4198/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend neonazistischer Aktivitäten am 13. April 2002
In der parlamentarischen Debatte am 17.4.02 haben Sie sich
in zwei
Wortmeldungen zum Aufmarsch der Neonazis am Heldenplatz und in der
Kärntner
Straße und zur Demonstration gegen den Aufmarsch der Neonazis
geäußert. Sie
haben dabei Feststellungen getroffen und Vermutungen geäußert, die
Anlass zu
folgender Anfrage geben.
1.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung...
1.1....in Wort...
Zu den Demonstrationen am 13.4.02 haben Sie am 17.4.
folgende Feststellung
getroffen: "Pflastersteine von Links, Naziparolen von Rechts - beides
ist
unerträglich, und wir wollen das nicht in Österreich." Gegenüber
dem ORF "report"
vom 14.5.02 haben Sie hingegen erklärt, dass Sie bis dato keine "Sieg
Heil- Rufe
gesehen" hätten. Diese Sichtweise ähnelt der Ansicht des
FPÖ - Abgeordneten
Jung, der bereits am 8.5.02 in einer OTS
-Aussendung davon gesprochen hat, dass
es "offenbar
(.....) sogar im Zusammenhang mit einem Video vom 13. April
Manipulationen der öffentlichen Meinungen gegeben" hat.
Am 21.5.02 erklärte der Chef der Wiener Staatspolizei,
Ewald Bachinger gegenüber
der "Presse", dass es 36 Anzeigen wegen des Verdachtes des
Verstoßes gegen das
NS- Verbotsgesetz gebe. Allerdings sei weder auf einem Amateur-Video der
Grünen
noch auf zwei weiteren erkennbar, "dass beim Marsch durch die
Kärntner Strasse
tatsächlich
,Sieg Heil' gerufen worden sei." (Presse, 21.5.02).
Am 16. April 2002 zitierte jedoch die Austria Presse
Agentur in ihrer Meldung 464 um
14 Uhr 35 den Wiener Polizeipräsidenten Stiedl mit den Worten: "Nach
unseren
Wahrnehmungen hat
es in der Kärntner Straße keine 'Sieg Heil' - Rufe gegeben -
vorher bei der Albertina schon." Und auch der "Kurier" berichtete am 17. April
2002
von polizeilichen Wahrnehmungen "verdeckt agierender Beamter", dass
"um 16.08
Uhr im Bereich der Albertina vereinzelt "Sieg Heil" - Rufe zu
hören gewesen waren.
Wieder gesammelt, zog der rechte Trupp um 16.09 Uhr los, bog um 16.12 Uhr in
die
Kärntner Strasse ein und tauchte bereits um 16.16 Uhr beim Stephansplatz
in den
Untergrund ab".
Auf dem Video, das bereits am 14. April 2002 in der
ORF-Nachrichtensendung
"Wien heute" in einer gekürzten Version präsentiert wurde,
sind neben den Rufen
"Deutschland den
Deutschen", "Ausländer raus", "Hier marschiert der
nationale
Widerstand" auch "Sieg Heil" - Rufe - vereinzelt und
im Chor - zu hören. Von einigen
Skins
wurde auch der, Text eines Skin-Songs der Gruppe "Gestapo" von der CD
"Heil
dem Führer" rezitiert. Der Text ist deutlich hörbar auf dem
Video - mit Ausnahme der
ersten und letzten Textzeile:
"Ich
mag Adolf und sein Reich,
alle
Juden sind mir gleich,
ich mag Skinheads und SA,
Türken klatschen, ist doch klar,
ich mag Fußball auf dem Rasen,
die SS, wenn sie gasen
- all das mag ich
und ganz doll die NSDAP."
1.2. ...und Schrift.
In Ihrer zweiten Wortmeldung
am 17. April 2002 haben Sie in Reaktion auf den
Vorhalt meinerseits, auf der
Nazi-Kundgebung am Heldenplatz sei ein Transparent
mit den Worten "Deutsches Reich" an prominenter Stelle platziert
gewesen,
behauptet:
"Ich habe mir gerade alle Parolen, Transparente, Spruchbänder,
Aufschriften
und Plakate zeigen lassen, die an diesem Nachmittag verwendet
worden
sind. Ich möchte das nicht vorlesen, damit ich dafür keine Werbung
mache,
aber
ein Spruchband, ein Transparent, eine Parole, ein Plakat, eine Aufschrift des
Inhalts, den Sie hier genannt haben, haben wir in unseren Informationen nicht
vorgefunden. Das muss ich auch in aller Deutlichkeit sagen."

