4237/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossinnen
an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Auswirkungen der
Hauptwohnsitzmeldung von Strafgefangenen am Ort des Vollzuges
Die Gemeinde Garsten weist nach der
Volkszählung 2001 insgesamt 435 neue Bürger seit der
letzten
Volkszählung auf. Davon sind allerdings 329 an der Adresse “Am
Platzl 1" wohnhaft,
also in
der dortigen Justizanstalt.
Die Insassen der
Justizanstalt sind also in Garsten hauptgemeldet. Diese
“Einbürgerung"
wurde
rechtzeitig vor der Volkszählung 2001 vorgenommen. Um zu verhindern,
daß diese
Vorgehensweise
jemandem auffallt, wurden den Insassen kurzer Hand zusätzliche Vornamen
angedichtet.
Da in
Angelegenheiten des Budgetvollzuges eine Zuständigkeit des Bundesministers
für
Finanzen
besteht, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den BMF folgende
Anfrage
1. Wie hat sich die
“Einbürgerung" der Strafgefangenen in Garsten auf den
Finanzausgleich
ausgewirkt?
2. Wieviel Geld mehr hat die Gemeinde
Garsten beim Finanzausgleich zugewiesen
bekommen,
als das der Fall gewesen wäre, wenn die Einbürgerungen unterblieben
wären?
3. Werden Sie eine Empfehlung an die
Gemeinden Wien, Graz und Krems (oder auch
andere, auf deren Gebiet sich große Strafvollzugsanstalten befinden)
abgeben, die in
den auf
ihrem Gebiet befindlichen Strafvollzugsanstalten aufhältigen Insassen
hauptzumelden,
um dadurch ein besseres Ergebnis beim Finanzausgleich zu erzielen?
4. Werden Sie das Geld von der Gemeinde Garsten zurückverlangen?