4203/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
des Abgeordneten Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Vorfälle bei jugendlichen und jungen erwachsenen Straftätern
Die Zwecke und Ziele
des Jugendstrafvollzuges sind es dem Jugendlichen und dem jungen
Erwachsenen
durch Unterricht und Resozialisierungsmaßnahmen, eine lebensadäquate
und
nach der Haft verwertbare
Beschäftigung (Ausbildung), Modelle einer sinnvollen
Freizeitbewältigung und Tagesstruktur,
zu geben.
Dies ist jedoch
sicherlich nicht erreichbar, wenn diese Ziele dadurch erreicht werden sollen
wenn in
der JA Josefstadt bis zu 6 junge Erwachsene 23 Stunden ohne
Beschäftigungsmöglichkeiten
in den Hafträumen sich aufhalten. Außerdem sieht §58 JGG
vor, das
Jugendliche und junge Erwachsene täglich 2 Stunden im Freien, oder, wenn
es die
Witterung nicht erlaubt, in geeigneten
Räumlichkeiten Gelegenheit zur Bewegung und
körperlichen Entwicklung haben
müssen, sowie, dass sie mit Arbeiten zu beschäftigen sind
und regelmäßigen Unterricht zu halten haben. Außerdem
dürfen Jugendliche und junge
Erwachsene wenigsten jede Woche einen
Besuch in der Dauer von 1 Stunde empfangen.
Durch diese untragbaren Zustände jedoch, kann es niemanden verwundern,
wenn es immer
wieder zu Verletzungen, Raufereien und Selbstbeschädigungen kommt.
Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das aufgestaute
Aggressionspotential
sehr hoch, der Abbau der
Aggressionen wird jedoch sicher nicht durch 23 stündigen
Zellenaufenthalt zu erreichen sein.
Die einzige Möglichkeit zur
Beseitigung dieser Umstände ist es, die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zu beschäftigen und zu
unterrichten.
Die Abgeordneten stellen daher nachstehende Fragen an den Bundesminister für Justiz:
1. Wie ist das übliche Vorgehen mit jugendlichen und jungen erwachsenen Straftätern ?
2. Wie sieht der
Tagesablauf eines jugendlichen und jungen erwachsenen Straftäters in JA
Erdberg
aus ?
3. Wie
sieht der Tagesablauf eines jugendlichen und jungen erwachsenen
Straftäters in der JA
Josefstadt
aus ?
4. Gibt es Verletzungen von
jugendlichen und jungen erwachsenen Häftlingen durch
Mithäftlinge in der JA Josefstadt?
5. Gab es in letzter
Zeit Selbstbeschädigungen von Untersuchungshäftlingen in der JA
Josefstadt
?
6. Stimmt es, dass in der Regel nur alle 4 bis 5 Wochen Sport betrieben werden kann?
7. Wenn ja, aus welchen Gründen ?
8. Sollte Frage mit nein beantwortet werden, wie gestaltet sich der Sportplan ?
9. Ist
es richtig das weibliche jugendliche und junge erwachsene
Untersuchungshäftlinge
gemeinsam
mit erwachsenen Häftlingen untergebracht wurden und werden ?