4172/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Vertretung behinderter Menschen im Wirtschafts- und Sozialausschuss
(WSA) der EU
Anfang Mai war der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
der EU für die kommende
Funktionsperiode von vier Jahren zu beschicken. Der WSA versteht sich als
Sprachrohr der
organisierten Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene. Dazu
zählt neben den Gruppen der
Arbeitgeber oder Verbraucher auch die Gruppe der Menschen mit Behinderungen.
Für
Österreich ist diese Zahl mit rund 800.000 Menschen anzunehmen.
Österreich ist im WSA mit
12 Mitgliedern vertreten, und allein aus repräsentativen Erwägungen -
ein Mitglied vertritt ca.
8 % der Bevölkerung - müsste eigentlich ein Mitglied ein
Behindertenvertreter sein.
Laut Auskunft der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR)
unterstützten Sie, Herr Minister Haupt, die Nominierung eines EU-Experten
der ÖAR für die
kommende Funktionsperiode von vier Jahren. Obwohl die ÖAR noch nicht
offiziell davon in
Kenntnis gesetzt wurde, soll die
Entscheidung des Bundeskanzlers für die Neubesetzung des
WSA schon Anfang Mai gefällt worden sein - es bleibt alles beim
Alten, so die ÖAR, die
Vertretung behinderter Menschen in diesem Gremium ist offensichtlich seitens
des Kanzlers
weiterhin nicht erwünscht und Sie, Herr Sozialminister, konnten oder
wollten sich nicht
durchsetzen.
Schweden und Spanien hingegen haben die Wichtigkeit einer
solchen Vertretung bereits in
der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt und Behindertenvertreter
nominiert. Die
Nominierung wäre ein wichtiges Signal für 2003 gewesen, denn immerhin
steht das
"Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen" auch ganz im
Zeichen von Mitsprache,
Gleichberechtigung und Teilhabe.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten
in diesem Zusammenhang an
den Herrn
Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass die Entscheidung für die Neubesetzung des WSA schon
Anfang Mai
gefällt worden ist?
2. Wann genau ist die Entscheidung gefallen?
3. Welche Personen sind als österreichische Vertreter in den WSA nominiert worden?
4. Was waren die jeweiligen Gründe, warum gerade diese Personen nominiert wurden?
5. Wurde zumindest
ein Behindertenvertreter/eine Behindertenvertreterin nominiert? Wenn
ja,
wer? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es richtig, dass die ÖAR noch nicht offiziell über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde? Wenn ja, warum nicht?
7. Ist es richtig, dass Sie, Herr
Sozialminister, die Nominierung eines EU-Experten der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR) für die kommende
Funktionsperiode von vier Jahren
unterstützten?
8. Ist Ihrem Wunsch nachgekommen worden?
Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum
nicht?
9. Was haben Sie
konkret unternommen, um die Nominierung eines EU-Experten der ÖAR
zu
unterstützen?
10.Wie beurteilen Sie das Vorgehen von
Schweden und Spanien, die die Wichtigkeit der
behinderten Menschen bereits in der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt
haben
und Behindertenvertreter nominierten?
11.Was werden Sie
konkret unternehmen, damit die Interessen und Bedürfnisse behinderter
Menschen
gerade im "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" auf
europäischer
Ebene besser vertreten und artikuliert werden?