4230/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp
und Genossen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Bericht der Bundesregierung zur Durchforstung der österreichischen
Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (III-
178 der Beilagen, XX. Gesetzgebungsperiode)

Artikel 7 Absatz 1 letzter Satz B-VG lautet:

“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder
und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Neben der Statuierung des Verbots einer Benachteiligung behinderter Menschen ist diese
Bestimmung eine sogenannte Staatszielbestimmung, verbunden mit einem Bekenntnis der
Gebietskörperschaften. Die Bestimmung begründet zwar keine Drittwirkung, ist aber im
Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für die Auslegung einschlägiger
Vorschriften heranzuziehen.

Der damalige Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hat 1997 den Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um jene Bestimmungen in der
Bundesrechtsordnung zu identifizieren, die eine potenzielle Benachteiligung für behinderte
Menschen bedeuten können. Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende Sitzung der
“Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteil-
igender Bestimmungen" statt. Es wurde bewusst der weite Begriff “Benachteiligung" anstelle
von “Diskriminierung" gewählt, um auch jene großen Zahl von Normen zu erfassen, die zwar
keine Diskriminierung darstellen, allerdings im Effekt von behinderten Menschen als
Benachteiligung empfunden werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.   Inwieweit wurden die Empfehlungen des obigen Berichts von Ihrem Ressort aufgegriffen
und umgesetzt?

2.   Welche Benachteiligungen von behinderten Menschen sind in Ihrem Zuständigkeits-
bereich noch offen?

3.   Bis   wann   werden   Sie   welche   Maßnahmen   setzen,   um   die   noch   bestehenden
Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen?


4.   Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen bei der Aufnahme in eine Pädagogische Akademie mehr gibt?

5.   Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen bei der Aufnahme zum Studium an den Bildungsanstalten für Kindergarten-
pädagogik bzw. den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik mehr gibt?

6.   “Um im tertiären Bildungsbereich die als Benachteiligung gefundenen Bestimmungen
auszuräumen, sind nicht nur Gesetzesänderungen notwendig. Vor allem ist ein
integrationsfreudiges Klima zu schaffen. Darüber hinaus ist die Umsetzung der
Bestimmungen in der vom Gesetzgeber intendierten Weise zu kontrollieren." (S. 110)
Was haben Sie bisher unternommen, um im Sinne dieser Empfehlungen im tertiären
Bildungsbereich Benachteiligungen auszuräumen?

7.   Welche Maßnahmen werden Sie in naher Zukunft setzen, um behinderten Studierenden
aufgrund der Empfehlungen des Berichts ein behindertenfreundlicheres Umfeld an den
Universitäten zu ermöglichen?

8.   Welche Maßnahmen werden Sie in naher Zukunft setzen, um jenen Studierenden, die
aufgrund einer Behinderung ein Fernstudium wählen wollen, zu helfen?