4248/J XXI.GP
Eingelangt am: 11.07.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Heinzl, Parnigoni, Pendl
und
Genossinnen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend neue Planstellen in Niederösterreich
In den Medien wurde
zuletzt berichtet, dass vom Bundesministerium für Inneres für die
Gendarmerie
in NÖ rund 100 Planstellen neu geschaffen werden. Es wurde sinngemäß
darauf
hingewiesen,
dass Stellen neu geschaffen wurden, während von den Vorgängern von
Bundesminister
Strasser Planstellen abgebaut wurden.
In diesem
Zusammenhang besteht dem Vernehmen nach große Verwirrung innerhalb der
Exekutive
hinsichtlich des künftigen Personalstandes im
Landesgendarmeriekommandobereich
NÖ bzw. über geplante Neubesetzungen
verschiedenster
Funktionen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch war der Personalstand im
Landesgendarmeriekommandobereich NÖ (in
absoluter Zahl) der zum 1. Jänner 2000 beschäftigten
Exekutivbediensteten (Gendar-
meriebeamtenlnnen
und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag) ?
2. Wie hoch war der Personalstand im Landesgendarmeriekommandobereich NÖ
(inabsoluter
Zahl) der zum 1. Juli 2002 beschäftigten Exekutivbediensteten (Gendar-
meriebeamtenlnnen
und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag) ?
3. Um wie viele Planstellen für den Exekutivdienst hat sich der
Stand der systemierten
Exekutivplanstellen
(für GendarmeriebeamteInnen und Vertragsbedienstete mit
Sondervertrag) im Landesgendarmeriekommandobereich NÖ vom 1. Jänner
2000 bis
einschließlich
1. Juli 2002 verändert?
a) War während dieses Zeitraumes ein Zuwachs an systemisierten Planstellen
zu
verzeichnen?
b) War während dieses Zeitraumes ein Abgang (Minus) an
systemisierten Planstellen
verzeichnen?
c) Auf welchen Gendarmeriedienststellen in NÖ werden die in den
Medien
genannten
Stellen (Planstellen) zusystemisiert werden?
4. Sind die Gendarmeriedienststellen in den Bezirken
Lilienfeld, St. Polten und Tulln
bereits
alle durch Sicherheitstüren und Videoüberwachungsanlagen gesichert ?
5. Wie hoch war die durchschnittliche
Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug
der
NÖ Gendarmerie zum 1. Jänner 2000 ?
6. Wie hoch war die durchschnittliche
Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug
der
NÖ Gendarmerie zum 1. Jänner 2002 ?
7. Ist es richtig, dass Oberst Helmut REISENHOFER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando
für
die
Funktion des Strategischen Leiters des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeignetster Bewerber vorgeschlagen wurde ?
8. Ist es richtig, dass auch von der Begutachtungskommission
im Bundesministerium für
Inneres
Oberst Helmut REISENHOFER als bestgeeigneter Bewerber für die
Verwendung
als Strategischer Leiter des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
an die 1. Stelle gereiht wurde ?
a) Wenn ja, weshalb wurde Oberst Helmut REISENHOFER dann nicht als
Strategischer
Leiter in Verwendung genommen ?
9. Ist es richtig, dass Oberstleutnant Ernst SCHUCH vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für
die
Funktion des Leiters der Personalabteilung als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen
wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Oberstleutnant Ernst SCHUCH dann nicht als als
Leiter
der Personalabteilung in Verwendung genommen ?
10. Ist es richtig, dass Oberst Alfred STUDENY vom
Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die
Funktion
des
Leiters der Controllingsstelle des Landesgendarmeriekommandos für Nieder-
österreich
als bestgeeignetster Beamter vorgeschlagen wurde?
a)
Wenn ja, weshalb wurde Oberst Alfred STUDENY dann nicht als Leiter der
Controllingstelle
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
11. Ist es richtig, dass Major Mag. iur. Franz SCHMICKL vom
Landesgendarmerie-
kommando
und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion des Leiters
der
Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich
als
bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?
12. Ist es richtig,
dass nach der ab 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Organisations-
und
Geschäftsordnung ein Arbeitsbereich “Rechtsangelegenheiten" in
einem
Fachbereich
der Stabsabteilung eingerichtet ist?
13. Ist es richtig, dass Major Mag iur Franz SCHMICKL der einzige
Bewerber mit
einer
abgeschlossenen juristischen Ausbildung für die Verwendung des Leiters der
Stabsabteilung
war?
a) Wenn ja, weshalb wurde Major Mag Franz SCHMICKL nicht als
Leiter
der
Stabsabteilung in Verwendung genommen?
