4176/J XXI.GP
Eingelangt am: 10.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Gesundheitsbelastung durch Aufbau und Betrieb des "Adonis"-Netzes
Mit dem nunmehr nach
umfangreichen vergaberechtlichen Komplikationen erfolgten
Zuschlag für das “Adonis"-Behördenfunknetz
(“Blaulichtfunk") an das Mastertalk-
Konsortium wird der Startschuß für den Aufbau eines weiteren
österreichweiten
Netzes im Telekombereich gesetzt. Die Frage der vergaberechtlichen
Fragwürdigkeiten soll hier nicht weiter erörtert werden. Tatsache ist
hingegen, dass
das neue Netz jedenfalls
für eine signifikante neuerliche Erhöhung der Belastung
durch nichtionisierende Strahlung im Bundesgebiet sorgen wird.
Das Netz soll mehr als 1200 Basisstationen
umfassen. Damit wird absehbar erneut
im großen Stil die gesamte Debatte um die nicht gegebenen Anrainerrechte
bei der
Errichtung von Infrastrukturen für Telekom- und Funknetze angeheizt. Zudem
wird
das Adonis-Netz mit
vergleichsweise hoher Sendeleistung betrieben werden, um die
Versorgung auch im Gebäudeinneren sicherzustellen. Das Netz soll
schließlich so
wie auch das GSM-Netz mit gepulster Feldcharakteristik arbeiten, die Argumente
der
Diskussion um mögliche biologische Schädigungen durch
nichtionisierende
Strahlung werden daher hier in der gleichen Weise zum Tragen kommen. Nach wie
vor hat nämlich "keine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien
mit dem Ziel
erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem
möglichen
Krebsrisiko, zu schützen" - die bestehenden Normentwürfe und
unverbindlichen
Empfehlungen beziehen sich nicht auf biologische, sondern ausschließlich
auf
thermische Wirkungen und sind daher in der Sache jedenfalls nicht
zweckdienlich.
Umso bedauerlicher ist, dass den
Regierungsparteien FPÖ und ÖVP und der
Regierung selbst die Klärung der Frage der Strahlungsbelastung aus
modernen
Telekomanwendungen und ihrer Minimierung kein Anliegen ist, wie die
jüngste
neuerliche Verschleppung der Befassung mit einem Bundesgesetz zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung im parlamentarischen Umweltausschuß beweist.
Die
Bundesregierung hat in dieser Frage offensichtlich vor, weiterhin untätig
zu bleiben
und auf inhaltlich wie zeitlich unscharf umrissene Ergebnisse internationaler
Forschungen zu warten, statt dem Vorsorgeprinzip durch zeitgerechtes eigenes
Handeln gerecht zu werden.
Ergänzend ist
festzustellen, dass auch an der Notwendigkeit des neuen Netzes
beträchtliche Zweifel
bestehen. So wird ein kostendeckender Betrieb durch die bisher
fixierten Nutzer
Innenministerium und Bundesheer nicht möglich sein. Die anderen
Blaulichtorganisationen und die Straßendienste müssen erst im Wege
intensiver
Verhandlungen von der Nutzung überzeugt werden, da sie über
funktionierende und
hinreichende Kommunikationssysteme verfügen und die Kostenfrage daher von
dritten zu beantworten sein wird. In der Konsequenz
heißt dies, dass die
steuerzahlendenden Bürgerinnen ein ineffizientes zusätzliches Netz
mitzufinanzieren
und dazu noch die ungeklärten gesundheitlichen Folgen und alle
anrainerrechtlichen
Nachteile zu gewärtigen hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum ist das Adonis-Netz erforderlich?
2. Welche Kosten wird der Netzaufbau erfordern, und wer wird diese tragen?
3. Welche Kosten wird der Netzbetrieb erfordern, und wer wird diese tragen?
4. Welche Kosten werden die Endgeräte erfordern, und wer wird diese tragen?
5. Können Sie ausschließen, dass im Gewinnerkonsortium vertretene
Unternehmen im öffentlichen Eigentum
Finanzmittel, die diesen zu anderen
Zwecken von der öffentlichen Hand gewährt werden, für Aufbau und
Defizitabdeckung des Adonis-Netzes verwenden?
6. Warum sind zahlreiche potentielle Nutzer wie Rotes Kreuz, Rettung,
Feuerwehr
oder Straßendienste nicht am Mitmachen bei Adonis interessiert
bzw. müssen erst durch intensive Verhandlungen und massiven Druck zum
Mitmachen bewegt werden?
7. Durch welche
möglichen Zusatzdienste soll der wahrscheinliche Ausfall dieser
wichtigen Nutzergruppen aufgefangen werden?
8. Wieviele
Basisstationen werden im Rahmen des Adonis-Netzes bis wann
errichtet werden?
9. Welche
räumliche Verteilung dieser Basisstationen ist in welchen Zeitschritten
vorgesehen?
10. Welche technischen
Parameter sind im Zusammenhang mit dem Adonis-Netz
u.a. hinsichtlich Feldcharakteristik/Modulation, Feldspitzenstärken,
Energieflussdichte, Frequenzspektrum zu nennen?
11. Welche Leistung ist pro Sender/Basisstation vorgesehen?
12. Welche Leistung ist pro Endgerät vorgesehen?
13. Welche thermischen
Wirkungen sind a) für die Benutzerinnen der Endgeräte,
b) für die AnrainerInnen der Sender/Basisstationen zu erwarten?
14. Welche nichtthermischen
Wirkungen sind a) für die Benutzerinnen der
Endgeräte, b) für die AnrainerInnen
der Sender/Basisstationen zu erwarten?
15. Welche Rechte haben
AnrainerInnen und Nachbarn im Zusammenhang mit
der Errichtung der erwähnten 1200 Basisstationen und welche
Möglichkeiten,
diese geltend zu machen?
16. Welche Vorgaben in Hinblick auf Minimierung der
Strahlungsbelastung waren
im einzelnen Inhalt der Frequenzvergabe bzw. Ausschreibung für das Adonis-
Netz?
17. Wurde das im Hinblick
auf die Strahlungsbelastung für Mensch und Umwelt
günstigste Angebot gewählt?
18. Was ist Ihnen über
starke ortsunübliche Infraschallimmissionen im
Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen bekannt und können Sie im
Zusammenhang mit den Basisstationen des Adonis-Netzes derartige
Wirkungen ausschließen, wenn ja auf
welcher Grundlage?
19. Was ist Ihnen über Hochfrequenzstörstrahlung und eventuelle
Gesundheitsbelastungen durch Powerline
Communication (“Internet aus der
Steckdose") bekannt, welche entsprechenden Meldungen mit welchen
Konsequenzen sind bei der obersten Fernmeldebehörde anhängig und wie
werden Sie die darin angesprochenen Probleme und möglichen
Völkerrechtsverstöße
bereinigen?