4239/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten DDr. Niederwieser
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz betreffend die Hauptwohnsitzmeldungen von Insassen der
Justizanstalt Garsten/OÖ
In
Garsten/OÖ sind die Insassen der dortigen Justizanstalt an deren Adresse
“Am Platzl 1"
hauptgemeldet. Diese Art der “Eingemeindung" wurde rechtzeitig vor
der Volkszählung 2001
vorgenommen.
Die Gemeinde Garsten kommt dadurch zu 329 neuen Bürgern, die sich
natürlich
auf den Finanzausgleich auswirken.
Um zu
verhindern, daß diese Vorgehensweise jemandem auffällt, wurden den
Insassen kurzer
Hand zusätzliche
Vornamen angedichtet.
Da in
Angelegenheiten der Strafvollzugsanstalten eine Zuständigkeit des
Bundesministers für
Justiz
besteht, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den BMJ folgende
Anfrage
1. Haben Sie Kenntnis davon, daß in
der Gemeinde Garsten in Oberösterreich die Insassen
der
dortigen Justizanstalt in der Gemeinde hauptgemeldet wurden?
2. Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise rechtlich?
3. War der Leiter der Justizanstalt
Garsten oder sonst ein Organwalter Ihres Ressorts an
diesen Vorgängen beteiligt?
4. Sind Sie der Ansicht, daß diese Vorgangsweise einen Straftatbestand erfüllt?
5. Werden Sie die Staatsanwaltschaft mit Erhebungen beauftragen?
6. Wie ist hinsichtlich des Meldegesetzes rechtmäßig bei Strafgefangenen vorzugehen?