14. Ist es richtig, dass Major Thaddäus DÜRR vom
Landesgendarmeriekommando
für
Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion
des
Abteilungsleiterstellvertreters der Personalabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen
wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Major Thaddäus DÜRR dann
nicht als Abteilungsleiter-
stellvertreter
der Personalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Nieder-
österreich in Verwendung genommen ?
15. Ist es richtig, dass Major Günter AUTHRIED vom
Landesgendarmeriekommando
für
Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion
des
Abteilungsleiters der Technikabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Major Günter AUTHRIED dann
nicht als Abteilungsleiter
der
Technikabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich
in
Verwendung
genommen ?
16. Ist es richtig, dass Hauptmann Thomas FELLHOFER vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die
Funktion
des Abteilungsleiterstellvertreters der Verkehrsabteilung des
Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen
wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Hauptmann Thomas FELLHOFER
dann nicht als
Abteilungsleiterstellvertreter
der Verkehrsabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos für Niederösterreich in Verwendung genommen ?
17. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Franz BLAUENSTEINER, der
schon bisher den
Sachbereich
StA 11 leitete vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich
für
die Funktion Fachbereichsleiters StA l (fast der gleiche Funktionsinhalt) der
Stabsabteilung
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Franz
BLAUENSTEINER dann nicht als
Fachbereichsleiter
StA l der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich in Verwendung genommen ?
18. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rupert MALLI, der
langjährig den Sachbereich
StA 10
leitete, wozu auch die Öffentlichkeitsarbeit des Landesgendarmerie-
kommandos
gehört, vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich
für
die
Funktion Fachbereichsleiters StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendar-
meriekommandos
für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen
wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Rupert MALLI dann nicht als
Fachbereichsleiter StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich in Verwendung genommen ?
19. Ist es richtig, dass Abteilungsinspektor Peter VOBORIL vom
Landesgendar-
meriekornmando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters-
stellvertreter
StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Abteilungsinspektor Peter VOBORIL
dann nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos
für Niederösterreich in Verwendung genommen ?
20. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rudolf SIMETZBERGER vom
Landesgendar-
meriekommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters PA 2
des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter
Bewerber
vorgeschlagen wurde?
21. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rudolf SIMETZBERGER als
einziger Bewerber
die
Prüfung für die Verwendungsgruppe B/A 2 abgelegt hat und somit die
höchste
Qualifikation
aller Mitbewerber aufweist?
a) Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Rudolf
SIMETZBERGER dann nicht als
Fachbereichsleiter
PA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
22. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Andreas KLOS vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstellvertreters
PA 2
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter
Bewerber
vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde dann Bezlnsp Andreas KLOS, der
bereits langjährig als
Sachbereichsleiterstellvertreter
für die Personalangelegenheiten der Vertragsbe-
diensteten
und Vertragsbediensteten mit Sondervertrag maßgeblich zuständig war,
nicht als Fachbereichsleiter PA 2 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederöster-
reich
in Verwendung genommen?
23. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Thomas SCHODERBECK, der
bereits langjährig
als
Sachbereichsleiter 2023 in Verwendung steht, vom Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters PA 4
des
Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen
wurde?
a)
Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Thomas SCHODERBECK dann nicht als
Fachbereichsleiter
PA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
24. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Franz BAIER vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstellvertreters
PA 4 des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter
Bewerber
vorgeschlagen wurde?
a) Wenn
ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Franz BAIER nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter
PA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?
25. Ist es richtig, dass Abteilungsinspektor Dietrich POTTENDORFER vom
Landes-
gendarmeriekommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichs-
leiterstellvertreters
TA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich
als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Abteilungsinspektor Dietrich
POTTENDORFER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
TA 2 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
in Verwendung genommen ?
26. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Michael EICHINGER vom
Landesgendar-
meriekommando für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstell-
vertreters
TA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Gruppeninspektor Michael
EICHINGER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
TA 4 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
in Verwendung genommen ?
27. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Wilhelm SCHIRMER vom
Landesgendar-
meriekommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiter-
stellvertreters
WA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Wilhelm SCHIRMER
nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
WA 2 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?
28. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Josef HOFBAUER II vom Landesgendar-
meriekommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstell-
vertreters
WA 3 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?
