4248/J XXI.GP

Eingelangt am: 11.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Heinzl, Parnigoni, Pendl
und Genossinnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend neue Planstellen in Niederösterreich

In den Medien wurde zuletzt berichtet, dass vom Bundesministerium für Inneres für die
Gendarmerie in NÖ rund 100 Planstellen neu geschaffen werden. Es wurde sinngemäß darauf
hingewiesen, dass Stellen neu geschaffen wurden, während von den Vorgängern von
Bundesminister Strasser Planstellen abgebaut wurden.

In diesem Zusammenhang besteht dem Vernehmen nach große Verwirrung innerhalb der
Exekutive hinsichtlich des künftigen Personalstandes im
Landesgendarmeriekommandobereich NÖ bzw. über geplante Neubesetzungen
verschiedenster Funktionen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie hoch war der Personalstand im Landesgendarmeriekommandobereich NÖ (in
absoluter Zahl) der zum 1. Jänner 2000 beschäftigten Exekutivbediensteten (Gendar-
meriebeamtenlnnen und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag) ?

2.  Wie hoch war der Personalstand im Landesgendarmeriekommandobereich NÖ

(inabsoluter Zahl) der zum 1. Juli 2002 beschäftigten Exekutivbediensteten (Gendar-
meriebeamtenlnnen und Vertragsbedienstete mit Sondervertrag) ?

3. Um wie viele Planstellen für den Exekutivdienst hat sich der Stand der systemierten
Exekutivplanstellen (für GendarmeriebeamteInnen und Vertragsbedienstete mit
Sondervertrag) im Landesgendarmeriekommandobereich NÖ vom 1. Jänner 2000 bis
einschließlich 1. Juli 2002 verändert?

a) War während dieses Zeitraumes ein Zuwachs an systemisierten Planstellen zu
verzeichnen?

b) War während dieses Zeitraumes ein Abgang (Minus) an systemisierten Planstellen
verzeichnen?

c) Auf welchen Gendarmeriedienststellen in NÖ werden die in den Medien
genannten Stellen (Planstellen) zusystemisiert werden?


4.    Sind die Gendarmeriedienststellen in den Bezirken Lilienfeld, St. Polten und Tulln
bereits alle durch Sicherheitstüren und Videoüberwachungsanlagen gesichert ?

5.   Wie hoch war die durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug
der NÖ Gendarmerie zum 1. Jänner 2000 ?

6.   Wie hoch war die durchschnittliche Gesamtkilometerleistung je Dienstkraftfahrzeug
der NÖ Gendarmerie zum 1. Jänner 2002 ?

7.  Ist es richtig, dass Oberst Helmut REISENHOFER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für
die Funktion des Strategischen Leiters des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeignetster Bewerber vorgeschlagen wurde ?

8.   Ist es richtig, dass auch von der Begutachtungskommission im Bundesministerium für
Inneres Oberst Helmut REISENHOFER als bestgeeigneter Bewerber für die
Verwendung als Strategischer Leiter des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich an die 1. Stelle gereiht wurde ?

a) Wenn ja, weshalb wurde Oberst Helmut REISENHOFER dann nicht als
Strategischer Leiter in Verwendung genommen ?

9.  Ist es richtig, dass Oberstleutnant Ernst SCHUCH vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für
die Funktion des Leiters der Personalabteilung als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen wurde?

a) Wenn ja, weshalb wurde Oberstleutnant Ernst SCHUCH dann nicht als als
Leiter der Personalabteilung in Verwendung genommen ?

10. Ist es richtig, dass Oberst Alfred STUDENY vom Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion
des Leiters der Controllingsstelle des Landesgendarmeriekommandos für Nieder-
österreich als bestgeeignetster Beamter vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Oberst Alfred STUDENY dann nicht als Leiter der
Controllingstelle des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

11. Ist es richtig, dass Major Mag. iur. Franz SCHMICKL vom Landesgendarmerie-
kommando und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion des Leiters
der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

12. Ist es richtig, dass nach der ab 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Organisations-
und Geschäftsordnung ein Arbeitsbereich “Rechtsangelegenheiten" in einem
Fachbereich der Stabsabteilung eingerichtet ist?

