4214/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
der Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend
Auflösung der Sektion IX
Das Lebensmittelrecht und die
Lebensmittelkontrolle bilden zentrale Bereiche der
Gesundheitsvorsorge.
Auch auf europäischer Ebene kommen ihnen eine hohe Bedeutung zu.
Gerade um das Vertrauen der KonsumentInnen in die Lebensmittelsicherheit zu
gewährleisten
und
auszubauen, bedarf es einer umsichtigen, fachkundigen, systematischen und
eigenständigen
Lebensmittelpolitik. Deshalb erscheint eine eigenständige fachlich
kompetent
geleitete
Sektion für eine offensive und vorausschauende Lebensmittelpolitik
unabdingbar.
Mit
Wirkung vom 1. Juli 2002 lösten Sie die, die bisher durchaus mit Erfolg
agierende
eigenständige
Sektion IX für Verbraucher-, Gesundheit und Veterinärwesen, die seit
Jahrzehnten
für Lebensmittelagenden legistische und konzeptive Arbeit leistete, auf
und
verlagern
die ehemaligen Abteilungen der Sektion IX in die Sektion VII. Die dadurch
freiwerdende
Führungsposition (Neuner-Stelle) transferierten Sie in die Stabsstelle
Supportfunktionen,
wo ein Wiener Gemeinderat der FPÖ, Dr. Helmut Günther, eine
entsprechend
dotierte Stelle erhielt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele
MitarbeiterInnen der (bis 3o. Juni 2002 bestandenen) Sektion IX wurden
bzw.
werden in den Jahren 2001 und 2002 durch Pensionierung bzw. Vorruhestands-
regelung
aus dem Dienststand entfernt?
2. Welche Dienstposten werden nachbesetzt, wieviele eingespart?
3.
Auf welche weiteren Nachbesetzungen wollen Sie verzichten? Warum werden gerade
Stellen
in der Lebensmittel-Rechtsabteilung nicht nachbesetzt?
4. Welche Tätigkeiten werden in die Agentur für Ernährungssicherheit verlagert?
5. Wieviele und welche BeamtInnen wechseln deshalb in die Agentur?
6.
Auf welche Weise soll gewährleistet werden, dass die fachlichen,
legistischen und
europapolitisch erforderlichen Tätigkeiten im bisherigen Umfang geleistet
werden
können?
7.
Wie werden in Zukunft die legistischen Schnittstellen mit den RU-Richtlinien
und
Verordnungen betreut?
8.
Aus welchen anderen Gesichtspunkten nahmen Sie die Auflösung einer eigenen
Lebensmittelsektion vor?
9.
Welche fachlichen oder sonstigen Gründe sprechen für die
Zusammenlegung des
Veterinärwesens und der
Lebensmittelkontrolle mit der fachlich völlig fremden
Krankenanstaltenfinanzierung?
10.
Der für Lebensmittelangelegenheiten zuständige Sektionsleiter, die
dafür zuständigen
Gruppenleiter
und Abteilungsleiter und de auf diesem Gebiet überaus erfahrene
und
initiative Referatsleiter Dr. Sattler wurden - ohne Nachbesetzung der
Planstellen
- in den
Ruhestand bzw. Vorruhestand geschickt. Durch diese drastischen personellen
Kürzungen im
Lebensmittelbereich wird die Arbeit in Ihrem Ministerium künftig
extrem behindert sein. Wieso haben Sie daher nicht diese Agenden in die
für
Behinderte zuständige Sektion IV Ihres Ministeriums
verlagert?
11.
Auf welche Weise werden Sie anlässlich des
"Ökoland-Skandals" die Kontrolle der
Bio-Verbände verbessern?
12. Wie soll
die Koordination und Information der Kontrollinstanzen
(Lebensmittelkontrolle) und auch der betroffenen KonsumentInnen im Rahmen der
mittelbaren Bundesverwaltung
(Bundesländer) verbessert werden? Streben Sie eine
zentrale Erfassung in Ihrem
Ministerium an ? Wenn nicht, warum nicht ?
13. Auf welche Weise soll die
Information der Länder und die Information der
Bioverbände und privaten Kontrollstellen optimiert werden?
14.
Wie stellen Sie sicher, dass alle involvierten Kreise und die
Öffentlichkeit laufend von
Verstößen,
Sanktionen und Sperren von Warenpartien rechtzeitig informiert werden ?