4201/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
EQUAL-Prüfungsverfahren, Begleitausschuss, EQUAL-Projekt
"dasEcho.at"
und EQUAL-Projekt "Beschäftigung durch Digitalisierung von
Kulturgütern".
In Zusammenhang mit der
Zulassung oder Ablehnung von eingereichten Projekten im
Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist es bereits in der Vergangenheit zu
Ungereimtheiten gekommen, bei denen Vereine aktiv in Kooperation mit
Ministerien und
Staatssekretariaten traten, die gar nicht existierten (und dennoch als
Partnerinnen in der
EQUAL-Aktion 1 akzeptiert wurden). Angesichts der nicht nachvollziehbaren
Ablehnung des
Projekts
dasEcho.at für die Aktion 2.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ablehnungen
1.1.
Wieviele und welche Entwicklungspartnerschaften mit welchen
Projektvorschlägen
haben für Aktion 2 von EQUAL eingereicht?
1.2.
Wieviele und welche Entwicklungspartnerschaften mit welchen
Projektvorschlägen
haben für Aktion 3 von EQUAL eingereicht?
1.3. Welche Entwicklungspartnerschaften sind
1.3.1. für Aktion 2 und
1.3.2. für Aktion 3
(jeweils unter anführung der einreichenden Organisationen, des Projekts und der konkreten
Ablehnungsgründe) nicht zugelassen worden?
1.4. Welche der für die Aktion 2 bzw.
3 des Gemeinschaftsprojekts EQUAL nicht
zugelassenen Entwicklungsprojekte wurden aufgrund
1.4.1. einer Entscheidung des Equal-Büros
1.4.2. einer Entscheidung des
Begleitausschusses
nicht zugelassen?
2. Zur Entscheidungsfindung über die
Zulassung oder Ablehnung von eingereichten
Projekten
im Rahmen des EQUAL-Programmes wurde ein Begleitausschuss
eingerichtet,
in dem neben den Vertreterinnen der kooperierenden Ministerien, des
AMS, der Sozialpartner und Ländervertreter auch NGOs vertreten sind. In
den
"Fragen und Antworten.." zum Start der Gemeinschaftsinitiative EQUAL,
zusammengestellt
vom EQUAL - Büro Österreich, hieß es zu den Kriterien für
die
Auswahl
der NGO's unter anderem: "NGOs können sich beispielsweise vernetzen
und
eine/n Vertreterin entsenden. Diese/r Vertreterin darf selbst nicht in eine
EQUAL-Partnerschaft
eingebunden sein... Ausgeschlossen ist, dass von einer
Anzahl
einreichender NGO's eine im Begleitausschuss vertreten ist. Ein Urteil
über
sich selbst im Begleitausschuss ist im Rahmen des Zulassungsprocederes
und der Programm-Begleitung nicht zulässig. Auch Dachverbände
können
entsandt werden, die selbst keine Anträge stellen".
2.1.
Wer hat wann über die Auswahl der NGOs, die in den Begleitausschuss
aufgenommen werden, entschieden?
2.2.
Wie wurde die Zahl der NGOs, die im Begleitausschuss vertreten sind, festgelegt
bzw.
entschieden?
2.3.Welche NGOs sind im Begleitausschuss vertreten?
2.4.In welchen und in wievielen Projekten, die dzt. zur
Aktion 2 und 3 zugelassen wurden,
treten die im Begleitschausschuss vertretenen Institutionen und Organisationen
selbst als
finanziell verantwortliche oder koordinierende Partner auf?
2.5.In welchen und in
wievielen Projekten die dzt. zur Aktion 2 und 3 zugelassen wurden, ist
jede einzelne der im Begleitausschuss vertretene Institution oder Organisation
insgesamt als
Partner
vertreten?
2.6.Gibt es zur Aktion 2 und
3 zugelassene Projekte, an denen keine der im
Begleitausschuss vertretene
Institutionen oder Organisationen beteiligt ist? Wenn ja,
wieviele Projekte und wie hoch ist in Summe deren prozentueller Anteil am
aktuell zu
vergebenden Gesamtvolumen?
3. Zur Abwicklung des EQUAL-Programmes und
der besseren Transparenz wurde
vom
zuständigen EQUAL-Büro eine Datenbank eingerichtet, in der alle
eingereichten Projekte mit den dazugehörigen Angaben eingesehen
hätten werden
können.
3.1. Was waren die Ursachen dafür,
dass Ende Jänner 2002 die Homepage von equal-
esf.at, dem Equal-Büro,
off-line war bzw. gewerbliche Anbieter unter dieser Web-Adresse zu
finden waren?
3.2. Warum wurden im Jänner 2002 die
Zugänge zur EU- weiten EQUAL- Datenbank
gesperrt?
3.3. Warum ist diese Datenbank seit März 2002 nicht mehr zugänglich?
3.4.
Warum war es bis dato (Anfang Juli 2002) nicht möglich diese Datenbank
technisch
wieder zugänglich zu machen?
