4232/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend seinem kulturpolitischen Auftrag im Zusammenhang mit der Restaurierung
und Revitalisierung des Schlosses Neugebäude in Wien-Simmering
In Ihrer Beantwortung (3786/AB)
meiner parlamentarischen Anfrage (3813/J) betreffend der
finanziellen
Unterstützung zur Revitalisierung und Sanierung des Simmeringer Baujuwels
Schloss Neugebäude teilten Sie mir,
Herr Minister Bartenstein, trocken und kurz angebunden
mit, dass der Bund nicht bereit sei, auch nur einen Cent für die
Erhaltung der wertvollsten
historischen Bausubstanz in Simmering
auszugeben.
Während diese blau-schwarze Bundesregierung wie
jüngst beim Abfangjäger-Ankauf eine
Politik der Geldverschwendung betreibt,
setzt sie bei den unmittelbaren Lebensinteressen der
Menschen und der Kommunen, wie in
diesem Fall bei Wien und Simmering, gnadenlos den
Sparstift an und überlässt
bedenkenlos wertvollste historische Bausubstanz dem Verfall.
Da das Schloss Neugebäude ebenso
dringender Hilfe von Seiten des Bundes bedarf, richten
die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1. Auch wenn der Bund nicht
Eigentümer des Schlosses Neugebäude ist, sehen Sie es
wirklich überhaupt nicht so, dass auch der Bund in seinem
kulturpolitischen Auftrag
verpflichtet ist, das Schloss
Neugebäude in Wien-Simmering als das älteste und größte
Renaissance-Schloss nördlich der Alpen als einen wichtigen Teil des
kulturellen Erbes
Österreichs zu bewahren?
2. Wenn
das Bundesland Wien alleine nicht in der Lage ist, die finanziellen Mittel
vollstän-
dig
aufzubringen, würden Sie dann tatenlos zusehen, wie dieses Kulturdenkmal
verfällt?
3. Liegen Ihnen etwa barocke
Schlösser im schwarzen (ÖVP-regierten) Niederösterreich
mehr am Herzen als ein Renaissance-Schloss
in Wien?
4. Bei
welchen Gebäuden, Kulturdenkmälern etc., die nicht im Eigentum des
Bundes stehen
bzw. standen, gab es bisher wann welche finanzielle Unterstützung aus
Bundesmitteln für
Restaurierungs-
und/oder Revitalisierungsarbeiten?