4226/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

Anfrage

der Abgeordneten Jung, Reindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten

betreffend Ausstellung von amtlichen Dokumenten

In den USA wird von Behörden die Ausstellung von behördlichen Ausweisen verweigert,
wenn kein aussagekräftiges Lichtbild, welches eine eindeutige Identifikation ermöglicht (sie-
he dazu die beiliegende Kopie eines Zeitungsartikels), vorliegt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Welche Vorgangsweise ist für österreichische Behörden für die Ausstellung von amtlichen
Dokumenten vorgesehen, wenn die Antragssteller kein ausreichend zur Identifizierung beitra-
gendes Lichtbild zur Verfugung stellen?

2. Wie wird, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Terrorbekämpfung, gegenüber Aus-
ländern bei der Einreise vorgegangen, wenn diese keinen verwertbaren Lichtbildausweis/Paß
vorweisen können?

3. Ist es, unter anderem bei Berufung auf religiöse Gründe, nicht sinnvoll, die Einführung
eines Fingerabdruckes auf Ausweise/Pässe umzusetzen?