4228/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

Anfrage

der Abgeordneten Jung

und Kollegen

an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten

betreffend Anfragebeantwortung 3834/AB

Am 22. Mai 2002 wurde vom Abgeordneten Jung und Kollegen eine Anfrage an den Innen-
minister gestellt, die sich auf die Sendung “Report" vom 7. Mai 2002 bezog. In dieser wurde
der Innenminister von der Moderatorin zur Demonstration vom 13. April 2002, speziell zu
dem angeblich ungesetzlichen Verhalten einiger Teilnehmer (Verdacht auf Wiederbetätigung
wegen verbotener “Sieg Heil" Rufe), befragt. Den Äußerungen des Innenministers war zu
entnehmen, daß er diesen Tatbestand nicht bestätigen konnte.

Im ersten Teil seiner Anfragebeantwortung wurde vom Innenministerium zwar das zur Verfü-
gung gestellte Filmmaterial aufgezählt, leider aber die Beantwortung des Punktes l der An-
frage vergessen. Um ihm die Möglichkeit zur eindeutigen Klärung dieser Frage zu geben und
den Sachverhalt zu präzisieren, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Entspricht es den Tatsachen, daß der Innenminister die Vorwürfe auf Wiederbetätigung
(Anm. wegen verbotener “Sieg Heil" Rufe) nicht bestätigen konnte, weil diese durch das ver-
fügbare Filmmaterial nicht bestätigt werden?

2. Entspricht es den Tatsachen, daß der Aussage des Innenministers im Report eine
(Vor)Auswertung im eigenen Ressort voranging, die ihm die Grundlage für seine Äußerung
bot?

3. Entspricht es den Tatsachen, daß die Staatsanwaltschaft aufgrund der vom Innenministeri-
um vorgelegten Unterlagen kein Verfahren einleitete, und die von Abgeordneten der Grünen
und der SPÖ, aber auch von anderen erhobenen Vorwürfe daher zumindest in dieser Hinsicht
jeder Grundlage entbehren?