29. Ist Ihnen bekannt, dass Grlnsp Josef HOFBAUER II, der bisher als
Sachbereichsleiter
des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in Verwendung stand,
Personalvertreter
ist und ihm gemäß § 25 Abs 2 Bundes-Personalvertrerungsgesetz
in
seiner
dienstlichen Laufbahn kein Nachteil erwachsen darf?
a) Wenn ja, weshalb wurde Grlnsp Josef HOFBAUER II nicht als
Fachbereichsleiter-
stellvertreter
WA 3 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
30. Ist es richtig, dass Bezlnsp Anton WIENER II vom
Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstellvertreters WA 4 des
Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich als bestgeeigneter Beamter
vorgeschlagen
wurde?
a) Wenn
ja, weshalb wurde Bezlnsp Anton WIENER nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter WA 4 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
31. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Günther LEDERER vom Leiter der
Verkehrsabteilung
und vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich für
die Funktion Fachbereichsleiters VA l des Landesgendarmeriekommandos
für
Niederösterreich
als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Ist Ihnen bekannt, dass Bezlnsp Günther
LEDERER Personalvertreter ist und ihm
gemäß
§ 25 Abs 2 Bundes-Personalvertretungsgesetz in seiner dienstlichen
Laufbahn
kein
Nachteil erwachsen darf?
b) Wenn ja, weshalb
wurde Bezirksinspektor Günther LEDERER nicht als Fachbe-
reichsleiter
VA l der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
in Verwendung genommen ?
c) Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die Befassung
zuständige Personalvertretungs-
organ
(Dienststellenausschuss III beim Landesgendarmeriekommando für
Nieder-
österreich)
der Verwendungsänderung von Bezirksinspektor Günther LEDERER
zustimmte
und somit kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen
wäre?
Wenn ja, weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses
beim
Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und
im Zuge
eines
weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach §
10
Abs 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss
für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser
Angelegenheit befasst?
32. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Franz HOFECKER vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstellvertreters
VA 5 vom
Leiter der Verkehrsabteilung und vom Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Franz HOFECKER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
VA 5 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?
b) Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die Befassung
zuständige Personalvertretungs-
organ
(Dienststellenausschuss III beim Landesgendarmeriekommando für
Nieder-
österreich)
der Verwendungsänderung von Bezirksinspektor Franz HOFECKER
zustimmte
und somit kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen
wäre?
Wenn ja, weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses
beim
Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und
im Zuge
eines
weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach §
10
Abs 5
des Bundes- Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss
für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser
Angelegenheit befasst?
33. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Karl LÖFFLER vom
Landesgendarmerie-
kommando
für Niederösterreich für die Funktion
Fachbereichsleiterstellvertreters
VA 7 vom
Leiter der Verkehrsabteilung und vom Landesgendarmeriekommando für
Niederösterreich
als bestgeeignetster Bewerber vorgeschlagen wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Gruppeninspektor Karl LÖFFLER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter
VA 7 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich
in Verwendung genommen ?
b) Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die
Befassung zuständige Personalvertretungs-
organ (Dienststellenausschuss III beim Landesgendarmeriekommando für
Nieder-
österreich)
der Verwendungsänderung von Grlnsp Karl LÖFFLER zustimmte und
somit
kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen wäre?
Wenn ja,
weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses beim
Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge eines
weiteren
Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach § 10 Abs 5
des Bundes- Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der Zentralausschuss
für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit dieser
Angelegenheit befasst?
34. Ist es richtig, dass der Leiter der Verkehrsabteilung den
Gegenvorschlag des Dienst-
stellenausschusses III beim Landesgendarmeriekommando für
Niederösterreich für
Bezirksinspektor
Franz LEBHART für die Verwendung des Fachbereichsleiterstell-
vertreters
VA 8 genauso wie danach das Landesgendarmeriekommando akzeptierte
und dadurch Einverständnis über die Verwendungsänderung des
vorstehend
angeführten Beamten erzielt wurde?
a) Wenn ja, weshalb wurde Bezlnsp Franz LEBHART nicht
als Fachbereichsleiter-
stellvertreter
VA 8 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung
genommen ?
b) Ist es richtig, dass das Verfahren nach dem Personalvertretungsgesetz
durch
obig
beschriebene Vorgangsweise abgeschlossen war?
c) Weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses beim
Landesgendardarmeriekommando
für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge
eines
weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach §
10
Abs 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss
für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser
Angelegenheit befasst?