Bilder des von mir zitierten Transparents sind
inzwischen mit dem Verweis, es
handle sich um eine Nazidemonstration auf dem Wiener Heldenplatz, durch
österreichische und internationale Medien gegangen. Es ist somit
unstrittig, dass ein
|
Transparent dieses Inhalts bei der
Demonstration mitgeführt wurde und Sie somit |

2. Behauptete Differenzen bezüglich eines Telephonats
In Ihrer Wortmeldung am 17. April haben Sie bezugnehmend
auf ein Telephonat,
das Generalinspektor Schnabl am Tag der Demonstration mit dem Abgeordneten
Öllinger geführt
hat, behauptet: "Nachdem ich gehört habe, dass eine
Kontaktaufnahme mit Herrn Abgeordnetem Öllinger stattgefunden hat, habe
ich den
zuständigen
Generalinspektor dazu natürlich befragt. - Ich muss sagen, ich stelle
eine Differenz in den
Aussagen fest, Herr Abgeordneter! Nach der Information, die
ich vom Herrn Generalinspektor bekommen habe, haben entweder Sie hier im
Parlament oder hat der Herr Generalinspektor mir nicht die Wahrheit gesagt. Ich
denke, dieser Sache müssen wir auf den Grund gehen." Sie haben mit dieser
Behauptung beim Abgeordneten Jung offenkundig
(und im Protokoll der Sitzung
nachzulesen) den Eindruck erweckt, ich sei "ein V-Mann von
Schnabl".
Inzwischen hatten Sie ausreichend Zeit, "dieser
Sache ... auf den Grund zu gehen"
und festzustellen, dass Sie das Parlament falsch informiert haben. Und
nicht zufällig
war weder von Ihrer noch von anderer Seite je wieder von "dieser
Sache" zu hören.
Gerade deshalb ist es jedoch notwendig, den von Ihnen mir zumindest indirekt
unterstellten, falschen Sachverhalt richtig zu stellen.
3. Einsatz von Gendarmerie am 13. April 2002
In der Nationalratssitzung
vom 17. April 2002 war es Ihnen offenkundig ein Anliegen,
den Abgeordneten Öllinger möglichst oft zu korrigieren und damit auch
Ihre
Unkenntnis der Vorgänge in ihrem eigenen Ministerium deutlich zu machen.
So
verstiegen Sie sich in die Behauptung, dass "nach meinen Informationen ...
an
diesem Wochenende bei diesem Einsatz kein - von Ihnen so genannter -
"Landgendarm"
teilgenommen (hat). Das muss bei einer anderen Demonstration
gewesen sein."
Bereits am 18. April war das
anders: Der Pressesprecher des Innenministeriums
musste in einer Presseaussendung einräumen, dass Gendarmerie-Schüler
am 13.
April 2002 im Bereich des Heldenplatzes im Einsatz waren.

Möglicherweise waren jedoch analog
zum berühmten Pferd des ehemaligen
Bundespräsidenten Waldheim am 13. April nicht Gendarmen, sondern nur
Fahrzeuge der Gendarmerie im Einsatz. Nachdem Ihnen an der Klärung dieser
Frage so viel gelegen zu sein scheint, darf die Antwort darauf nicht dem
hektischen
Alltag eines Innenministers zum Opfer fallen!
4. Verbotsgesetz und Geschmacksfragen
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage
für ein Verbot neonazistischer
Manifestationen haben Sie in der Nationalratssitzung vom 17. April 2002
ausgeführt:
"Daher sagt uns das Versammlungsgesetz auch sehr genau und sehr klar, wie
wir
vorzugehen haben, nämlich zum einen inhaltlich: Wir haben dann
einzuschreiten, zu
untersagen, wie es heißt, wenn gegen österreichische Strafgesetze
verstoßen wird oder
wenn die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben ist. Und zum
anderen gibt es auch
einen Passus, der regionale Einschränkungen betrifft, zum Beispiel die
Bannmeile rund um
das Parlament, zum Beispiel auch jene Regelungen, die genau sagen, ob
Kundgebungen,
Versammlungen oder Wahlwerbung in der Umgebung von Wahllokalen stattzufinden
haben.
