4173/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an den Bundeskanzler

betreffend   Vertretung   behinderter  Menschen   im  Wirtschafts-   und   Sozialausschuss

(WSA) der EU

Anfang Mai war der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU für die kommende
Funktionsperiode von vier Jahren zu beschicken. Der WSA versteht sich als Sprachrohr der
organisierten Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene. Dazu zählt neben den Gruppen der
Arbeitgeber oder Verbraucher auch die Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Für
Österreich ist diese Zahl mit rund 800.000 Menschen anzunehmen. Österreich ist im WSA mit
12 Mitgliedern vertreten, und allein aus repräsentativen Erwägungen - ein Mitglied vertritt ca.
8 % der Bevölkerung - müsste eigentlich ein Mitglied ein Behindertenvertreter sein.

Laut Auskunft der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
unterstützte Sozialminister Herbert Haupt die Nominierung eines EU-Experten der ÖAR für
die kommende Funktionsperiode von vier Jahren. Obwohl die ÖAR noch nicht offiziell davon
in Kenntnis gesetzt wurde, soll die Entscheidung des Bundeskanzlers für die Neubesetzung
des WSA schon Anfang Mai gefällt worden sein - es bleibt alles beim Alten, so die ÖAR, die
Vertretung behinderter Menschen in diesem Gremium ist offensichtlich seitens des Kanzlers
weiterhin nicht erwünscht.

Schweden und Spanien hingegen haben die Wichtigkeit einer solchen Vertretung bereits in
der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt und Behindertenvertreter nominiert. Die
Nominierung wäre ein wichtiges Signal für 2003 gewesen, denn immerhin steht das
"Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen" auch ganz im Zeichen von Mitsprache,
Gleichberechtigung und Teilhabe.

Die   unterzeichneten   Abgeordneten   richten   in   diesem   Zusammenhang   an   den   Herrn
Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.   Ist es richtig, dass die Entscheidung für die Neubesetzung des WSA schon Anfang Mai
von Ihnen gefällt worden ist?

2.  Wann genau ist die Entscheidung gefallen?

3.  Welche Personen sind als österreichische Vertreter in den WSA nominiert worden?

4.   Was waren die jeweiligen Gründe, warum gerade diese Personen nominiert wurden?


5.   Wurde zumindest ein Behindertenvertreter/eine Behindertenvertreterin nominiert? Wenn
 
ja, wer? Wenn nein, warum nicht?

6.  Ist es richtig, dass die ÖAR noch nicht offiziell über Ihre Entscheidung in Kenntnis
 gesetzt wurde? Wenn ja, warum nicht?

7.  Ist es richtig, dass Sozialminister Haupt die Nominierung eines EU-Experten der
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) für die kommende
Funktionsperiode von vier Jahren unterstützte?

8.   Sind Sie seinem Wunsch nachgekommen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

9.  Wie beurteilen Sie das Vorgehen von Schweden und Spanien, die die Wichtigkeit der
behinderten Menschen bereits in der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt haben
und Behindertenvertreter nominierten?

10.Was werden Sie konkret unternehmen, damit die Interessen und Bedürfnisse behinderter
Menschen gerade im "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" auf
europäischer Ebene besser vertreten und artikuliert werden?