4214/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Auflösung der Sektion IX

Das Lebensmittelrecht und die Lebensmittelkontrolle bilden zentrale Bereiche der
Gesundheitsvorsorge. Auch auf europäischer Ebene kommen ihnen eine hohe Bedeutung zu.
Gerade um das Vertrauen der KonsumentInnen in die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten
und auszubauen, bedarf es einer umsichtigen, fachkundigen, systematischen und
eigenständigen Lebensmittelpolitik. Deshalb erscheint eine eigenständige fachlich kompetent
geleitete Sektion für eine offensive und vorausschauende Lebensmittelpolitik unabdingbar.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2002 lösten Sie die, die bisher durchaus mit Erfolg agierende
eigenständige Sektion IX für Verbraucher-, Gesundheit und Veterinärwesen, die seit
Jahrzehnten für Lebensmittelagenden legistische und konzeptive Arbeit leistete, auf und
verlagern die ehemaligen Abteilungen der Sektion IX in die Sektion VII. Die dadurch
freiwerdende Führungsposition (Neuner-Stelle) transferierten Sie in die Stabsstelle
Supportfunktionen, wo ein Wiener Gemeinderat der FPÖ, Dr. Helmut Günther, eine
entsprechend dotierte Stelle erhielt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.         Wieviele MitarbeiterInnen der (bis 3o. Juni 2002 bestandenen) Sektion IX wurden
bzw. werden in den Jahren 2001 und 2002 durch Pensionierung bzw. Vorruhestands-
regelung aus dem Dienststand entfernt?

2.         Welche Dienstposten werden nachbesetzt, wieviele eingespart?

3.         Auf welche weiteren Nachbesetzungen wollen Sie verzichten? Warum werden gerade
Stellen in der Lebensmittel-Rechtsabteilung nicht nachbesetzt?

4.         Welche Tätigkeiten werden in die Agentur für Ernährungssicherheit verlagert?

5.         Wieviele und welche BeamtInnen wechseln deshalb in die Agentur?

6.         Auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die fachlichen, legistischen und
europapolitisch erforderlichen Tätigkeiten im bisherigen Umfang geleistet werden
können?

7.         Wie werden in Zukunft die legistischen Schnittstellen mit den RU-Richtlinien und
Verordnungen betreut?


8.         Aus welchen anderen Gesichtspunkten nahmen Sie die Auflösung einer eigenen
Lebensmittelsektion vor?

9.         Welche fachlichen oder sonstigen Gründe sprechen für die Zusammenlegung des
Veterinärwesens und der Lebensmittelkontrolle mit der fachlich völlig fremden
Krankenanstaltenfinanzierung?

10.       Der für Lebensmittelangelegenheiten zuständige Sektionsleiter, die dafür zuständigen
Gruppenleiter und Abteilungsleiter und de auf diesem Gebiet überaus erfahrene
und initiative Referatsleiter Dr. Sattler wurden - ohne Nachbesetzung der Planstellen
- in den Ruhestand bzw. Vorruhestand geschickt. Durch diese drastischen personellen
Kürzungen im Lebensmittelbereich wird die Arbeit in Ihrem Ministerium künftig
extrem behindert sein. Wieso haben Sie daher nicht diese Agenden in die für
Behinderte zuständige Sektion
IV Ihres Ministeriums verlagert?

11.       Auf welche Weise werden Sie anlässlich des "Ökoland-Skandals" die Kontrolle der
Bio-Verbände verbessern?

12.      Wie soll die Koordination und Information der Kontrollinstanzen
(Lebensmittelkontrolle) und auch der betroffenen KonsumentInnen im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung (Bundesländer) verbessert werden? Streben Sie eine
zentrale Erfassung in Ihrem Ministerium an ? Wenn nicht, warum nicht ?

13.       Auf welche Weise soll die Information der Länder und die Information der
Bioverbände und privaten Kontrollstellen optimiert werden?

14.       Wie stellen Sie sicher, dass alle involvierten Kreise und die Öffentlichkeit laufend von
Verstößen, Sanktionen und Sperren von Warenpartien rechtzeitig informiert werden ?