4230/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Lapp
und
Genossen
an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Bericht der Bundesregierung zur
Durchforstung der österreichischen
Bundesrechtsordnung
hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (III-
178
der Beilagen, XX. Gesetzgebungsperiode)
Artikel 7 Absatz 1 letzter Satz B-VG lautet:
“Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder
und
Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten."
Neben der Statuierung des Verbots
einer Benachteiligung behinderter Menschen ist diese
Bestimmung
eine sogenannte Staatszielbestimmung, verbunden mit einem Bekenntnis der
Gebietskörperschaften.
Die Bestimmung begründet zwar keine Drittwirkung, ist aber im
Sinne
der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für die Auslegung
einschlägiger
Vorschriften
heranzuziehen.
Der damalige Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hat 1997 den
Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt beauftragt, eine
Arbeitsgruppe einzurichten, um jene Bestimmungen in der
Bundesrechtsordnung zu
identifizieren, die eine potenzielle Benachteiligung für behinderte
Menschen bedeuten können. Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende
Sitzung der
“Arbeitsgruppe zur Durchforstung der
Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteil-
igender Bestimmungen" statt. Es
wurde bewusst der weite Begriff “Benachteiligung" anstelle
von “Diskriminierung"
gewählt, um auch jene großen Zahl von Normen zu erfassen, die zwar
keine Diskriminierung darstellen,
allerdings im Effekt von behinderten Menschen als
Benachteiligung empfunden werden.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Inwieweit wurden die Empfehlungen des obigen Berichts von
Ihrem Ressort aufgegriffen
und
umgesetzt?
2. Welche Benachteiligungen von behinderten Menschen sind
in Ihrem Zuständigkeits-
bereich
noch offen?
3. Bis wann werden
Sie welche Maßnahmen
setzen, um die noch bestehenden
Benachteiligungen
von behinderten Menschen zu beseitigen?
4. Was
gedenken Sie zu unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen
bei der Aufnahme in eine Pädagogische Akademie mehr gibt?
5. Was
gedenken Sie zu unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen
bei der Aufnahme zum Studium an den Bildungsanstalten für Kindergarten-
pädagogik
bzw. den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik mehr gibt?
6. “Um im tertiären
Bildungsbereich die als Benachteiligung gefundenen Bestimmungen
auszuräumen, sind nicht nur
Gesetzesänderungen notwendig. Vor allem ist ein
integrationsfreudiges Klima zu
schaffen. Darüber hinaus ist die Umsetzung der
Bestimmungen in der vom Gesetzgeber intendierten Weise zu
kontrollieren." (S. 110)
Was haben Sie bisher unternommen, um im Sinne dieser Empfehlungen im
tertiären
Bildungsbereich Benachteiligungen
auszuräumen?
7.
Welche Maßnahmen werden Sie in naher Zukunft setzen, um behinderten
Studierenden
aufgrund
der Empfehlungen des Berichts ein behindertenfreundlicheres Umfeld an den
Universitäten
zu ermöglichen?
8. Welche Maßnahmen werden
Sie in naher Zukunft setzen, um jenen Studierenden, die
aufgrund einer Behinderung ein Fernstudium
wählen wollen, zu helfen?