4215/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Abwicklungs- und Auszahlungsmodalitäten beim Kinderbetreuungsgeld

Die hohe Zahl der Ansuchen auf Kinderbetreuungsgeld wird auf der Homepage Ihres
Ministeriums euphorisch als Erfolg dieser Maßnahme gefeiert. Allerdings ist es - objektiv
betrachtet - ziemlich selbstverständlich, dass alle anspruchsberechtigten Eltern Anträge
einreichen und sicher nicht Ausdruck einer besonderen Wertschätzung des
Kinderbetreuungsgeldes (noch dazu, wo ja vielen Eltern das Karenzgeld als vorher bestehende
Elternleistung gestrichen wurde). Weiters wird die Fernsehwerbung zum
Kinderbetreuungsgeld auf der Homepage folgendermaßen begründet:“Damit kommt der
Familienminister der im Gesetz vorgeschriebenen Informationspflicht zum Kindergeld nach".
Von dieser Pflicht nicht umfasst sind offensichtlich Informationen über - möglicher Weise
nachteilige - Auswirkungen der Kinderbetreuungsgeldbezuges, die aufgrund der schweren
Durchschaubarkeit des Gesetzes von Eltern nicht unbedingt erkannt werden, wie z.B. das
Auseinanderfallen des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes und des Anspruchs auf
Kindergeldbezug. Darüber gibt es seitens Ihres Ministeriums jedenfalls keine Information der
Öffentlichkeit - weder auf der Homepage noch im Fernsehen.

Auf der Homepage ist weiters nicht vermerkt, wie viele der eingereichten Ansuchen auf das
Kinderbetreuungsgeld abgelehnt wurden.

Außerdem gibt es Informationen, wonach die Bewilligung der Ansuchen ausländischer Eltern
sowie von Eltern, die Sozialhilfe empfangen sich - aus rein bürokratischen Gründen - häufig
unzumutbar lange verzögert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Wie viele Anträge auf Kinderbetreuungsgeld wurden bisher eingebracht? Bitte
gliedern Sie die eingebrachten Anträge nach Staatsbürgerschaft (Österreicher und
EU-BürgerInnen/Drittstaatsangehörige) und nach Geschlecht des ansuchenden
Eltemteils auf.

2.       Wie viele der eingebrachten Anträge wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
Bitte gliedern Sie die Ablehnungen nach Staatsbürgerschaft (Österreicher und EU-
Bürgerlnnen/Drittstaatsangehörige) und Geschlecht des ansuchenden Elternteils auf.


Am 1. 7. 2002 endete für die ersten Eltern (ca. 98% Frauen, ca. 2% Männer), die von den
Übergangsbestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes betroffen sind, die
arbeitsrechtliche Karenz und damit der erhöhte Kündigungsschutz. Das heißt, dass diese
Eltern (zu 98% Frauen) bei weiterem Kindergeldbezug und Nicht-Rückkehr zu ihrem
Arbeitsplatz problemlos gekündigt werden können, weil sie keinen erhöhten Schutz mehr
genießen.

3.      a. Warum informieren Sie betroffene Eltern - denen das Problem möglicher Weise

nicht bewusst ist - von dieser Gefahr nicht ebenso eifrig wie von der Einführung des

Kinderbetreuungsgeldes?

b.   Was tun Sie, um das genannte Problem möglichst hintan zu halten?

c.   Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele Frauen/Männer seit 1. 7. 2002 von einem
Jobverlust auf Grund des weiteren Kindergeldbezugs bei Nicht-Rückkehr zu
ihrem Arbeitsplatz betroffen sind und wie vielen Eltern das passiert ist, weil
ihnen das Problem des Verlusts des erhöhten Kündigungsschutzes nicht bewusst
war?

d. Sammeln Sie Zahlen zu dieser Frage?

4.       a. Ist es richtig, dass Ansuchen ausländischer Eltern auf Kinderbetreuungsgeld nicht
entgegengenommen werden, wenn nicht eine Bestätigung des Finanzamtes auf
Bezug von Familienbeihilfe beiliegt?

Wenn ja: Wie lange dauert die Ausstellung einer solchen Bestätigung im Schnitt?
Wieso wird diese Bestätigung nicht von den das Kinderbetreuungsgeld
bearbeitenden BeamtInnen besorgt, sondern dies an die Eltern delegiert?
b. Wie viel Zeit vergeht bei ausländischen Eltern durchschnittlich zwischen der
Einreichung des Ansuchens auf Kinderbetreuungsgeld und dem Zeitpunkt der
erstmaligen Auszahlung?

Dem Vernehmen nach sind auch SozialhilfeempfängerInnen beim Ansuchen auf
Kinderbetreuungsgeld immer wieder mit bürokratischen Schwierigkeiten und Hürden
konfrontiert.

5.      a.   Wie   sieht   das   Procedere   für   den   Bezug   von   Kinderbetreuungsgeld  bei
SozialhilfeempfängerInnen aus?
b.   Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Einreichung des Ansuchens

auf Kinderbetreuungsgeld durch SozialhilfeempfängerInnen und dem Zeitpunkt

der erstmaligen Auszahlung?

6.      Wie viel Zeit vergeht insgesamt durchschnittlich zwischen der Einreichung des
Ansuchens auf Kinderbetreuungsgeld bei Ihrem Ministerium und dem Zeitpunkt der
erstmaligen Auszahlung?