4216/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Jugendförderung

Bis zum Ende des Jahres 2000 erhielten nur Mitgliedsorganisationen des
Bundesjugendrings Fördermittel aus dem Titel Jugendförderung. Seit Inkrafttreten
des Bundes-Jugendförderungsgesetzes müssen die Förderungen von der jeweiligen
Organisation direkt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
beantragt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wie wurden im Jahr 2000 die Fördermittel auf die Mitgliedsorganisationen des
Bundesjugendrings aufgeteilt? Bitte die Gesamthöhe der Förderung (Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.

2. Welche dieser Organisationen erhielt auch im Jahr 2001 Mittel aus der
Bundes-Jugendförderung? Bitte die Gesamthöhe der Förderung (Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.

3.  Welche dieser Organisationen wird auch im Jahr 2002 Mittel aus der Bundes-
jugendförderung erhalten? Bitte die Gesamthöhe der Förderung (Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.