4215/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Abwicklungs- und Auszahlungsmodalitäten beim Kinderbetreuungsgeld
Die hohe Zahl der Ansuchen auf Kinderbetreuungsgeld wird
auf der Homepage Ihres
Ministeriums euphorisch als Erfolg dieser
Maßnahme gefeiert. Allerdings ist es - objektiv
betrachtet - ziemlich
selbstverständlich, dass alle anspruchsberechtigten Eltern Anträge
einreichen und sicher nicht Ausdruck
einer besonderen Wertschätzung des
Kinderbetreuungsgeldes (noch dazu, wo
ja vielen Eltern das Karenzgeld als vorher bestehende
Elternleistung gestrichen wurde).
Weiters wird die Fernsehwerbung zum
Kinderbetreuungsgeld auf der
Homepage folgendermaßen begründet:“Damit kommt der
Familienminister der im Gesetz
vorgeschriebenen Informationspflicht zum Kindergeld nach".
Von dieser Pflicht nicht umfasst
sind offensichtlich Informationen über - möglicher Weise
nachteilige - Auswirkungen der
Kinderbetreuungsgeldbezuges, die aufgrund der schweren
Durchschaubarkeit des Gesetzes von
Eltern nicht unbedingt erkannt werden, wie z.B. das
Auseinanderfallen des
arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes und des Anspruchs auf
Kindergeldbezug. Darüber gibt
es seitens Ihres Ministeriums jedenfalls keine Information der
Öffentlichkeit - weder auf der
Homepage noch im Fernsehen.
Auf der Homepage ist weiters nicht
vermerkt, wie viele der eingereichten Ansuchen auf das
Kinderbetreuungsgeld
abgelehnt wurden.
Außerdem gibt es Informationen, wonach die
Bewilligung der Ansuchen ausländischer Eltern
sowie
von Eltern, die Sozialhilfe empfangen sich - aus rein bürokratischen
Gründen - häufig
unzumutbar
lange verzögert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie viele Anträge auf Kinderbetreuungsgeld wurden bisher eingebracht?
Bitte
gliedern
Sie die eingebrachten Anträge nach Staatsbürgerschaft
(Österreicher und
EU-BürgerInnen/Drittstaatsangehörige)
und nach Geschlecht des ansuchenden
Eltemteils
auf.
2.
Wie viele der eingebrachten Anträge wurden abgelehnt und aus welchen
Gründen?
Bitte
gliedern Sie die Ablehnungen nach Staatsbürgerschaft (Österreicher
und EU-
Bürgerlnnen/Drittstaatsangehörige)
und Geschlecht des ansuchenden Elternteils auf.
Am 1. 7. 2002 endete für die
ersten Eltern (ca. 98% Frauen, ca. 2% Männer), die von den
Übergangsbestimmungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes betroffen sind, die
arbeitsrechtliche Karenz und damit der erhöhte Kündigungsschutz. Das
heißt, dass diese
Eltern (zu 98% Frauen) bei
weiterem Kindergeldbezug und Nicht-Rückkehr zu ihrem
Arbeitsplatz problemlos gekündigt
werden können, weil sie keinen erhöhten Schutz mehr
genießen.
3. a. Warum informieren Sie betroffene Eltern - denen das Problem möglicher Weise
nicht bewusst ist - von dieser Gefahr nicht ebenso eifrig wie von der Einführung des
Kinderbetreuungsgeldes?
b. Was tun Sie, um das genannte Problem möglichst hintan zu halten?
c. Sind
Ihnen Zahlen bekannt, wie viele Frauen/Männer seit 1. 7. 2002 von einem
Jobverlust auf Grund des
weiteren Kindergeldbezugs bei Nicht-Rückkehr zu
ihrem Arbeitsplatz betroffen sind und wie vielen Eltern das passiert ist, weil
ihnen das Problem des Verlusts des
erhöhten Kündigungsschutzes nicht bewusst
war?
d. Sammeln Sie Zahlen zu dieser Frage?
4.
a. Ist es richtig, dass Ansuchen ausländischer Eltern auf
Kinderbetreuungsgeld nicht
entgegengenommen werden, wenn
nicht eine Bestätigung des Finanzamtes auf
Bezug von Familienbeihilfe beiliegt?
Wenn ja: Wie lange dauert die Ausstellung einer solchen
Bestätigung im Schnitt?
Wieso
wird diese Bestätigung nicht von den das Kinderbetreuungsgeld
bearbeitenden
BeamtInnen besorgt, sondern dies an die Eltern delegiert?
b. Wie viel Zeit vergeht bei
ausländischen Eltern durchschnittlich zwischen der
Einreichung des Ansuchens auf Kinderbetreuungsgeld und dem Zeitpunkt der
erstmaligen Auszahlung?
Dem Vernehmen nach sind auch
SozialhilfeempfängerInnen beim Ansuchen auf
Kinderbetreuungsgeld immer
wieder mit bürokratischen Schwierigkeiten und Hürden
konfrontiert.
5. a. Wie
sieht das Procedere für
den Bezug von Kinderbetreuungsgeld
bei
SozialhilfeempfängerInnen
aus?
b.
Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Einreichung des Ansuchens
auf Kinderbetreuungsgeld durch SozialhilfeempfängerInnen und dem Zeitpunkt
der erstmaligen Auszahlung?
6.
Wie viel Zeit vergeht insgesamt durchschnittlich zwischen der Einreichung des
Ansuchens
auf Kinderbetreuungsgeld bei Ihrem Ministerium und dem Zeitpunkt der
erstmaligen
Auszahlung?