4173/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Vertretung behinderter Menschen im Wirtschafts- und Sozialausschuss
(WSA) der EU
Anfang Mai war der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)
der EU für die kommende
Funktionsperiode von vier Jahren zu beschicken. Der WSA versteht sich als
Sprachrohr der
organisierten Bürgergesellschaft auf
europäischer Ebene. Dazu zählt neben den Gruppen der
Arbeitgeber oder Verbraucher auch die Gruppe der Menschen mit
Behinderungen. Für
Österreich ist diese Zahl mit rund
800.000 Menschen anzunehmen. Österreich ist im WSA mit
12 Mitgliedern vertreten, und allein aus repräsentativen
Erwägungen - ein Mitglied vertritt ca.
8 % der Bevölkerung - müsste
eigentlich ein Mitglied ein Behindertenvertreter sein.
Laut Auskunft der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (ÖAR)
unterstützte Sozialminister Herbert Haupt die Nominierung eines
EU-Experten der ÖAR für
die kommende Funktionsperiode von vier Jahren. Obwohl die ÖAR noch nicht
offiziell davon
in Kenntnis gesetzt wurde, soll die Entscheidung des Bundeskanzlers für
die Neubesetzung
des WSA schon Anfang Mai gefällt worden sein - es bleibt alles beim Alten,
so die ÖAR, die
Vertretung behinderter Menschen in diesem Gremium ist offensichtlich seitens
des Kanzlers
weiterhin nicht erwünscht.
Schweden und Spanien hingegen haben die Wichtigkeit einer
solchen Vertretung bereits in
der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt und Behindertenvertreter
nominiert. Die
Nominierung wäre ein wichtiges Signal für 2003 gewesen, denn immerhin
steht das
"Europäische Jahr der Menschen
mit Behinderungen" auch ganz im Zeichen von Mitsprache,
Gleichberechtigung und Teilhabe.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten
in diesem Zusammenhang an
den Herrn
Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es richtig, dass die Entscheidung für die Neubesetzung des WSA schon
Anfang Mai
von Ihnen gefällt worden ist?
2. Wann genau ist die Entscheidung gefallen?
3. Welche Personen sind als österreichische Vertreter in den WSA nominiert worden?
4. Was waren die jeweiligen Gründe, warum gerade diese Personen nominiert wurden?
5. Wurde
zumindest ein Behindertenvertreter/eine Behindertenvertreterin nominiert? Wenn
ja,
wer? Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es richtig, dass die ÖAR
noch nicht offiziell über Ihre Entscheidung in Kenntnis
gesetzt wurde? Wenn ja, warum nicht?
7. Ist es
richtig, dass Sozialminister Haupt die Nominierung eines EU-Experten der
Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) für die kommende
Funktionsperiode
von vier Jahren unterstützte?
8. Sind Sie seinem Wunsch nachgekommen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
9. Wie beurteilen Sie das Vorgehen
von Schweden und Spanien, die die Wichtigkeit der
behinderten Menschen bereits in der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt
haben
und Behindertenvertreter nominierten?
10.Was werden Sie
konkret unternehmen, damit die Interessen und Bedürfnisse behinderter
Menschen
gerade im "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" auf
europäischer
Ebene besser vertreten und artikuliert werden?