4216/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Jugendförderung
Bis zum Ende des Jahres 2000 erhielten nur
Mitgliedsorganisationen des
Bundesjugendrings Fördermittel aus dem Titel Jugendförderung. Seit
Inkrafttreten
des Bundes-Jugendförderungsgesetzes müssen die Förderungen von
der jeweiligen
Organisation direkt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen
beantragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie wurden im Jahr 2000 die Fördermittel auf die Mitgliedsorganisationen
des
Bundesjugendrings aufgeteilt? Bitte die Gesamthöhe der Förderung
(Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.
2. Welche
dieser Organisationen erhielt auch im Jahr 2001 Mittel aus der
Bundes-Jugendförderung? Bitte die Gesamthöhe der Förderung
(Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.
3.
Welche dieser Organisationen wird auch im Jahr 2002 Mittel aus der Bundes-
jugendförderung erhalten? Bitte die Gesamthöhe der Förderung
(Basis-,
Projekt- und andere Förderungen) an die jeweilige Organisation angeben.