Es gibt keine Bannmeile rund um das
Denkmal am Heldenplatz. Hätte der Gesetzgeber das
gewollt, dann hätte er uns, der Polizei, das auch sehr klar gesagt. Daher
gibt es und gab es
keinen Spielraum. Herr Abgeordneter, das ist keine Geschmacksfrage, sondern
eben eine
Rechtsfrage, und das ist ein Unterschied, an den sich die Polizei
hält!"
Tatsache ist, dass es im
Vorfeld der Kundgebung am Heldenplatz deutliche
Hinweise auf beabsichtige Verstöße gegen das Verbotsgesetz gegeben
hat, auf die
neben dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands und einer
Reihe anderer Organisationen und Einzelpersonen auch der Abgeordnete
Öllinger
hingewiesen haben. Ohne
Vollständigkeit sei in diesem Zusammenhang etwa auf
Aussendungen des DÖW hingewiesen, die bereits im März veröffentlicht
wurden und
deutliche Hinweise auf den neonazistischen Hintergrund der Veranstaltung
anführen.
"Neonazi-Demo gegen Wehrmachtsausstellung
Österreichische Neonazis wollen
offenbar ihren deutschen "Kameraden" nicht länger
nachstehen und planen, am 13. April auch in Wien gegen die
Wehrmachtsausstellung zu demonstrieren. Ein entsprechender Aufruf kursiert seit
einiger Zeit im Internet. Im Gästebuch der neonazistischen Kameradschaft
Germania
(KSG) schrieb ein Aktivist namens Robert: "Organisiert wird die Demo von
zwei
Privat-Personen! Somit kommt es auf die Unterstützung jedes einzelnen
Kameraden
an!" Zum Stichwort
"Unterstützung" heißt es im Dritten offiziellen Rundbrief
der KSG
(8. 3. 2002):
"Unterstützung bekommen wir von Parteien wie der FPÖ und der NPD
und vielen Kameradschaften und freien Nationalisten!"
Auch im Gästebuch von Sturmzeit
ist Robert mit einem Aufruf vertreten: "Ein
Kamerad (Sascha) und ich (ROBERT FALLER) haben eine riesige Bitte an euch und
hoffen auf eure Unterstützung! [...] Darum planen wir für Samstag den
13. April eine
Demonstration in Wien! Leider werden wir von niemandem unterstützt und
haben
kaum Kontakt zu Vereinen, Organisationen oder Parteien somit sind wir auf die
Hilfe
jedes Einzelnen
angewiesen!" Darunter weist er auf eine von ihm eigens zur
Demonstration
eingerichtete Homepage hin und gibt für Antworten die e-mail-
Adresse der KSG Wien an.
Die KSG Wien ist nach einer rund
halbjährigen Unterbrechung nun wieder im
Internet präsent. Eine Domainabfrage fördert die Verantwortlichen zu
Tage: Neben
Sascha Gasthuber (Administrator) scheint ein Ralf Heussner auf.
Auf ihrer Homepage kündigt die KSG Wien an, sich nun als Verein eintragen
zu
lassen, um ihre künftigen Aktivitäten ("Demos, Konzerte,
Balladenabende,
Diskussionsrunden") in aller Öffentlichkeit setzen zu können.
Aber zumindest die im
Gästebuch der KSG Wien angekündigten Aktionen scheinen wenig
geeignet, dieser
Gruppe einen legalen Anstrich zu geben. So schreibt ein Jack aus
Lienz/Osttirol:
"Am 20. April (18 88) steigt in Lienz/Osttirol ne Nationalistenfete. Es
wird gerade wie
wahnsinnig organisiert
(Unterkünfte, Hotels, Verpflegung, Bier, 'Renees' etc.).
Anfragen aus Nordtirol/Innsbruck und Südtirol sind bereits
vorhanden."
sowie
Demo- Vorbereitung
Die Neonazi-Demo gegen die
Wehrmachtsausstellung nimmt langsam Gestalt an.
