4228/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
Anfrage
der Abgeordneten Jung
und Kollegen
an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten
betreffend Anfragebeantwortung 3834/AB
Am 22. Mai 2002 wurde vom
Abgeordneten Jung und Kollegen eine Anfrage an den Innen-
minister gestellt, die sich auf die Sendung “Report" vom 7. Mai 2002
bezog. In dieser wurde
der Innenminister von der
Moderatorin zur Demonstration vom 13. April 2002, speziell zu
dem angeblich ungesetzlichen Verhalten
einiger Teilnehmer (Verdacht auf Wiederbetätigung
wegen verbotener “Sieg Heil" Rufe), befragt. Den
Äußerungen des Innenministers war zu
entnehmen, daß er diesen Tatbestand
nicht bestätigen konnte.
Im ersten Teil seiner
Anfragebeantwortung wurde vom Innenministerium zwar das zur Verfü-
gung
gestellte Filmmaterial aufgezählt, leider aber die Beantwortung des
Punktes l der An-
frage
vergessen. Um ihm die Möglichkeit zur eindeutigen Klärung dieser
Frage zu geben und
den
Sachverhalt zu präzisieren, stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgende
Anfrage
1. Entspricht es den Tatsachen, daß der Innenminister
die Vorwürfe auf Wiederbetätigung
(Anm. wegen verbotener “Sieg
Heil" Rufe) nicht bestätigen konnte, weil diese durch das ver-
fügbare Filmmaterial nicht
bestätigt werden?
2. Entspricht es den Tatsachen, daß der Aussage des
Innenministers im Report eine
(Vor)Auswertung im eigenen Ressort
voranging, die ihm die Grundlage für seine Äußerung
bot?
3. Entspricht es den Tatsachen, daß die
Staatsanwaltschaft aufgrund der vom Innenministeri-
um
vorgelegten Unterlagen kein Verfahren einleitete, und die von Abgeordneten der
Grünen
und der
SPÖ, aber auch von anderen erhobenen Vorwürfe daher zumindest in
dieser Hinsicht
jeder
Grundlage entbehren?