4237/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossinnen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Auswirkungen der

Hauptwohnsitzmeldung von Strafgefangenen am Ort des Vollzuges

Die Gemeinde Garsten weist nach der Volkszählung 2001 insgesamt 435 neue Bürger seit der
letzten Volkszählung auf. Davon sind allerdings 329 an der Adresse “Am Platzl 1" wohnhaft,
also in der dortigen Justizanstalt.

Die Insassen der Justizanstalt sind also in Garsten hauptgemeldet. Diese “Einbürgerung"
wurde rechtzeitig vor der Volkszählung 2001 vorgenommen. Um zu verhindern, daß diese
Vorgehensweise jemandem auffallt, wurden den Insassen kurzer Hand zusätzliche Vornamen
angedichtet.

Da in Angelegenheiten des Budgetvollzuges eine Zuständigkeit des Bundesministers für
Finanzen besteht, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den BMF folgende

Anfrage

1.      Wie hat sich die “Einbürgerung" der Strafgefangenen in Garsten auf den
Finanzausgleich ausgewirkt?

2.      Wieviel Geld mehr hat die Gemeinde Garsten beim Finanzausgleich zugewiesen
bekommen, als das der Fall gewesen wäre, wenn die Einbürgerungen unterblieben
wären?

3.      Werden Sie eine Empfehlung an die Gemeinden Wien, Graz und Krems (oder auch
andere, auf deren Gebiet sich große Strafvollzugsanstalten befinden) abgeben, die in
den auf ihrem Gebiet befindlichen Strafvollzugsanstalten aufhältigen Insassen
hauptzumelden, um dadurch ein besseres Ergebnis beim Finanzausgleich zu erzielen?

4.      Werden Sie das Geld von der Gemeinde Garsten zurückverlangen?