4231/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp
und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie

betreffend Bericht der Bundesregierung zur Durchforstung der österreichischen
Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (III-
178 der Beilagen, XX. Gesetzgebungsperiode)

Artikel 7 Absatz 1 letzter Satz B-VG lautet:

“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder
und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Neben der Statuierung des Verbots einer Benachteiligung behinderter Menschen ist diese
Bestimmung eine sogenannte Staatszielbestimmung, verbunden mit einem Bekenntnis der
Gebietskörperschaften. Die Bestimmung begründet zwar keine Drittwirkung, ist aber im
Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für die Auslegung einschlägiger
Vorschriften heranzuziehen.

Der damalige Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hat 1997 den Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um jene Bestimmungen in der
Bundesrechtsordnung zu identifizieren, die eine potenzielle Benachteiligung für behinderte
Menschen bedeuten können. Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende Sitzung der
“Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteil-
igender Bestimmungen" statt. Es wurde bewusst der weite Begriff “Benachteiligung" anstelle
von “Diskriminierung" gewählt, um auch jene großen Zahl von Normen zu erfassen, die zwar
keine Diskriminierung darstellen, allerdings im Effekt von behinderten Menschen als
Benachteiligung empfunden werden.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   Inwieweit wurden die Empfehlungen des obigen Berichts von Ihrem Ressort aufgegriffen
und umgesetzt?

2.   Welche Benachteiligungen von behinderten Menschen sind in Ihrem Zuständigkeits-
bereich noch offen?

3.   Bis   wann   werden   Sie   welche   Maßnahmen   setzen,   um   die   noch   bestehenden
Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen?


4.   Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen, insbesondere von Rollstuhlfahrern, bei der Benützung von öffentlichen
Verkehrsmitteln mehr gibt?

5.   Welche Bundesmittel werden Sie zusätzlich dafür bereitstellen, dass die Zugänglichkeit
der Verkehrssysteme für in ihrer Mobilität physisch beeinträchtigte Personen/Personen-
gruppen verbessert wird?

6.   Betreffend des Erfordernisses eines ärztlichen Attestes vor Antritt eines Fluges für
behinderte Personen (Menschen mit eingeschränkter Mobilität) wird in dem Bericht auf
die Richtlinien der Federal Aviation Administration (FAA) verwiesen, die anregen, dass
die Vorlage eines ärztlichen Attestes für Rollstuhlfahrer nicht mehr zur Bedingung für die
Beförderung erhoben werden solle. (S. 118) Haben Sie sich bzw. Ihre Vorgängerinnen bei
den zuständigen internationalen Vereinigungen (ICAO bzw. IATA) dahingehend
eingesetzt, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht-gehbehinderten Personen
insofern gleichgestellt werden, als allfällige Gesundheitsprobleme, die durch einen Flug
möglicherweise auftreten könnten, eigenverantwortlich bekanntgegeben werden können/
müssen und dass nicht generell die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt wird? Wenn
ja, was sind die Ergebnisse dieser Bemühungen? Wenn nein, warum nicht? Werden Sie
sich in Zukunft dafür einsetzen? Wenn ja, wie und wann?

7.   Seitens der Obersten Zivilluftfahrtbehörde wurde in dem Bericht zugesagt, dass Österreich
dieses Anliegen mit anderen Staaten diskutieren wird. Mit welchen Staaten wurde durch
wen mit wem wann diskutiert? Was waren die jeweiligen Ergebnisse und Konsequenzen
dieser Gespräche?