42/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grünewald, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Wahrnehmung der Aufsichtsrechte über Krankenanstalten

 

Die Spitals - Affäre Freistadt dokumentiert massive Defizite in den Bereichen

Spitalsaufsicht und Kompetenzzuordung.

Ein einheitlicher Kompetenzbestand „Krankenanstaltenwesen" ist dem B - VG

fremd. Probleme ergeben sich unter anderem daraus, daß die

Zuständigkeitsbereiche sowohl auf Bundes - als auch auf Landesebene liegen. Die

Gesetzgebung über die Grundsätze bezüglich Heil - und Pflegeanstalten ist

Bundessache, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung

jedoch Landessache (Art. 12 Abs. 1 B - VG).

Weder das B - VG noch das „Bundes - KAG“ enthalten eine Definition des Begriffes

„sanitäre Aufsicht“ bzw, „sanitäre Vorschriften“, sodaß laut

Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über das Aufsichtsrecht des KAG

1920 im Sinne einer behördlichen Überwachungstätigkeit heranzuziehen sind.

Bis zu Jahr 1957 erfolgte eine jährliche Überprüfung der Krankenanstalten

durch die sanitäre Aufsicht. Erst im Juni 1999 trat, wohl durch zahlreiche Rück -

und Anfragen bedingt, eine klare Regelung in Kraft, wer wie oft die Überprüfung

vorzunehmen hat. Die zuständigen Organe an den Bezirkshauptmannschaften

(AmtsärztInnen) sind allerdings dazu aufgrund der ausbildungsmäßigen und

personellen Situation nur sehr eingeschränkt in der Lage.

Unzweifelhaft ergibt sich in dieser Materie ein dringlicher Regelungs- und

Handlungsbedarf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Aus welchen Gründen war die sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten

    zwischen 1957 und 1999 nicht ordnungsgemäß geregelt? Wie wurde sie

    während dieser Zeit in den einzelnen Bundesländern wahrgenommen?

 

2) Auf welche Weise soll die nun zuständige Behörde sachlich und personell

    in die Lage versetzt werden, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen?

 

3) Können Sie sich andere Modelle einer sanitären Aufsicht über

    Krankenanstalten vorstellen, wenn ja, welche?

4) Wie wird das Problem der sanitären Aufsicht über Krankenanstalten in

    anderen Ländern mit einem vergleichbaren Standard der gesundheitlichen

    Versorgung einer Lösung näher gebracht und welche ausländischen

    Formen der Qualitätssicherung erscheinen Ihnen sinnvoll? Wie stehen Sie

    zu einer Übernahme von international bewährten Modellen?

 

5) Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Einrichtung einer zentralen, fachlich

     gut ausgestatteten und weisungsfreien sanitären Aufsichtsbehörde in

     jedem Bundesland, an die die einzelnen Krankenanstalten

     Komplikationen zu melden haben?

 

6) Nach dem Konzept des Ministeriums soll Qualitätskontrolle vor Ort in den

    Krankenanstalten erfolgen und auf weitere verpflichtende Formen der

    Qualitätssicherung verzichtet werden. Erschient Ihnen angesichts der

    Vorfälle im Landeskrankenhaus Freistadt diese Vorgangsweise nach wie

    vor gerechtfertigt? Erwägen Sie andere Formen der Qualitätssicherung

    bzw. - kontrolle? Wenn ja, welche?

 

7) Die Entwicklung bundeseinheitlicher Standards der Qualitätssicherung

    und einer länderübergreifenden, kompetenten und von lokalen

    Befangenheiten unabhängigen Aufsicht und Kontrolle der stationären

    Krankenversorgung ist dringlich erforderlich um vermehrte

    Rechtssicherheit und gestörtes Vertrauen wieder herzustellen. Welche

    Planungen existieren diesbezüglich in ihrem Ministerium?