4193/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung des Bezirksgericht Matrei/Osttirol

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

Die Tiroler Landesregierung hat der Schließung des BG Matrei und des BG
Hopfgarten zugestimmt. In der Folge wurde am 20.6.2002 eine Verordnung erlassen,
dass diese BGs mit 1.7.2002 zugesperrt werden. Das Personal hätte eigentlich erst
nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung mit dem Packen beginnen dürfen,
inoffiziell hatten sie nur knapp 6 Wochen Zeit die Übersiedlung - neben der
alltäglichen Gerichtsarbeit - zu organisieren. Die BGs in Salzburg werden erst mit
Ende des Jahres 2002 geschlossen. Die BGs in der Steiermark erhielten im Februar
diesen Jahres Bescheid von der Schließung und erhielten wohl auch wesentlich
mehr Unterstützung vom OLG. Die überhastete Schließung bedeutet auch, dass es
ab 1.7.2002 in Matrei/Osttirol keine Amtstage und andere gerichtliche Dienste wie
z.B. Beglaubigungen mehr geben wird. Es ist auch fraglich, ob die Versetzung der
Richterin des BG Matrei an das BG Lienz, für das sie sich beworben hat, rechtzeitig
(per 1.7.2002) genehmigt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage

1.   Warum wurde die Schließung des BG Matrei/Osttirol mit 1.7.2002 und nicht
per 1.1.2003 verordnet?

2.   Wann wurde die Richterin des BG Matrei von Ihrer Ernennung am BG Lienz
verständigt?

3.   Warum wurde dem Gerichtspersonal des BG Matrei nicht ausreichend Zeit für
die Übersiedlung an das BG Lienz eingeräumt?

4.   Wann endet der Mietvertrag für das Gerichtsgebäude?

5.   Warum wurde nicht zumindest der Schließungstermin mit dem betroffenen
Gerichtspersonal und der Gemeindevertretung abgestimmt?


6.   Sie sprechen in Ihrer Anfragebeantwortung 3713/AB zu 3797/J von einer
notwendigen Spezialisierung. Die Senate an den OLGs sind mit einer
ähnlichen Komplexität an Fällen befasst. Warum soll dies bei den BGs
negativ sein zumal in Zeiten des Internet die Kommunikation mit anderen
Richterinnen nicht ein Problem sein kann?

7.   Wurden bei der Berechnung der Arbeitsauslastung auch die Sprechstunden,
die bekanntlich an den BGs mehr in Anspruch genommen werden
berücksichtigt ?

8.   Wenn nein, wie hoch werden diese Sprechstunden bewertet ?

9.  Wird es in Matrei in Zukunft noch Amtstage geben?

10. Wenn ja, ab wann und wie oft?

11. Werden in Zukunft auch gerichtliche Beglaubigungen und Eingaben möglich
sein?

12. Wenn ja, ab wann und wo?

13. Werden Sie auch in Zukunft einen Zugang zum Grundbuch - auch für
Personen die keinen Zugang zum Internet haben - in Matrei sicherstellen?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wird in Matrei ein Notariat eingerichtet werden?

16. Wenn ja, wann?

17. Werden Sie zur Sicherung des Rechtschutzes insbesondere für die
Konsumentinnen dieser Region in Zukunft in Matrei eine Servicestelle für
Verbraucherinnen einrichten - wie Sie selbst vor einiger Zeit vorgeschlagen
haben -, die insbesondere in rechtlichen Belangen Hilfestellung leistet?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn ja, wann?