4239/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Niederwieser

und Genossinnen

an den Bundesminister für Justiz betreffend die Hauptwohnsitzmeldungen von Insassen der

Justizanstalt Garsten/OÖ

In Garsten/OÖ sind die Insassen der dortigen Justizanstalt an deren Adresse “Am Platzl 1"
hauptgemeldet. Diese Art der “Eingemeindung" wurde rechtzeitig vor der Volkszählung 2001
vorgenommen. Die Gemeinde Garsten kommt dadurch zu 329 neuen Bürgern, die sich
natürlich auf den Finanzausgleich auswirken.

Um zu verhindern, daß diese Vorgehensweise jemandem auffällt, wurden den Insassen kurzer
Hand zusätzliche Vornamen angedichtet.

Da in Angelegenheiten der Strafvollzugsanstalten eine Zuständigkeit des Bundesministers für
Justiz besteht, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den BMJ folgende

Anfrage

1.      Haben Sie Kenntnis davon, daß in der Gemeinde Garsten in Oberösterreich die Insassen
der dortigen Justizanstalt in der Gemeinde hauptgemeldet wurden?

2.      Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise rechtlich?

3.      War der Leiter der Justizanstalt Garsten oder sonst ein Organwalter Ihres Ressorts an
diesen Vorgängen beteiligt?

4.         Sind Sie der Ansicht, daß diese Vorgangsweise einen Straftatbestand erfüllt?

5.         Werden Sie die Staatsanwaltschaft mit Erhebungen beauftragen?

6.         Wie ist hinsichtlich des Meldegesetzes rechtmäßig bei Strafgefangenen vorzugehen?