4208/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Keppelmüller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend "Faustschlag ohne juristische Folgen"

Im Rahmen der Berichterstattung in den Medien erfahrt man immer wieder über
kriminelle Delikte von Personen, die im weitesten Sinne in der Öffentlichkeit
stehen. Manchmal entzieht sich die weitere Entwicklung eines solchen Falles dem
Auge der Öffentlichkeit. Es ist wohl möglich, dass der betreffende Fall in den
Medien übertrieben dargestellt wurde. Vielleicht sind sogar Unschuldige zum
Handkuß gekommen. Es ist allerdings auch möglich, dass der betreffende Fall in
der Folge bewußt vertuscht wurde. Unserer Meinung nach verdient folgender Fall
Aufmerksamkeit:

Im Februar 1999 wurde der Pongauer Hotelier Franz Schellhorn aus Goldegg von
einem Faustschlag des Herrn Günther M. getroffen. Die Folge: Spital, 3 Wochen
Krankenstand. Der FPÖ-Abgeordnete Eduard Mainoni erstattete Strafanzeige. Herr
Marek war damals Angestellter der Wirtschaftskammer und ist Polizeijurist im
Innenministerium. Und er ist der Sohn des derzeitigen Stellvertretenden
Polizeipräsidenten von Wien, Marek. Laut Salzburger Nachrichten vom 9.11.2000
drängt sich der Verdacht auf, dass der Jurist, Sohn eines der ranghöchsten
Polizeibeamten in der Bundeshauptstadt, einen gewissen Schutz genieße. Es wird
der Verdacht des Abgeordneten Mainoni angeführt, die Angelegenheit solle
vertuscht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.   Wie ist der Fall im Detail juristisch weiter verlaufen?

2.   Welche Konsequenzen hatte die Tat für den Täter?

3.   Wie hat sich der Fall weiterentwickelt und kam es zu einer Verurteilung?
Und wenn ja, in welcher Form? Wenn nicht, warum nicht?

4.   Ist das Verfahren eingestellt worden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

5.   Wie hat sich die Angelegenheit nach der Anzeige entwickelt?


6.   Hat Ihrer Meinung nach die Tatsache, dass der Täter der Sohn eines der
ranghöchsten Polizeibeamten der Bundeshauptstadt ist, die Untersuchungen
beeinflußt?

7.   Wie ist die weitere Berufs-Karriere des Täters verlaufen?

8.   Hat sich der Verdacht, der im angerührten Artikel artikuliert wurde,

konkretisiert? Gibt es Hinweise darauf, dass der Fall vertuscht werden soll?