder Jungunternehmerlnnen mussten im Jahr
2000 und 2001 bereits nach dem ersten Jahr einen Konkurs selbst beantragen
bzw. wurde dieser Antrag durch Gläubiger eingebracht (Aufschlüsselung
jeweils
auf Jahre und Bundesländer)?
a) Wie hoch waren dabei jeweils die Passiva?
b) Wie
viele Konkurse mussten davon mangels Masse abgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
c) Wie
viele Konkursverfahren wurden tatsächlich eröffnet?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Ausgleich?
d) Wie viele Arbeitnehmerinnen waren davon betroffen?
e) Welche
Beträge mussten dafür aus dem Insolvenzausgleichsfonds bezahlt
werden?
f) Zu
wie vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
10)Wie
viele der sog. Neugründer oder JungunternehmerInnen mussten im Jahr
2000 und 2002 nach dem zweiten Jahr einen Konkurs selbst beantragen bzw.
wurde dieser Antrag durch Gläubiger eingebracht (Aufschlüsselung
jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?
a) Wie hoch waren dabei jeweils die Passiva?
b) Wie
viele Konkurse mussten davon mangels Masse abgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
c) Wie
viele Konkursverfahren wurden tatsächlich eröffnet?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Ausgleich?
d) Wie viele Arbeitnehmerinnen waren davon betroffen?
e) Welche
Beträge mussten dafür aus dem Insolvenzausgleichsfonds bezahlt
werden?
f) Zu
wie vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
11 )Wie
viele der sog. Neugründer oder Jungunternehmerlnnen mussten im Jahr
2000 und 2002 nach dem dritten Jahr einen Konkurs selbst beantragen bzw.
wurde dieser Antrag durch Gläubiger eingebracht (Aufschlüsselung
jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?
a) Wie hoch waren dabei jeweils die Passiva?
b) Wie
viele Konkurse mussten davon mangels Masse abgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
c) Wie viele
Konkursverfahren wurden tatsächlich eröffnet?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Ausgleich?
d) Wie viele Arbeitnehmerinnen waren davon betroffen?
e) Welche
Beträge mussten dafür aus dem Insolvenzausgleichsfonds bezahlt
werden?
f) Zu
wie vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
12)Wie
viele der sog. Neugründer oder Jungunternehmerlnnen mussten im Jahr
2000 und 2002 nach dem vierten Jahr einen Konkurs selbst beantragen bzw.
wurde dieser Antrag durch Gläubiger eingebracht (Aufschlüsselung
jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?
a) Wie hoch waren dabei jeweils die Passiva?
b) Wie
viele Konkurse mussten davon mangels Masse abgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
c) Wie
viele Konkursverfahren wurden tatsächlich eröffnet?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Ausgleich?
d) Wie viele Arbeitnehmerinnen waren davon betroffen?
e) Welche
Beträge mussten dafür aus dem Insolvenzausgleichsfonds bezahlt
werden?
f) Zu
wie vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
13)Wie
viele der sog. Neugründer oder Jungunternehmerinnen mussten im Jahr
2000 und 2002 nach dem fünften Jahr einen Konkurs selbst beantragen bzw.
wurde dieser Antrag durch Gläubiger eingebracht (Aufschlüsselung
jeweils auf
Jahre und Bundesländer)?
a) Wie hoch waren dabei jeweils die Passiva?
b) Wie
viele Konkurse mussten davon mangels Masse abgewiesen werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
c) Wie
viele Konkursverfahren wurden tatsächlich eröffnet?
In wie vielen Fällen kam es zu einem Ausgleich?
d) Wie viele Arbeitnehmerinnen waren davon betroffen?
e) Welche
Beträge mussten dafür aus dem Insolvenzausgleichsfonds bezahlt
werden?
f) Zu wie
vielen gerichtlichen Strafverfahren, kam es in diesen Jahren in diesem
Zusammenhang? Zu wie vielen Verurteilungen kam es dabei?
14)Welche
berufliche und sonstige Qualifikationen zur Verhinderung von Konkursen
halten Sie als Justizminister generell für sog. Neugründer oder
Jungunternehmerlnnen für notwendig?