Immer mehr "Kameraden" bekunden im Gästebuch der Kameradschaft
Germania
(KSG) ihre Bereitschaft,
sich am Aufmarsch zu beteiligen. Die schriftliche Anmeldung
ist mittlerweile bei der Wiener Polizei eingelangt.
Auch ein Flugblatt
kursiert bereits im Netz. Darin wird die Ausstellung als "neuer
Versuch, der Jugend ein
schlechtes Gewissen einzureden", bezeichnet. Man werde
"diese Ausstellung
nicht lautlos dulden und gegen die Lügen und Diffamierungen
über unsere Ahnen bzw. Großväter und unsere gesamte Geschichte
auf die Straße
gehen!".
Ein steirischer
Neonazi ("ss148818") hat einen eigenen Aufruf ins Netz gestellt, den
er gleich "an die Nationen" richtet: "In den letzten 50 Jahren
waren wir, das deutsche
und österreichische Volk mehr als jedes andere Volk und jede andere Kultur
im
Mittelpunkt schwerer Anschuldigungen und Anklagen, welche bis heute nicht
eindeutig
geklärt wurden." Da die Nazi-Verbrechen für den SS-Epigonen
keine
Verbrechen
waren, ist auch die "Schuld" für ihn nur "von
Siegermächten diktiert". Die
"Westmächte"
würden "schon seit Jahrzehnten unsere Länder" mit einem
"Propaganda-Feldzug" überziehen und "damit unsere Kultur
und unsere Art unter
einem Berg von fremden Einflüssen [begraben]". Demgegenüber ruft
"ss148818"
auf,
sich der "eigenen Art" neu zu besinnen, weil ansonsten "die
Zukunft unseres
Landes, unserer Rasse und unserer Kultur besiegelt" sei. Gleich seinen
historischen
Vorbildern
sind auch für den Neonazi "die Feinde" und "Wurzeln alles
Übeln" rasch
benannt:
es ist das "angebliche Opfervolk" der Jüdinnen und Juden. Nach
jahrzehntelanger
Unterdrückung, Fremdbestimmung und Umerziehung würden nun
"die
hohen Herren" eine "neuerliche Lüge" in Form der
Wehrmachtsausstellung
präsentieren. Mit dieser werde "abermals das Andenken einer der
ehrenhaftesten
Armeen
des zweiten Weltkrieges und einer ganzen Generation von tapferen
Männern
und Frauen geschändet". Weil damit "das Maß voll"
sei, soll gegen die
"Lügenausstellung"
demonstriert werden. Als Anlaufstelle für weitere Informationen
gibt
auch "ss148818" die e-mail-Adresse der KSG an.
Einer der
Verantwortlichen für die Mobilisierung gegen die historische Wahrheit,
Robert Faller, wandte sich per e-mail an das DÖW mit der "Bitte um
Korrektur" des
Berichtes
über die Demonstration und die KSG (siehe: Neonazi-Demo gegen
Wehrmachtsausstellung »). Darin behauptet er, dass die Homepage der KSG
und
"die Kameradschaft selbst [...] mit der alten KSG-Wien nichts zu tun
[hat]".
Demgegenüber drückt sich die Kontinuität nicht nur im Namen aus,
sondern auch
darin,
dass Sascha Gasthuber im Internet sowohl für die alte wie die neue
Homepage
als Administrator verantwortlich zeichnet. Dennoch hält Faller daran fest,
dass Gasthuber "seit seinem privaten Rückzug im letzten Jahr nichts
mehr mit dem
Inhalt
der Seite oder der Führung der KSG zu tun [hat]!". Gleiches gelte
für Ralf
Heussner,
einen "der besten Provider Deutschlands". Faller möchte auch die
KSG
aus der Organisation der Demo ausgeklammert wissen, diese werde vielmehr von
ihm alleine geplant. Dass auf zahlreichen Neonazi-Homepages für
Rückfragen zur
Demonstration
die e-mail-Adresse der KSG angegeben ist, verschweigt er
geflissentlich. Hingegen stimmt, dass das Gästebuch der KSG gelöscht
wurde,
wobei Faller allerdings vergisst zu erwähnen, dass dies nicht auf das
Konto der KSG
geht,
sondern dem Rechtsempfinden und der Vorsicht des Providers zuzuschreiben
ist.
