4197/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend ausstehendes IGL-Sanierungsgebiet Arnoldstein
In Arnoldstein kam es in den Jahren 1997- 2000 an mehreren
Messstellen zu
teilweise beträchtlichen
Grenzwertüberschreitungen für Staubniederschlag sowie für
die Inhaltsstoffe Blei und Cadmium im
Staubniederschlag. Folgerichtig haben Sie
später aber doch nach § 3 Abs 8 UVP-G in Kärnten das Gebiet der
KG Arnoldstein
und der KG Hohenthurn als belastetes Gebiet (Luft) ausgewiesen (BGBI II 206/2002
vom 28. Mai 2002). Damit gelten in diesem Gebiet für die UVP-Pflicht von
Projekten
niedrigere Schwellenwerte als in nicht
besonders geschützten Gebieten.
Auch gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft
hat der Landeshauptmann von
Kärnten aufgrund der Grenzwertüberschreitungen Konsequenzen zu ziehen
und hat
eine Statuserhebung zu erfolgen, um die wichtigsten Verursacher der
Grenzwertüberschreitungen festzustellen. In weiterer Folge ist dann ein
Maßnahmenkatalog zu erlassen, in dem die Maßnahmen zur Reduktion
der
Emissionen anzuordnen sind und entsprechende Fristen festzusetzen sind.
Der Standort Arnoldstein ist aufgrund des nunmehr
stillgelegten BBU-Werks
besonders mit Schwermetallen belastet. Statt nun eine umfassende Sanierung der
Böden voranzutreiben und die Bevölkerung vor weiteren Emissionen zu
schützen,
wurden von der Gewerbebehörde, Abfallbehörde und der Bergbehörde
bzw dem
Landeshauptmann von Kärnten neue Betriebe genehmigt, die große
Staub- und
Schwermetallemissionen mit sich bringen. Auch das Umweltministerium als oberste
Abfallbehörde hat den Genehmigungsbescheid zur ABRG bestätigt. Der
Umweltsenat beim Umweltministerium hat die Genehmigung der MVA Arnoldstein
bestätigt. Jüngst wurde eine Speiseölverwertungsanlage genehmigt
und trotz
Berufung der Nachbarn an das Umweltministerium die Bauarbeiten dafür in
Angriff
genommen (Versuchsbetriebsgenehmigung des LH von Kärnten vom 5.6.2002).
In diesen Einzelfallbetrachtungen wird immer
wieder angeführt, dass die Emissionen
der zur Beurteilung anstehenden Anlage
für sich allein noch nicht eine
Gesundheitsgefährdung und
Eigentumsbeeinträchtigung verursachen würden. Die
Jahresfrachten von Staub, Blei und Cadmium der jeweiligen Betriebe lassen uns
freilich sehr an dieser behördlichen Beurteilung zweifeln. Außerdem
wird die
Vorbelastung heruntergespielt. Die Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte belegt
jedenfalls, dass die Summe der Emissionen am Standort zu einer
gesundheitsgefährdenden und eigentumsbeeinträchtigenden Kontamination
führen.
Für diese Situation der Gefährdung durch Summationseffekte ist das
Instrumentarium des Immissionsschutzgesetzes Luft geschaffen worden, welches
auf EU-Richtlinien zurückgeht.
Uns ist nicht bekannt, dass der
Landeshauptmann von Kärnten die nach dem
Immissionsschutzgesetz notwendigen Schritte unternimmt und den aktuellen
Emittenten eine Drosselung der Leistung, die
Verwendung schadstoffarmer
Brennstoffe oder die teilweise Stillegung von Anlagen aufgetragen hätte.
Stattdessen ist nicht einmal der konsentierte Betrieb gewährleistet wie
die laufenden
Unfälle und außerordentlichen Emissionen bei der Asamer-Becker
Recycling GmbH
und der BMG (Bleihütte) belegen.
Landesrat Schiller bietet kostenlosen Bodenaustausch an.
Den Landwirten droht eine
Nutzungsbeschränkung wegen der massiven Grenzwertüberschreitungen im
Boden.
Die Geschädigten werden also zum Handeln oder Unterlassen aufgefordert,
die
aktuellen Verursacher dürfen jedoch ungehindert weiter Unmengen von Staub,
Blei
und Cadmium in die Luft blasen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft ist
oberste Vollzugsbehörde für das Immissionschutzgesetz- Luft und
oberste
Vollzugsbehörde nach dem Abfallwirtschaftsgesetz sowie federführendes
Ressort für
das UVP-G.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche
Grenzwertüberschreitungen gemäß dem IGL-Luft wurden bei Staub,
Blei und Cadmium im Raum Arnoldstein gemessen, insbesondere wie lauten
die Werte für das Jahr 2001?
2. Ist es bisher zu
einer systematischen Erhebung der aktuellen Verursacher
dieser Grenzwertüberschreitungen gemäß dem IGL gekommen? Wenn
nein,
warum nicht?
3. Welche jährlichen
Schwermetallfrachten wurden bei den Verursachern der
Belastung im Raum Arnoldstein für die “österreichische
Emissionsinventur für
die Schwermetalle Kadmium, Quecksilber und Blei 1995-2000" (2001)
herangezogen?
4. Welche Betriebe sind die wichtigsten Verursacher der
Grenzwertüberschreitungen nach dem IGL
und welche Jahresfrachten an
Staub, Cadmium und Blei stoßen die sechs größten Betriebe bzw
Verursacher
erlaubterweise (auf der Grundlage des Genehmigungsbescheids) und
tatsächlich aus?
5. Was werden Sie tun,
um der Säumigkeit des Kärntner Landeshauptmanns bei
Vollziehung des Immissionschutzgesetzes Luft im Bereich Arnoldstein zu
begegnen und eine Verbesserung der Umweltsituation zu erwirken?