4177/J XXI.GP

Eingelangt am: 10.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Strahlungsbelastung durch Aufbau und Betrieb des "Adonis"-Netzes

Mit dem nunmehr nach umfangreichen vergaberechtlichen Komplikationen erfolgten
Zuschlag für das “Adonis"-Behördenfunknetz (“Blaulichtfunk") an das Mastertalk-
Konsortium wird der Startschuß für den Aufbau eines weiteren österreichweiten
Netzes im Telekombereich gesetzt. Die Frage der vergaberechtlichen
Fragwürdigkeiten soll hier nicht weiter erörtert werden. Tatsache ist hingegen, dass
das neue Netz jedenfalls für eine signifikante neuerliche Erhöhung der Belastung
durch nichtionisierende Strahlung im Bundesgebiet sorgen wird.

Das Netz soll mehr als 1200 Basisstationen umfassen. Damit wird absehbar erneut
im großen Stil die gesamte Debatte um die nicht gegebenen Anrainerrechte bei der
Errichtung von Infrastrukturen für Telekom- und Funknetze angeheizt. Zudem wird
das Adonis-Netz mit vergleichsweise hoher Sendeleistung betrieben werden, um die
Versorgung auch im Gebäudeinneren sicherzustellen. Das Netz soll schließlich so
wie auch das GSM-Netz mit gepulster Feldcharakteristik arbeiten, die Argumente der
Diskussion um mögliche biologische Schädigungen durch nichtionisierende
Strahlung werden daher hier in der gleichen Weise zum Tragen kommen. Nach wie
vor hat nämlich "keine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien mit dem Ziel
erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen
Krebsrisiko, zu schützen" - die bestehenden Normentwürfe und unverbindlichen
Empfehlungen beziehen sich nicht auf biologische, sondern ausschließlich auf
thermische Wirkungen und sind daher in der Sache jedenfalls nicht zweckdienlich.

Umso bedauerlicher ist, dass den Regierungsparteien FPÖ und ÖVP und der
Regierung selbst die Klärung der Frage der Strahlungsbelastung aus modernen
Telekomanwendungen und ihrer Minimierung kein Anliegen ist, wie die jüngste
neuerliche Verschleppung der Befassung mit einem Bundesgesetz zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung im parlamentarischen Umweltausschuß beweist. Die
Bundesregierung hat in dieser Frage offensichtlich vor, weiterhin untätig zu bleiben
und auf inhaltlich wie zeitlich unscharf umrissene Ergebnisse internationaler
Forschungen zu warten, statt dem Vorsorgeprinzip durch zeitgerechtes eigenes
Handeln gerecht zu werden.

Ergänzend ist festzustellen, dass auch an der Notwendigkeit des neuen Netzes
beträchtliche Zweifel bestehen. So wird ein kostendeckender Betrieb durch die
bisher fixierten Nutzer Innenministerium und Bundesheer nicht möglich sein. Die
anderen Blaulichtorganisationen und die Straßendienste müssen erst im Wege
intensiver Verhandlungen von der Nutzung überzeugt werden, da sie über
funktionierende und hinreichende Kommunikationssysteme verfügen und die


Kostenfrage daher von dritten zu beantworten sein wird. In der Konsequenz heißt
dies, dass die steuerzahlendenden Bürgerinnen ein ineffizientes zusätzliches Netz
mitzufinanzieren und dazu noch die ungeklärten gesundheitlichen Folgen und alle
anrainerrechtlichen Nachteile zu gewärtigen hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Warum ist das Adonis-Netz erforderlich?

2.  Welche Kosten wird der Netzaufbau erfordern, und wer wird diese tragen?

3.  Welche Kosten wird der Netzbetrieb erfordern, und wer wird diese tragen?

4.  Welche Kosten werden die Endgeräte erfordern, und wer wird diese tragen?

5.  Können Sie ausschließen, dass im Gewinnerkonsortium vertretene

Unternehmen im öffentlichen Eigentum Finanzmittel, die diesen zu anderen
Zwecken von der öffentlichen Hand gewährt werden, für Aufbau und
Defizitabdeckung des Adonis-Netzes verwenden?

6.  Warum sind zahlreiche potentielle Nutzer wie Rotes Kreuz, Rettung,

Feuerwehr oder Straßendienste nicht am Mitmachen bei Adonis interessiert
bzw. müssen erst durch intensive Verhandlungen und massiven Druck zum
Mitmachen bewegt werden?

7.   Durch welche möglichen Zusatzdienste soll der wahrscheinliche Ausfall dieser
wichtigen Nutzergruppen aufgefangen werden?

8.  Wieviele Basisstationen werden im Rahmen des Adonis-Netzes bis wann
errichtet werden?

9.  Welche räumliche Verteilung dieser Basisstationen ist in welchen Zeitschritten
vorgesehen?

10. Welche technischen Parameter sind im Zusammenhang mit dem Adonis-Netz
u.a. hinsichtlich Feldcharakteristik/Modulation, Feldspitzenstärken,
Energieflussdichte, Frequenzspektrum zu nennen?

11. Welche Leistung ist pro Sender/Basisstation vorgesehen?

12. Welche Leistung ist pro Endgerät vorgesehen?

13. Welche thermischen Wirkungen sind a) für die Benutzerinnen der Endgeräte,
b) für die AnrainerInnen der Sender/Basisstationen zu erwarten?

14. Welche nichtthermischen Wirkungen sind a) für die Benutzerinnen der
Endgeräte, b) für die AnrainerInnen der Sender/Basisstationen zu erwarten?


15. Welche Rechte haben AnrainerInnen und Nachbarn im Zusammenhang mit
der Errichtung der erwähnten 1200 Basisstationen und welche Möglichkeiten,
diese geltend zu machen?

16. Welche Vorgaben in Hinblick auf Minimierung der Strahlungsbelastung waren
im einzelnen Inhalt der Frequenzvergabe bzw. Ausschreibung für das Adonis-
Netz?

17. Wurde das im Hinblick auf die Strahlungsbelastung für Mensch und Umwelt
günstigste Angebot gewählt?

18. Was ist Ihnen über starke ortsunübliche Infraschallimmissionen im
Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen bekannt und können Sie im
Zusammenhang mit den Basisstationen des Adonis-Netzes derartige
Wirkungen ausschließen, wenn ja auf welcher Grundlage?

19. Was ist Ihnen über Hochfrequenzstörstrahlung und eventuelle

Gesundheitsbelastungen durch Powerline Communication (“Internet aus der
Steckdose") bekannt, welche entsprechenden Meldungen mit welchen
Konsequenzen sind bei der obersten Fernmeldebehörde anhängig und wie
werden Sie die darin angesprochenen Probleme und möglichen
Völkerrechtsverstöße bereinigen?