4194/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Ludmilla Parfuss und GenossInnen
an die
Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend
Tierversuche in Österreich
Laut
der am 25. Juni 2002 im Amtsblatt der "Wiener Zeitung"
veröffentlichten
"Tierversuchsstatistik
2001" wurden im Jahr 2001 180.012 Tiere “verbraucht". Das sind um
neun
Prozent mehr als im Jahr 2000 (165.028 Tierversuche) und um 39 Prozent mehr als
1999
(129.644).
In den
Ressortbereich des Gesundheitswesens (Sozialministerium) fallen 137.802
Tierversuche,
laut Bildungsministerium vorwiegend für Arzneimittelforschung und -
entwicklung. Im Wissenschaftsbereich (Bildungsministerium) wurden 38.169 Tiere
verwendet,
im Bereich Gewerbe und Industrie (Wirtschaftsministerium) 1.372 und im
Umweltschutz
(Landwirtschaftsministerium) 2.669 Tiere.
In diesem
Zusammenhang muss auch auf die Tatsache verwiesen werden, dass
Mehrfachtierversuche
laut § 3 Abs. 3 lit. D des österreichischen Tierversuchsgesetzes
immer
noch
möglichlich sind, da ausländische Tierversuche lediglich dann zu
berücksichtigen sind,
wenn sie
auf der Grundlage der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften
behördlich
anerkannt
werden. Lt. Art. 22 Abs. 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609/EWG ist aber
das
Ergebnis
eines in einem anderen Mitgliedsstaat durchgeführten Tierversuchs
grundsätzlich
und
ohne weiteres anzuerkennen, sofern nicht zusätzliche Experimente zum
Schutz der
Volksgesundheit
und öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Das österreichische
Gesetz ist
daher
nicht dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Weiters ist kritisch
anzumerken, dass noch keine zentrale Meldestelle für Tierversuche
installiert
wurde. Diese Meldestelle könnte aber die Übersichtlichkeit von
bereits erteilten
Genehmigungen
sowie die Effizienz bei der Beantwortung von Anfragen aus dem In- und
Ausland steigern und somit in Folge zu einer Verringerung von Tierversuchen
beitragen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Wird der § 3 Abs. 3 lit. D des österreichischen
Tierversuchsgesetzes im Sinne der
EU-Tierversuchsrichtlinie
86/609/EWG novelliert werden?
a) Wenn ja, wann ist mit einer dementsprechenden Novelle zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht?
2. Was tut das Ministerium, um sicherzustellen, dass Doppel-
und Mehrfachtierversuche
nicht durchgeführt werden, bzw. wie wird festgestellt, dass dieser Versuch
nicht schon
bereits im Ausland durchgeführt wurde?
3. Welche anderen Maßnahmen unternimmt Ihr
Ministerium, um Doppel- und
Mehrfachversuche
zu verhindern?
4. Wird seitens des Ministeriums beabsichtigt, eine
zentrale Meldestelle zu etablieren,
um die
unübersichtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu
beenden (für wissenschaftliche Versuche ist das Ministerium für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur zuständig, für Versuche in der Industrie der jeweilige
Landeshauptmann),
da zur Zeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass es aufgrund
der
Unübersichtlichkeit zu Doppel- oder Mehrfachgenehmigungen kommen kann?
a) Wenn
ja, wann ist mit der Installation der Meldestelle zu rechen? Wie wird die
Meldestelle
organisiert sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Plant das Ministerium eine Datenbank zu etablieren, um
Tierversuchsergebnisse zu
speichern und damit zu verhindern, dass Doppel und Mehrfachtierversuche
durchgeführt werden?
a) Wenn ja, wann wird die Datenbank etabliert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Wieso kam es zu einem massiven Anstieg der
Tierversuchszahlen in den letzten
beiden
Jahren?
7. Wie hoch waren die Förderungen in den letzten
Jahren für die Etablierung von
Alternativmethoden?
Welche Projekte wurde dabei unterstützt? Mit welchem Erfolg?
8. Wieso gibt es noch kein bundesweit einheitliches
Tierschutzgesetz, in dem die
Etablierung einer zentralen Meldestelle verankert ist?