4231/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Lapp
und
Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie
betreffend Bericht der
Bundesregierung zur Durchforstung der österreichischen
Bundesrechtsordnung
hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (III-
178
der Beilagen, XX. Gesetzgebungsperiode)
Artikel 7 Absatz 1 letzter Satz B-VG lautet:
“Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder
und
Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten."
Neben der Statuierung des Verbots einer Benachteiligung
behinderter Menschen ist diese
Bestimmung eine sogenannte
Staatszielbestimmung, verbunden mit einem Bekenntnis der
Gebietskörperschaften. Die Bestimmung begründet zwar keine
Drittwirkung, ist aber im
Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für die Auslegung
einschlägiger
Vorschriften heranzuziehen.
Der damalige Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hat 1997 den
Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt beauftragt, eine
Arbeitsgruppe einzurichten, um jene Bestimmungen in der
Bundesrechtsordnung zu
identifizieren, die eine potenzielle Benachteiligung für behinderte
Menschen bedeuten können. Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende
Sitzung der
“Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich
behindertenbenachteil-
igender Bestimmungen" statt. Es wurde
bewusst der weite Begriff “Benachteiligung" anstelle
von “Diskriminierung" gewählt, um auch jene großen Zahl
von Normen zu erfassen, die zwar
keine Diskriminierung darstellen,
allerdings im Effekt von behinderten Menschen als
Benachteiligung empfunden werden.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Inwieweit wurden die Empfehlungen des obigen Berichts
von Ihrem Ressort aufgegriffen
und
umgesetzt?
2.
Welche Benachteiligungen von behinderten Menschen sind in Ihrem
Zuständigkeits-
bereich noch offen?
3. Bis wann werden
Sie welche Maßnahmen
setzen, um die noch bestehenden
Benachteiligungen
von behinderten Menschen zu beseitigen?
4. Was gedenken Sie zu
unternehmen, damit es keine Benachteiligungen von behinderten
Menschen, insbesondere von Rollstuhlfahrern, bei der Benützung von
öffentlichen
Verkehrsmitteln mehr gibt?
5. Welche Bundesmittel werden
Sie zusätzlich dafür bereitstellen, dass die Zugänglichkeit
der Verkehrssysteme für in ihrer Mobilität physisch
beeinträchtigte Personen/Personen-
gruppen verbessert wird?
6. Betreffend des
Erfordernisses eines ärztlichen Attestes vor Antritt eines Fluges für
behinderte Personen (Menschen mit eingeschränkter Mobilität) wird in
dem Bericht auf
die Richtlinien der Federal Aviation Administration (FAA) verwiesen, die
anregen, dass
die Vorlage eines ärztlichen Attestes für Rollstuhlfahrer nicht mehr
zur Bedingung für die
Beförderung erhoben werden solle. (S.
118) Haben Sie sich bzw. Ihre Vorgängerinnen bei
den zuständigen internationalen Vereinigungen (ICAO bzw. IATA)
dahingehend
eingesetzt, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität
nicht-gehbehinderten Personen
insofern gleichgestellt werden, als allfällige Gesundheitsprobleme, die
durch einen Flug
möglicherweise auftreten könnten, eigenverantwortlich bekanntgegeben
werden können/
müssen und dass nicht generell die
Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt wird? Wenn
ja, was sind die Ergebnisse dieser Bemühungen? Wenn nein, warum
nicht? Werden Sie
sich in Zukunft dafür einsetzen? Wenn
ja, wie und wann?
7.
Seitens der Obersten Zivilluftfahrtbehörde wurde in dem Bericht zugesagt,
dass Österreich
dieses Anliegen mit anderen
Staaten diskutieren wird. Mit welchen Staaten wurde durch
wen mit wem wann diskutiert? Was waren die jeweiligen Ergebnisse und
Konsequenzen
dieser Gespräche?