Schließlich betont er: "Wir (respektive Ich) sind keine 'Neonazis'!"
Sowie im April
Noch eine Neonazi-Demo
Offenbar
aus Unzufriedenheit mit den organisatorischen Fähigkeiten der
Kameradschaft
Germania Wien (KSG Wien) und deren Protagonisten Robert Faller
(siehe: Neonazi-Demo gegen Wehrmachtsausstellung ») mobilisieren deutsche
und
österreichische Neonazis, die sich zur Plattform gegen Schändung des
Andenkens
Verstorbener
zusammengeschlossen haben, nun zu einer weiteren Kundgebung
gegen
die "Wehrmachtsausstellung" am 13. April in Wien. Diese soll um 14
Uhr beim
Bahnhof Wien Mitte (U-Bahnstation
Landstraße) beginnen. Die KSG Wien will laut im
Internet kursierenden" Aufrufen ihre Demonstration weiter um 12 Uhr am
Stephansplatz beginnen
lassen.
Vorausgegangen war eine deutliche
Kritik auf der Homepage Ruhm und Ehre.
Deutsche Neonazis wiesen
dort daraufhin, dass es "in Österreich keinen nationalen
Widerstand [gibt], wie man es hier aus der BRD kennt" und es "schon
seit X-Jahren
keine nationale Demonstrationen gegeben (hat)." "Von daher", so
die Skeptiker
weiter, "sind
Menschen mit Demo-Erfahrung dort kaum oder gar nicht vorhanden.
Auch ein starkes Teilnehmerpotential ist nicht zu erwarten. Zwar gibt es in
Österreich
viele Burschenschaften und heimattreue Verbände, aber Gruppen mit
Straßenerfahrung, die am Tag X zur Verfügung stehen, sind Mangelware. Das
Gelingen der Demonstration hängt also stark von einer Unterstützung
gerade von
Kräften aus der BRD ab." Man sparte nicht mit deutlicher Kritik an Robert
Faller und
der KSG Wien: "Der/die Organisatoren haben nach unserer Kenntnis bislang
keinen
Kontakt zu
demonstrationserfahrenen Kräften in der BRD aufgenommen, um z. B.
die Vorbereitung
gemeinsam zu bewältigen. So ist die Anreise nach Wien bislang
völlig unklar und unsicher." Demgegenüber hat die Plattform
bereits detaillierte
Wegbeschreibungen zur
Anreise verschickt.
Unmittelbar nach dieser Kritik wurde
der zweite Aufruf ins Netz gestellt: "Achtung,
Neuanmeldung! Es gibt für WIEN am 13. April eine neue
Demonstrationsanmeldung,
die nicht mehr mit der Ankündigung der 'Kameradschaft Germania' identisch
ist."
Dieser richtet sich nun besonders an deutsche Neonazis, denen einige Tipps
gegeben werden: "Informiert Euch frühzeitig über
Anreisemöglichkeiten zum
Startpunkt und schließt EUCH schon VOR Wien zu größeren
Reisegruppen
zusammen. [...] Um an der Grenze nicht gleich als Demoteilnehmer
aufzufallen, sollte
auf jeden Fall auf die beliebte aber
überflüssige 'Szenekleidung' oder militärische
Kleidung verzichtet werden."
Als "Auflagen" gibt die Plattform an: "keine Abzeichen,
keine Gruppenbekleidung oder
Uniformierung, erwünscht sind Landesfahnen und
Transparente, den Anweisungen des Ordnerdienstes ist Folge zu leisten!"
Es stellt sich auf Grund der Missachtung derart
offenkundiger Hinweise auf die
Gefahr von Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz die Frage, ob die
Beachtung
des NS-Verbotsgesetzes sowie des damit in Zusammenhang stehenden
Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs XXXXX für das Innenminister, den
Resortleiter und seine Untergebenen eine "Geschmacksfrage" darstellt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie Ihre
Behauptung, es seien auf den von den Grünen vorgelegten Videos
keine "Sieg-Heil"
- Rufe zu erkennen, aufrecht?
1.1. Haben Sie Sich die Videos von den Ereignissen
rund um die Kundgebung und
Demonstration von nationalsozialistisch orientierten Personen am 13. April 2002
selbst gesehen?
