4224/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend "Raps-, Sonnenblumen-, Kürbiskern- und Olivenölen (aus dem

Handel) mit Rückständen von Trifluralin, Chlorkohlenwasserstoffen (OCP und

PCBs) und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) -

Weitere Maßnahmen"

Ein diesbezüglicher Forschungsauftrag wurde vom Institut für Lebensmittelchemie
und -technologie, TU Graz, durchgeführt und hatte die im Titel genannten
Schadstoffen in Ölen, aus dem österreichischen Handel, zum Gegenstand der
Untersuchung.

Im einzelnen zu den Ergebnissen aus dem Bericht:

•   Trifluralin findet im Maisbau als Vorauflauf- oder Vorsaatherbizid
vornehmend Anwendung.

Ergebnis der Untersuchung: im Rahmen dieser Untersuchung wurden
nachweisbare Mengen von Trifluralin in 2/15 Sonnenblumenölen und 5/11
Kürbiskernölen gefunden. Auffällig war, dass auch ein Bioprodukt Kürbiskernöl
unter den Proben mit nachweisbaren (23 mg/kg) Trifluralingehalt belastet war.

•   Anwendung von Organochlorpestiziden (OCP) ist seit Jahrzehnten
verboten. Dennoch finden sich aufgrund der hohen Persistenz dieser
Substanzklasse in landwirtschaftlich genutzten Böden Restmengen. Diese
werden aufgrund ihrer lipophilen Eigenschaften besonders in Ölfrüchten
angereichert. Notorisch für diese Anreicherung ist das Kürbiskernöl, das oft
regellos und nicht nachvollziehbar erhöhte Gehalte an HCP und Dieldrin
aufweist.

Ergebnis der Untersuchungen:

In 6/11 Kürbiskernölen wurden geringfügige Überschreitungen des
Grenzwertes durch Pflanzenschutzmittel Höchstwerte Verordnung bei Dieldrin
gefunden, die aus toxikologischer Sicht unbedeutend sind. Weiters war eine
Probe mit 132 ppm HCB (Grenzwert 250 ppm) kontaminiert.
Bemerkenswert ist, dass von 3 Kürbiskernölen, die als Bioprodukte
ausgewiesen sind, zwei überhöhte Dieldringehalte und zudem Spuren von
Trifluralin aufwiesen. Auffällig war, dass das dritte Bioprodukt merkliche
Mengen an HCP, allerdings unterhalb der zulässigen Höchstmengen aufwies.
Chlorierte Biphenyle konnten nicht nachgewiesen werden.

•   Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs)

Ihrer Herkunft nach sind PAKs Produkte einer unvollständigen Verbrennung.
In Öle gelangen PAKs meistens über die Umwelt mittels Staub- und
Aerosolablagerungen, von denen an sie absorbierten PAKs in die lipophile
Wachsschicht penetrieren können.


Ergebnis der Untersuchungen:

Für PAKs in Ölen existieren, ausgenommen der Grenzwert von 1 ppm für
Benzo(a)pyren, keine Grenzwerte. Für Öle gibt es allerdings verschiedenen
Usancen, die auf Summengehalte schwererer und Gesamt - PAKs abstellen.
In den Untersuchungen werden die 16 PAKs nach EPA zugrundegelegt. Der
Wert von 1 mg Benz(a)pyren/kg wird in keinem Fall überschritten. Generell
fallen erwartungsgemäß Kürbiskernöl und Olivenöl als relativ höher belastete
Öle auf.

Aus Sicht des Instituts für Lebensmittelchemie und -technologie ergab diese
Untersuchung insgesamt ein zufriedenstellendes Bild.
Empfohlen wird von den Studienverfassern, eine weitere kontrollierende
Untersuchung von Kürbiskernöl - insbesondere der Produkte aus biologischer
Landwirtschaft. Gerade bei Bioprodukten erwartet sich der Konsument eine den
gesetzlichen Bestimmungen und dem hohen Ansehen der Produkte entsprechende
einwandfreie Ware.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Teilen auch Sie, die og. Einschätzung des Instituts für Lebensmittelchemie und
-technologie, TU Graz?

2. Wenn nein, weshalb nicht?

3. Wie erklären Sie sich das Vorkommen dieser Schadstoffe im Raps-,
Sonnenblumen-, Kürbiskern- und Olivenölen?

4. Welche Maßnahmen werden Sie, hinsichtlich der Verwendung von Trifluralin,
beim Sonnenblumen- und Kürbisanbau ergreifen?

5. Wie erklären Sie den Nachweis von Trifluralin in Bioprodukten?

6. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass Trifluralin in der biologischen
Produktion nicht mehr verwendet wird?

7. Welche Maßnahmen werden Sie, hinsichtlich des Vorkommens von

Chlorkohlenwasserstoffen (OCP und PCBs), beim Raps-, Sonnenblumen- und
Kürbisanbau ergreifen?

8. Wie erklären Sie den Nachweis von Chlorkohlenwasserstoffen (OCP und PCBs)
in Bioprodukten?

9. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass Chlorkohlenwasserstoffe (OCP
und PCBs) in biologischen Produkten nicht mehr enthalten sind?


10. Welche Maßnahmen werden Sie, hinsichtlich des Vorkommens von PAKs, beim
Sonnenblumen- und Kürbisanbau ergreifen?

11 .Wie erklären Sie den Nachweis von PAKs in Bioprodukten?

12. Werden Sie für PAKs generell Grenzwerte vorschlagen?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit der Zukauf von Kürbiskernen
bzw. Kürbiskernöl aus Drittstaaten (z.B. Ungarn, China) für "Steirisches Kernöl"
verhindert wird?