4194/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Ludmilla Parfuss und GenossInnen
an die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Tierversuche in Österreich

Laut der am 25. Juni 2002 im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlichten
"Tierversuchsstatistik 2001" wurden im Jahr 2001 180.012 Tiere “verbraucht". Das sind um
neun Prozent mehr als im Jahr 2000 (165.028 Tierversuche) und um 39 Prozent mehr als 1999
(129.644).

In den Ressortbereich des Gesundheitswesens (Sozialministerium) fallen 137.802
Tierversuche, laut Bildungsministerium vorwiegend für Arzneimittelforschung und -
entwicklung. Im Wissenschaftsbereich (Bildungsministerium) wurden 38.169 Tiere
verwendet, im Bereich Gewerbe und Industrie (Wirtschaftsministerium) 1.372 und im
Umweltschutz (Landwirtschaftsministerium) 2.669 Tiere.

In diesem Zusammenhang muss auch auf die Tatsache verwiesen werden, dass
Mehrfachtierversuche laut § 3 Abs. 3 lit. D des österreichischen Tierversuchsgesetzes immer
noch möglichlich sind, da ausländische Tierversuche lediglich dann zu berücksichtigen sind,
wenn sie auf der Grundlage der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften behördlich
anerkannt werden. Lt. Art. 22 Abs. 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609/EWG ist aber das
Ergebnis eines in einem anderen Mitgliedsstaat durchgeführten Tierversuchs grundsätzlich
und ohne weiteres anzuerkennen, sofern nicht zusätzliche Experimente zum Schutz der
Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Das österreichische Gesetz ist
daher nicht dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.

Weiters ist kritisch anzumerken, dass noch keine zentrale Meldestelle für Tierversuche
installiert wurde. Diese Meldestelle könnte aber die Übersichtlichkeit von bereits erteilten
Genehmigungen sowie die Effizienz bei der Beantwortung von Anfragen aus dem In- und
Ausland steigern und somit in Folge zu einer Verringerung von Tierversuchen beitragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Wird der § 3 Abs. 3 lit. D des österreichischen Tierversuchsgesetzes im Sinne der
EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609/EWG novelliert werden?

a) Wenn ja, wann ist mit einer dementsprechenden Novelle zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht?

2.   Was tut das Ministerium, um sicherzustellen, dass Doppel- und Mehrfachtierversuche
nicht durchgeführt werden, bzw. wie wird festgestellt, dass dieser Versuch nicht schon
bereits im Ausland durchgeführt wurde?

3.   Welche anderen Maßnahmen unternimmt Ihr Ministerium, um Doppel- und
Mehrfachversuche zu verhindern?


4.   Wird seitens des Ministeriums beabsichtigt, eine zentrale Meldestelle zu etablieren,
um die unübersichtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu
beenden (für wissenschaftliche Versuche ist das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zuständig, für Versuche in der Industrie der jeweilige
Landeshauptmann), da zur Zeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es aufgrund
der Unübersichtlichkeit zu Doppel- oder Mehrfachgenehmigungen kommen kann?

a) Wenn ja, wann ist mit der Installation der Meldestelle zu rechen? Wie wird die
Meldestelle organisiert sein?

b) Wenn nein, warum nicht?

5.   Plant das Ministerium eine Datenbank zu etablieren, um Tierversuchsergebnisse zu
speichern und damit zu verhindern, dass Doppel und Mehrfachtierversuche
durchgeführt werden?

a) Wenn ja, wann wird die Datenbank etabliert werden?

b) Wenn nein, warum nicht?

6.   Wieso kam es zu einem massiven Anstieg der Tierversuchszahlen in den letzten
beiden Jahren?

7.   Wie hoch waren die Förderungen in den letzten Jahren für die Etablierung von
Alternativmethoden?
Welche Projekte wurde dabei unterstützt? Mit welchem Erfolg?

8.   Wieso gibt es noch kein bundesweit einheitliches Tierschutzgesetz, in dem die
Etablierung einer zentralen Meldestelle verankert ist?