1.1.1.1.
Wenn ja: Warum behaupten Sie offenkundig wahrheitswidrig, dass auf
den Aufnahmen von der
Demonstration vom Albertina-Platz zum
Stephansplatz keine "Sieg Heil"-Rufe zu erkennen seien?
1.1.1.2. Wenn nein: Warum behaupten Sie, dass auf den Aufnahmen von der
Demonstration vom
Albertina-Platz zum Stephansplatz keine "Sieg Heil"-Rufe
zu erkennen seien?
1.1.2. Die in der Sendung Report vom 14. Mai 2002 ihrerseits getätigte
Feststellung, Sie hätten
persönlich keine "Sieg Heil"-Rufe gesehen, ist geeignet,
die Arbeit der Ihnen unterstellten Beamtinnen zu beeinflussen bzw. deren
Ermittlungsergebnisse mittels öffentlicher Bekanntgabe Ihrer
persönlichen
Meinung zum in Untersuchung stehenden Vorfall zu präjudizieren. Haben Sie
zusätzlich zu dieser unmittelbaren inhaltlichen Beeinflussung der Arbeit
Ihrer
Beamtinnen bzw. dessen Ergebnisses noch weitere Handlungen Ihrerseits
gegeben, mit der Sie die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen hinsichtlich
möglicher
Ermittlungsergebnisse beeinflusst haben?
1.1.2.1. Wenn ja, welche, wann und mit welchem
Inhalt und welcher Zielsetzung
(bitte um detaillierte
Darstellung nach Datum, Art und Ziel der Beeinflussung)
1.1.3.
Wenn es, wie Sie fälschlicherweise behaupten, keine feststellbaren
"Sieg
Heil"-Rufe gegeben hat,
warum hat die Bundespolizeidirektion Wien gegen 36
Personen Anzeige wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung erstattet?
1.2. Kann die Behörde
inzwischen bestätigen, dass ein Transparent mit der
Aufschrift
www.deutsches-reich.de von
Kundgebungsteilnehmern mitgeführt und
präsentiert wurde?
1.2.1. Hat die Behörde vor oder nach
dem 13. April 2002 ermittelt, ob diese Seite
Inhalte verbreitet, die gegen
das NS-Verbotsgesetz verstoßen?
1.2.1.1. Wenn ja: Wann (bitte
um Angabe des genauen Datums) und mit welchem
Ergebnis?
1.2.1.2. Wenn nein: warum nicht?
1.2.2. Ist Ihnen bzw. Ihrer Behörde
bekannt, dass auf den Websites, die (auch wenn
Sie das am 17. April 2002 im Nationalrat wahrheitswidrig bestritten haben) auf
der
Kundgebung am Heldenplatz beworben wurden, folgende Inhalte verbreitet werden:
"Nach
dem 11. September 2001 ist die US-Ostküste aufmarschiert, um sich selbst
zu
vernichten.
"Die Irren von Zion" begreifen nicht - können nicht begreifen - daß jede
Bombe,
die sie auf islamische Städte werfen, jede Rakete, die sie auf islamische
Bastionen abfeuern, ihr Ziel im eigenen Hinterland finden: Sie pulverisieren
den
Heiligenschein
des "American Way of Death", ohne den dieses System von Raub,
Mord,
Terror und Seelenvernichtung nur ein Schwächling in Hochglanzrüstung
ist.
Das
Deutsche Volk verdankt den Märtyrern viel. Wir in unserer Lage hätten
zur
militärischen Destabilisierung der USA, die die Voraussetzung für die
Auferstehung
des
Deutschen Reiches ist, wenig unternehmen können. Wenigstens diese Einsicht
ist
der RAF gutzuschreiben. Deren Handycap bestand darin, daß ihr Kampf der
Welt
nicht als nationaler Befreiungskampf einsichtig zu machen war. Da ist die Lage
des
palästinensischen Volkes anders - günstiger. Dieses kann den Anspruch
der Juden,
in Palästina einen eigenen Staat
zu begründen, souverän abweisen. Der Rechtstitel,
auf den sich die Juden berufen, ist keiner."
