4226/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
Anfrage
der Abgeordneten Jung, Reindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten
betreffend Ausstellung von amtlichen Dokumenten
In den USA wird von Behörden die Ausstellung von
behördlichen Ausweisen verweigert,
wenn kein aussagekräftiges Lichtbild,
welches eine eindeutige Identifikation ermöglicht (sie-
he dazu die beiliegende Kopie eines
Zeitungsartikels), vorliegt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Welche Vorgangsweise ist für
österreichische Behörden für die Ausstellung von amtlichen
Dokumenten
vorgesehen, wenn die Antragssteller kein ausreichend zur Identifizierung
beitra-
gendes
Lichtbild zur Verfugung stellen?
2.
Wie wird, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Terrorbekämpfung,
gegenüber Aus-
ländern bei der Einreise vorgegangen,
wenn diese keinen verwertbaren Lichtbildausweis/Paß
vorweisen können?
3.
Ist es, unter anderem bei Berufung auf religiöse Gründe, nicht
sinnvoll, die Einführung
eines Fingerabdruckes auf
Ausweise/Pässe umzusetzen?
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