4203/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

Anfrage

des Abgeordneten Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vorfälle bei jugendlichen und jungen erwachsenen Straftätern

Die Zwecke und Ziele des Jugendstrafvollzuges sind es dem Jugendlichen und dem jungen
Erwachsenen durch Unterricht und Resozialisierungsmaßnahmen, eine lebensadäquate und
nach der Haft verwertbare Beschäftigung (Ausbildung), Modelle einer sinnvollen
Freizeitbewältigung und Tagesstruktur, zu geben.

Dies ist jedoch sicherlich nicht erreichbar, wenn diese Ziele dadurch erreicht werden sollen
wenn in der JA Josefstadt bis zu 6 junge Erwachsene 23 Stunden ohne
Beschäftigungsmöglichkeiten in den Hafträumen sich aufhalten. Außerdem sieht §58 JGG
vor, das Jugendliche und junge Erwachsene täglich 2 Stunden im Freien, oder, wenn es die
Witterung nicht erlaubt, in geeigneten Räumlichkeiten Gelegenheit zur Bewegung und
körperlichen Entwicklung haben müssen, sowie, dass sie mit Arbeiten zu beschäftigen sind
und regelmäßigen Unterricht zu halten haben. Außerdem dürfen Jugendliche und junge
Erwachsene wenigsten jede Woche einen Besuch in der Dauer von 1 Stunde empfangen.
Durch diese untragbaren Zustände jedoch, kann es niemanden verwundern, wenn es immer
wieder zu Verletzungen, Raufereien und Selbstbeschädigungen kommt.
Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das aufgestaute Aggressionspotential
sehr hoch, der Abbau der Aggressionen wird jedoch sicher nicht durch 23 stündigen
Zellenaufenthalt zu erreichen sein.

Die einzige Möglichkeit zur Beseitigung dieser Umstände ist es, die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zu beschäftigen und zu unterrichten.

Die Abgeordneten stellen daher nachstehende Fragen an den Bundesminister für Justiz:

1. Wie ist das übliche Vorgehen mit jugendlichen und jungen erwachsenen Straftätern ?

2. Wie sieht der Tagesablauf eines jugendlichen und jungen erwachsenen Straftäters in JA
Erdberg aus ?

3. Wie sieht der Tagesablauf eines jugendlichen und jungen erwachsenen Straftäters in der JA
Josefstadt aus ?

4. Gibt es Verletzungen von jugendlichen und jungen erwachsenen Häftlingen durch
Mithäftlinge in der JA Josefstadt?


5. Gab es in letzter Zeit Selbstbeschädigungen von Untersuchungshäftlingen in der JA
Josefstadt ?

6. Stimmt es, dass in der Regel nur alle 4 bis 5 Wochen Sport betrieben werden kann?

7. Wenn ja, aus welchen Gründen ?

8. Sollte Frage mit nein beantwortet werden, wie gestaltet sich der Sportplan ?

9. Ist es richtig das weibliche jugendliche und junge erwachsene Untersuchungshäftlinge
gemeinsam mit erwachsenen Häftlingen untergebracht wurden und werden ?