Zu finden unter: http://www.deutsches-kolleg.org/neUsplitter/eitam.shtml
1.2.3. Ist Ihnen bzw. Ihrer Behörde bekannt, dass auf
den Websites, die (auch wenn
Sie das am 17. April 2002 im Nationalrat
wahrheitswidrig bestritten haben) auf der
Kundgebung am Heldenplatz beworben wurden, folgende Inhalte verbreitet werden :
"Wenn die Juden
heute - nach 3500 Jahren - auf das Versprechen Jahwes
zurückgreifen, um
den Völkermord am Palästinensischen Volk zu rechtfertigen, so ist
das so, als wollten wir Deutsche das Ende der jüdischen Weltherrschaft in
Erinnerung an den Befehl des persischen Großkönigs Artaxerxes
(StzuEster 1, 2-4)
zur Ausrottung der Juden
anmahnen und so den vermeintlichen - jedenfalls nicht
nachweisbaren - Befehl
Adolf Hitlers zur "Endlösung der Judenfrage"
rechtfertigen."
Ebd.
1.2.4. Ist Ihnen bzw. Ihrer Behörde bekannt, dass auf
den Websites, die (auch wenn
Sie das am 17. April 2002 im Nationalrat
wahrheitswidrig bestritten haben) auf der
Kundgebung am Heldenplatz beworben wurden,
folgende Inhalte verbreitet werden:
"Das Deutsche
Volk muß sich erheben, die Handlungsfähigkeit des Deutschen
Reiches durch eine verfassunggebende Nationalversammlung (“ordnende
Reichsversamlung") wiederherstellen und seinerseits Restitutions- und
Entschädigungsansprüche für die ausstehenden Friedensvertragsverhandlungen
anmelden.
Es liegt auf der Hand, daß
dieses Ziel nur als Ergebnis der Niederlage der USA im 3.
Weltkrieg erreicht werden kann. Daß das Deutsche Reich diesen Krieg nicht
führen
kann, liegt auf der
Hand. Es ist die List der Geschichte, daß die USA in ihrer
Überheblichkeit
diesen 3. Weltkrieg selbst mit dem Angriff auf die Balkanstaaten
begonnen und jetzt zusammen mit Israel - den Angriff auf die USA vom 11.
September 2001 als Vorwand nutzend - ausgeweitet haben (Afghanistan und
Palästina). Seine Entfaltung (Irak, Iran, Syrien, Sudan, Lybien,
Nordkorea, China,
Rußland) wird die Angreifer moralisch sowie materiell erschöpfen und
den
Zusammenbruch der USA und Israels herbeiführen. Dieser Zusammenbruch wird
die
Stunde des Deutschen Reiches sein, das im Bündnis mit Rußland das
Zeitalter der
Imperialismen, das sich im Globalismus vollendet hat, mit der Errichtung einer
neuen
Weltordnung beendet. Dieses beruht auf dem Prinzip der wechselseitigen
Anerkennung der Völker und Nationen. Kernstück der wechselseitigen
Anerkennung ist die Beendigung des mörderischen Freihandels durch
Herstellung
des Weltmarktes, der zwischen den Nationen den Austausch von Gutem nach dem
Grundsatz wechselseitigen Vorteils realisiert."
Zu finden unter: http://www.deutsches-kolleg.org/gespraeche/28032002.shtml
2. Welche Differenz zwischen den Angaben des Abgeordneten
Öllinger und des
Generalinspektors Schnabl veranlasste Sie am 17. April 2002 zur Annahme, dass
einer dieser Personen nicht die Wahrheit gesagt habe?
2.1. Können Sie diese Behauptung nach
Überprüfung des Sachverhalts weiterhin
aufrecht erhalten?
2.1.1. Wenn ja: Warum?
2.1.2. Wenn nein: Warum nicht?
2.2. Ist es denkbar, dass
weder der Abgeordnete Öllinger noch der Generalinspektor
Schnabl, sondern möglicherweise eine dritte Person (z.B. Sie, Herr
Innenminister)
bezüglich des Telefonats der beiden am 13. April 2002 nicht die Wahrheit
gesagt
hat?
2.3. Werden Sie Sich für diese
offenkundig falsche, jedoch öffentlich vorgetragene
Beschuldigung des Generalinspektors Schnabl bzw. des Abgeordneten Öllinger
öffentlich entschuldigen?