4. In der Begleitausschusssitzung Ende Mai
2002 wurde das eingereichte Projekt
"dasEcho.at - Empowerment und Visibility der 2./3. Generation in Medien-
und
IKT-Berufen"
aus formalen Gründen von der Zulassung zur Aktion 2 und 3
ausgeschieden.
4.1.
Ist es richtig, dass der maßgebliche Ausscheidungsgrund in dieser Sitzung
damit
begründet wurde, dass auf Arbeitgeberseite kein Sozialpartner im eingereichten
Projekt vertreten gewesen wäre?
4.2. Ist es richtig, dass es sich hierbei, bei der Beurteilung des Verbandes der
österreichischen Zeitungen (VÖZ) in
seiner Sozialpartnereigenschaft um eine
schwerwiegende Fehlbeurteilung der für die Formalprüfung
zuständigen
Einrichtungen bzw. Prüferinnen gehandelt hat?
4.3. Welche Konsequenzen wurden daraus für das Prüfungsverfahren gezogen?
4.4. In dieser Sitzung des Begleitausschusses wurden von den Prüferinnen über 20
Projekte aus formalen Gründen
beanstandet. Nach Diskussion im Begleitausschuss
wurden ca. 15 Projekte wegen Nichtigkeit der Gründe zur Aktion 2 und 3
zugelassen.
Um welche Projekte handelt es sich hierbei? Und worin bestanden deren formale
Mängel die wegen Nichtigkeit der Gründe doch zugelassen wurden?
4.5.
Um welche Projekte handelt es sich, die definitiv abgelehnt wurden? Worin
bestanden deren formale Mängel?
5. In der Begleitausschusssitzung vom 19.
Juni 2002 wurde die Fehlbeurteilung
bezüglich
der Sozialpartnereigenschaft der VÖZ von den für die
Formalprüfung
zuständigen Personen eingestanden. Das eingereichte Projekt
"dasEcho.at"
wurde
aufgrund weiterer formaler Mängel erneut ausgeschieden. Wesentlich war
hierbei das Fehlen einer Bilanz des finanziell verantwortlichen Partners.
5.1.
Ist es richtig, dass der Begleitausschuss in seiner Sitzung am 5. April die
Checkliste
formal beschlossen hat?
5.2. Ist es richtig, dass in
der auf der Website des EQUAL-Büros veröffentlichten
Checkliste vom 11. April die Bilanz als formales Einreichungserfordernis zum
Nachweis der Bonität nicht aufscheint?
5.3. Ist es richtig, dass
damit voneinander abweichende Informationen hinsichtlich der
formalen Einreichungserfordernisse auf der
Website des EQUAL-Büros publiziert
wurden?
5.4. Welche Konsequenzen hat
diese voneinander abweichende Informationslage im
Rahmen des formalen Prüfungsverfahrens?
5.5.
Wäre nicht aufgrund dieser bestehenden unterschiedlichen Informationslage
im
Prüfungsverfahren zugunsten des einreichenden Projektwerbers zu
entscheiden
gewesen?
5.6. Hätte nicht das
BMWA aufgrund dieser unterschiedlichen Informationslage zum
Nachreichen einer Bilanz bzw. Ein- und Ausgabenrechnung auffordern können?
6. In der Begründung des Schreibens des
BMWA für das Ausscheiden des Projektes
"dasEcho.at"
aus der Aktion 2 und 3 wird als zweiter und letzter Punkt (neben dem
Fehlen einer Bilanz des finanziell verantwortlichen Partners) angeführt,
dass
hinsichtlich der beiden einreichenden Vereine als finanziell verantwortlicher
und
koordinierender Partner, Unklarheit sowohl inhaltlicher als auch
namensbezogener
Natur bestehe.
6.1.
Ist es richtig, dass die mit 3. Juni vom BMWA datierten und unterzeichneten
Ablehnungsbriefe sowohl bezüglich Funktion und Vereinsbezeichnungen
völlig
korrekt im Sinne der beabsichtigten funktionalen Aufteilung gemäß
des eingereichten
Projektes ergangen sind?
6.2. Wie erklärt sich Ihrer Meinung nach die sachliche Richtigkeit des angeführten
formalen Mangels, wenn die Ablehnungsbriefe
des BMWA antragskonform und mit
korrekten Namensbezeichnung zugestellt werden konnten?
6.3.
Welche Konsequenzen werden aus der Tatsache gezogen, dass es bei der formalen
Beurteilung über die Zulassung des
Projektes "dasEcho.at" zur Aktion 2 und 3 zu
einer Reihe von Fehlern und fragwürdigen
Begründungen im Rahmen des formalen
Prüfungsverfahrens gekommen ist?
6.4.
Ist es richtig, dass mit dem formalen Ausscheiden des Projektes "dasEcho.at"
damit
das einzige Projekt, in dem Vereine der Migrantinnen selbst, die als finanziell
verantwortliche und koordinierende Partner auftreten, ausgeschieden wurde?
6.5.
Wie beurteilen Sie den inhaltlichen Stellenwert des eingereichten Projektes
"dasEcho.at"
im Sinne der Zielsetzungen des EQUAL-Programms?