420/J XXI.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten Ulli Sima und Genossinnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend der Sortenzulassung gentechnisch veränderter Pflanzen auf EU - Ebene
Die Richtlinie 98/95/EG des Rates vom 14. Dezember 1998, die u.a. den gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzen und zwar hinsichtlich der Konsolidierung des Binnenmarkts, gentechnisch veränderter Sorten und pflanzengenetischer Ressourcen betrifft, schuf eine Verbindung
zu den bisher davon völlig unabhängigen Verfahren für die amtliche Zulassung von
landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten gemäß Richtlinie 70/457/EWG (über einen
gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten) und Richtlinie 70/458/EWG (über
den Verkehr mit Gemüsesaatgut) einerseits und für die Zulassung von gentechnisch veränderten
Pflanzenstoffen gemäß Richtlinie 90/220/EWG (über die absichtliche Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen in die Umwelt (GVO)) sowie gemäß Verordnung (EG) 258/97 (über
neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) andererseits. Aufgrund der neuen
Richtlinie, die am 1. Februar 2000 in Kraft tritt, darf eine gentechnisch veränderte Sorte
landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten im Sinne von Artikel 2 Absätze 1 und 2 der
Richtlinie 90/220/EWG nur dann in die amtlichen Sortenkataloge aufgenommen werden, wenn alle
entsprechenden Maßnahmen getroffen wurden, um nachteilige Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Nun wurde in der Sitzung des „Ständigen EU - Ausschusses für Saatgut“ am 28.1.00 drei Saatgutsorten
für die Listung im Gemeinschaftlichen Sortenkatalog gemeldet und können in Folge als Saatgut in
Verkehr gebracht werden. Österreich wurde in dieser Sitzung durch einen Beamten des
Landwirtschaftsministeriums vertreten. Gegen zwei dieser Mais - Sorten hat Österreich bereits 1997 ein
Importverbot verhängt, diese können in Österreich also (derzeit) nicht vertrieben werden. Die dritte
Mais - Sorte der deutschen Hoechst - Tochter AgrEvo kann jedoch schon in wenigen Monaten in
Österreich vermarktet werden. Nach der derzeit geltenden EU - Rechtslage kann jede Sorte die in einem
EU - Land zwei Jahre im nationalen Sortenkatalog steht, in den gemeinschaftlichen Sortenkatalog
aufgenommen werden.
Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
1. Welche gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten in die
amtlichen Kataloge der einzelnen EU - Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinien 70/457/EWG und
70/458/EWG wurden bis jetzt notifiziert und seit wann sind solche Notifikationen bekannt?
2. Wurde bisher im Rahmen dieser Notifikationen Einsprüche erhoben und in welcher Form und mit
welchem Inhalt wurden Einsprüche angebracht?
3. Welche gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten wurden bis
jetzt in den gemeinschaftlichen Sortenkatalog gemäß den Richtlinien 70/457/EWG und
70/458/EWG aufgenommen und können somit EU - weit in Verkehr gebracht werden?
4. Ist Ihnen bekannt, daß am 28. Jänner 2000 ein Treffen des „Standing Committee on Seeds and
Propagating Material for Agriculture; Horticulture and Forestrv“ der EU stattgefunden hat, wobei
die Aufnahme von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Pflanzenarten insbesondere von
Maissorten, behandelt wurde?
5. Gab es Vorgaben für den österreichischen Vertreter bei diesem Treffen und was waren die Inhalte
und Ergebnisse dieses Treffens?
6. Gab es nach dem 28.1.00 noch ein zweites Treffen des Ausschusses bei dem besagte Mais - Sorten
Thema waren?
7. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über die Ergebnisse dieser Sitzung und die drohende EU -
weite Sortenzulassung informiert?
8. Werden sie in Zukunft die Öffentlichkeit rechtzeitig über drohende Saatgutzulassungen rechtzeitig
informieren?
9. Eine Umweltschutzorganisation eines EU - Landes berichtete, daß sie von ihrer Regierung
informiert wurde, daß Anfang Februar 2000 die EU - Kommission einen Brief an die Regierungen
der Mitgliedstaaten gesandt hat, um diese auf die bevorstehende Aufnahme von GVO - Saatgut in
den gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufmerksam zu machen. Ist auch der österreichischen
Bundesregierung bzw. dem Landwirtschaftsminister ein solcher Brief zugeleitet worden? Was war
der Inhalt dieses Briefes?
10. Wenn ja, wurden andere Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die für Gentechnik
zuständige Ministerin informiert? Wann erfolgte diese Information?
11. Es ist allgemein bekannt, daß eine der Sorten, die in den gemeinschaftlichen Sortenkatalog
aufgenommen werden sollen, einen sogenannten Mais - T 25 mit einer Resistenz gegen das
Herbizide mit dem Wirkstoff Phosphinothricin handelt. Das Zulassungsverfahren der EU wurde
am 3. September 1998 abgeschlossen. Für diesen GV - Mais besteht derzeit kein Importverbot.
Wurden auf Grund der dringenden Aktualität einer Inverkehrbringung von GV - Mais die anderen
Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere jene mit Kompetenzen für die
Zulassung und
Notifikationen von GVO, informiert, damit sie die Zulassung nach Richtlinie 90/220/EWG Artikel
16. auf berechtigte Gründe einer Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt prüfen, um
ein eventuelles Importverbot auszusprechen? Wurden die entsprechenden Fachabteilungen Ihres
Ministeriums und das Umweltbundesamt mit einem Prüfauftrag versehen?
12. Seit wann findet eine solche fachliche Prüfling und Neubewertung statt?
13. Wird die Bundesregierung, wenn eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
nach der Richtlinie 90/220/EWG gegeben ist bzw. es nach Richtlinie 98/95/EG triftige Gründe für
die Annahme gibt, daß die Sorte ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder für die Umwelt
darstellt, ein Importverbot aussprechen?