4223/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Übertragung des Fund- und Passwesens an die Gemeinden
Bisher werden an
Orten, an denen Bundespolizeidirektionen bestehen, das Pass- und
Fundwesen
von der Bundespolizeidirektion besorgt, in Zukunft wird diese Aufgabe den
Gemeinden (rechtlich der Bürgermeister, praktisch der Magistrat)
übertragen. Dabei kommt
es auch
zu einer Neuregelung des gesamten Fundwesens (Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes).
Kritisch muss dazu
angemerkt werden, dass in Zukunft Funde nicht mehr rund um die Uhr bei
den
Wachzimmern, sondern nur während den Amtsstunden in den Gemeinden
abgegeben
werden
können. Darüber hinaus werden damit die Aufgaben der
Sicherheitsverwaltung
zerrissen, insbesondere ist für keinen geeigneten Informationsfluss (Gemeinden
zur
Sicherheitsverwaltung) gesorgt.
Ungeklärt ist
bisher die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen in den Pass- und
Fundämtern.
Diese sind höchst verunsichert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit
Stichtag 31.12.2001 bei den Passämtern
beschäftigt?
Wie
viele Mitarbeiterinnen waren mit Stichtag 30.6.2002? - jeweils
aufgeschlüsselt
auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen?
2. Wie war zu diesen Stichtagen das
Verhältnis Männer / Frauen - aufgeschlüsselt auf
die
einzelnen Bundespolizeidirektionen?
3. Wie viele davon sind Beamte,
Vertragsbedienstete - aufgeschlüsselt auf die
einzelnen Bundespolizeidirektionen?
4. Wie viele dieser MitarbeiterInnen
haben mit Stichtag 30.6.2002 das 50. bzw.
55.
Lebensjahr bereits vollendet?
5. Wie viele davon sind im Zeitraum vom 1. 1 .2002 bis 30.6.2002 in Pension gegangen
- aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen?
6. Wie viele davon haben bis 30.6.2002
eine Frühpension in Anspruch genommen -
aufgeschlüsselt
auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen?
7.
Welche zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden
Mitarbeiterinnen von
Passämtern vorgesehen?
a) Kommt es zu Versetzungen?
b) Kommt es zu Kündigungen?
c) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?
8. Wie viele Mitarbeiterinnen waren mit
Stichtag 31.12.2001 bei den Fundämtern
beschäftigt?
Wie viele Mitarbeiterinnen
waren mit Stichtag 30.6.2002? - jeweils aufgeschlüsselt
auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen?
9. Wie war zu diesen Stichtagen das
Verhältnis Männer / Frauen - aufgeschlüsselt auf
die
einzelnen Bundespolizeidirektionen?
10. Wie viele davon sind Beamte,
Vertragsbedienstete - aufgeschlüsselt auf die
einzelnen
Bundespolizeidirektionen?
11. Wie viele dieser Mitarbeiterinnen haben mit
Stichtag 30.6.2002 das 50. bzw.
55.
Lebensjahr bereits vollendet?
12. Wie viele davon sind im Zeitraum vom 1. 1 .2002 bis 30.6.2002 in Pension gegangen
- aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen?
13. Wie viele davon haben bis 30.6.2002 eine
Frühpension in Anspruch genommen -
aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundespolizeidirektionen?
14.
Welche zukünftigen Aufgaben sind für die verbleibenden
Mitarbeiterinnen von
Fundämtern vorgesehen?
d) Kommt es zu Versetzungen?
e) Kommt es zu Kündigungen?
f) Kommt es zur Nichtverlängerung von befristeten Verträgen?
15. Welche Vereinbarungen haben Sie mit den Gemeinden
(Städten) über die dadurch für
sie
entstehenden Mehrkosten (z.B. Personal) getroffen?
a) Wie sehen diese konkret aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. In welcher Form soll in Zukunft für das Pass-
und Fundwesen der Informationsfluss
zwischen
Gemeinden und Sicherheitsverwaltung gesichert werden oder sehen Sie
hier keinen Handlungsbedarf?
17. Sehen Sie ein
Problem, wenn Fundstücke nicht mehr rund um die Uhr, sondern nur
mehr
während der Amtsstunden (z.B. Mo.-Fr. - 8.00-12.00 Uhr) abgegeben werden
können?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie werden Sie dieses Problem lösen?