4197/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend ausstehendes IGL-Sanierungsgebiet Arnoldstein

In Arnoldstein kam es in den Jahren 1997- 2000 an mehreren Messstellen zu
teilweise beträchtlichen Grenzwertüberschreitungen für Staubniederschlag sowie für
die Inhaltsstoffe Blei und Cadmium im Staubniederschlag. Folgerichtig haben Sie
später aber doch nach § 3 Abs 8 UVP-G in Kärnten das Gebiet der KG Arnoldstein
und der KG Hohenthurn als belastetes Gebiet (Luft) ausgewiesen (BGBI
II 206/2002
vom 28. Mai 2002). Damit gelten in diesem Gebiet für die UVP-Pflicht von Projekten
niedrigere Schwellenwerte als in nicht besonders geschützten Gebieten.

Auch gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft hat der Landeshauptmann von
Kärnten aufgrund der Grenzwertüberschreitungen Konsequenzen zu ziehen und hat
eine Statuserhebung zu erfolgen, um die wichtigsten Verursacher der
Grenzwertüberschreitungen festzustellen. In weiterer Folge ist dann ein
Maßnahmenkatalog zu erlassen, in dem die Maßnahmen zur Reduktion der
Emissionen anzuordnen sind und entsprechende Fristen festzusetzen sind.

Der Standort Arnoldstein ist aufgrund des nunmehr stillgelegten BBU-Werks
besonders mit Schwermetallen belastet. Statt nun eine umfassende Sanierung der
Böden voranzutreiben und die Bevölkerung vor weiteren Emissionen zu schützen,
wurden von der Gewerbebehörde, Abfallbehörde und der Bergbehörde bzw dem
Landeshauptmann von Kärnten neue Betriebe genehmigt, die große Staub- und
Schwermetallemissionen mit sich bringen. Auch das Umweltministerium als oberste
Abfallbehörde hat den Genehmigungsbescheid zur ABRG bestätigt. Der
Umweltsenat beim Umweltministerium hat die Genehmigung der MVA Arnoldstein
bestätigt. Jüngst wurde eine Speiseölverwertungsanlage genehmigt und trotz
Berufung der Nachbarn an das Umweltministerium die Bauarbeiten dafür in Angriff
genommen (Versuchsbetriebsgenehmigung des LH von Kärnten vom 5.6.2002).

In diesen Einzelfallbetrachtungen wird immer wieder angeführt, dass die Emissionen
der zur Beurteilung anstehenden Anlage für sich allein noch nicht eine
Gesundheitsgefährdung und Eigentumsbeeinträchtigung verursachen würden. Die
Jahresfrachten von Staub, Blei und Cadmium der jeweiligen Betriebe lassen uns
freilich sehr an dieser behördlichen Beurteilung zweifeln. Außerdem wird die
Vorbelastung heruntergespielt.  Die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte belegt
jedenfalls, dass die Summe der Emissionen am Standort zu einer
gesundheitsgefährdenden und eigentumsbeeinträchtigenden Kontamination führen.
Für diese Situation der Gefährdung durch Summationseffekte ist das
Instrumentarium des Immissionsschutzgesetzes Luft geschaffen worden, welches
auf EU-Richtlinien zurückgeht.


Uns ist nicht bekannt, dass der Landeshauptmann von Kärnten die nach dem
Immissionsschutzgesetz notwendigen Schritte unternimmt und den aktuellen
Emittenten eine Drosselung der Leistung, die Verwendung schadstoffarmer
Brennstoffe oder die teilweise Stillegung von Anlagen aufgetragen hätte.
Stattdessen ist nicht einmal der konsentierte Betrieb gewährleistet wie die laufenden
Unfälle und außerordentlichen Emissionen bei der Asamer-Becker Recycling GmbH
und der BMG (Bleihütte) belegen.

Landesrat Schiller bietet kostenlosen Bodenaustausch an. Den Landwirten droht eine
Nutzungsbeschränkung wegen der massiven Grenzwertüberschreitungen im Boden.
Die Geschädigten werden also zum Handeln oder Unterlassen aufgefordert, die
aktuellen Verursacher dürfen jedoch ungehindert weiter Unmengen von Staub, Blei
und Cadmium in die Luft blasen.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist
oberste Vollzugsbehörde für das Immissionschutzgesetz- Luft und oberste
Vollzugsbehörde nach dem Abfallwirtschaftsgesetz sowie federführendes Ressort für
das UVP-G.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welche Grenzwertüberschreitungen gemäß dem IGL-Luft wurden bei Staub,
Blei und Cadmium im Raum Arnoldstein gemessen, insbesondere wie lauten
die Werte für das Jahr 2001?

2.  Ist es bisher zu einer systematischen Erhebung der aktuellen Verursacher
dieser Grenzwertüberschreitungen gemäß dem IGL gekommen? Wenn nein,
warum nicht?

3.  Welche jährlichen Schwermetallfrachten wurden bei den Verursachern der
Belastung im Raum Arnoldstein für die “österreichische Emissionsinventur für
die Schwermetalle Kadmium, Quecksilber und Blei 1995-2000" (2001)
herangezogen?

4.  Welche Betriebe sind die wichtigsten Verursacher der

Grenzwertüberschreitungen nach dem IGL und welche Jahresfrachten an
Staub, Cadmium und Blei stoßen die sechs größten Betriebe bzw Verursacher
erlaubterweise (auf der Grundlage des Genehmigungsbescheids) und
tatsächlich aus?

5.  Was werden Sie tun, um der Säumigkeit des Kärntner Landeshauptmanns bei
Vollziehung des Immissionschutzgesetzes Luft im Bereich Arnoldstein zu
begegnen und eine Verbesserung der Umweltsituation zu erwirken?