3. Waren am 13. April 2002
Angehörige der Gendarmerie bzw.
Gendarmerieschülerinnen im Bereich des Heldenplatzes im Einsatz?
3.1. Warum haben Sie wiederholt behauptet,
dass keine Gendarmen am
Heldenplatz im Einsatz waren?
3.2. Fand am 13. April 2002
in Wien noch eine weitere Demonstration in Wien statt,
in deren Rahmen Gendarmeriebeamtinnen zum Einsatz kamen?
3.3. Schädigt derart
unsachliche wie polemische und irreführende Wortwahl wie
jene, die der Bundesminister für Inneres am 17. April 2002 hinsichtlich
des Einsatzes
von Gendarmeriebeamtinnen am Wiener Heldenplatz gewählt hat, das Ansehen
der
Exekutive?
3.4. Werden Sie sich für
Ihre in Ausübung des Amtes eines Bundesministers
getätigten unsachlichen, polemischen, irreführenden und auf
persönliche Kränkung
wie Entwertung eines Abgeordneten einer anderen Partei abzielenden
Ausführungen
vom 17. April 2002 öffentlich entschuldigen?
4. Ist die zuständige Abteilung der
Bundespolizeidirektion Wien vor dem 13. April
2002 Hinweisen auf zu möglicherweise zu erwartende nationalsozialistische
Wiederbetätigung im Rahmen oder im Umfeld der Veranstaltung vom 13. April
2002
am Heldenplatz nachgegangen?
4.1. Waren der Behörde vor dem 13.
April 2002 folgende Aufrufe bzw.
Unterstützungen im Web für die Kundgebung vom 13. April 2002 bekannt?
£ www.widerstand.com/ruhm-und-ehre
£ www.ksgermania.com
£ www.diespinne.org
£ cloud.prohosting.com/ffranken
£ Posting von Eisbär88 im Forum von www.ksgermania.com
£ Posting von Hatebringer im Forum von www.ksgermania.com
£ Posting von Bastidd im Forum von www.ksgermania.com
£ Posting von Robert88 im Forum von www.ksgermania.com
£ Posting von peoplehaternö im Forum von www.ksgermania.com
4.1.2. Wenn ja: Wurden diese
Aufrufe als Hinweise auf eine Gefahr zu erwartender
nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Rahmen der Kundgebung auf dem
Heldenplatz gewertet ? Bitte
begründen Sie die Einschätzung der BPD-Wien jeweils
einzeln hinsichtlich der angeführten Websites bzw. Positionierungen in
Foren.
4.1.1.2. Wenn nein: Wie rechtfertigt die Behörde diese Unterlassung?
4.2. Wie bewertet die Behörde die Tatsache, dass auf der Site der Kameradschaft
Germania unter dem Titel "Kameraden" zu den Sites den Organisationen bzw.
Gruppen
4 Sturm 18 Kassel
4 Südfront und der
4 Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener
verwiesen wird (bitte um jeweils eine
kurze Einschätzung zu jeder der genannten
Organisationen bzw. Gruppen)?
4.3. Ist die Behörde
ihrer aus dem VfGH-Erkenntnis VfSIg 9649 vom 19.1-1985
erwachsenden Verpflichtung in vollem Umfang nachgekommen?
4.3.1. Wenn ja: Welche aus diesem
VfGH-Erkenntnis sich ergebende Aktivitäten
setzte die Behörde mit
welchem Ergebnis (bitte um detaillierte Anführung der
Aktivitäten sowie der daraus resultierenden Ergebnisse).
4.3.2. Wenn nein: Warum nicht?
5. In Beantwortung der
Anfrage 3779 von Abg. Posen und Kolleginnen erklärte der
Bundesminister für Justiz: “Die Sicherheitsbehörden haben
Robert Dürr bisher nicht
als Teilnehmer an der bezeichneten Demonstration vom 13. April 2002
identifizieren
können".
In der Beantwortung der
Anfrage 3815 der Abg. Petrovic und Öllinger erklärten sie
jedoch: “Dürr wurde bei der Kundgebung wahrgenommen".
Wer informierte das Parlament falsch: Sie oder der Justizminister ?