13. Ist es richtig, dass Major Mag iur Franz SCHMICKL der einzige Bewerber mit
einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung für die Verwendung des Leiters der
Stabsabteilung war?


a)   Wenn ja, weshalb wurde Major Mag Franz SCHMICKL nicht als Leiter
der Stabsabteilung in Verwendung genommen?

14. Ist es richtig, dass Major Thaddäus DÜRR vom Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion
des Abteilungsleiterstellvertreters der Personalabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen
wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Major Thaddäus DÜRR dann nicht als Abteilungsleiter-
stellvertreter der Personalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Nieder-
österreich in Verwendung genommen ?

15. Ist es richtig, dass Major Günter AUTHRIED vom Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die Funktion
des Abteilungsleiters der Technikabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Major Günter AUTHRIED dann nicht als Abteilungsleiter
der Technikabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

16.   Ist es richtig, dass Hauptmann Thomas FELLHOFER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich und vom Gendarmeriezentralkommando für die
Funktion des Abteilungsleiterstellvertreters der Verkehrsabteilung des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Hauptmann Thomas FELLHOFER dann nicht als
Abteilungsleiterstellvertreter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos für Niederösterreich in Verwendung genommen ?

17. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Franz BLAUENSTEINER, der schon bisher den
Sachbereich StA 11 leitete vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich
für die Funktion Fachbereichsleiters StA l (fast der gleiche Funktionsinhalt) der
Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Franz BLAUENSTEINER dann nicht als
Fachbereichsleiter StA l der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich in Verwendung genommen ?

18. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rupert MALLI, der langjährig den Sachbereich
StA 10 leitete, wozu auch die Öffentlichkeitsarbeit des Landesgendarmerie-
kommandos gehört, vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich für
die Funktion Fachbereichsleiters StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendar-
meriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen
wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Rupert MALLI dann nicht als

Fachbereichsleiter StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos


für Niederösterreich in Verwendung genommen ?

19. Ist es richtig, dass Abteilungsinspektor Peter VOBORIL vom Landesgendar-
meriekornmando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters-
stellvertreter StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Abteilungsinspektor Peter VOBORIL dann nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter StA 2 der Stabsabteilung des Landesgendarmerie-
kommandos für Niederösterreich in Verwendung genommen ?

20. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rudolf SIMETZBERGER vom Landesgendar-
meriekommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters PA 2
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?

21. Ist es richtig, dass Kontrollinspektor Rudolf SIMETZBERGER als einziger Bewerber
die Prüfung für die Verwendungsgruppe B/A 2 abgelegt hat und somit die höchste
Qualifikation aller Mitbewerber aufweist?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Kontrollinspektor Rudolf SIMETZBERGER dann nicht als
Fachbereichsleiter PA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

22. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Andreas KLOS vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstellvertreters
PA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde dann Bezlnsp Andreas KLOS, der bereits langjährig als
Sachbereichsleiterstellvertreter für die Personalangelegenheiten der Vertragsbe-
diensteten und Vertragsbediensteten mit Sondervertrag maßgeblich zuständig war,
nicht als Fachbereichsleiter PA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederöster-
reich in Verwendung genommen?

23. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Thomas SCHODERBECK, der bereits langjährig
als Sachbereichsleiter 2023 in Verwendung steht, vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiters PA 4 des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber
vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Thomas SCHODERBECK dann nicht als
Fachbereichsleiter PA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

24. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Franz BAIER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstellvertreters
PA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter
Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Franz BAIER nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter PA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in


Verwendung genommen ?

25. Ist es richtig, dass Abteilungsinspektor Dietrich POTTENDORFER vom Landes-
gendarmeriekommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichs-
leiterstellvertreters TA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich
als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Abteilungsinspektor Dietrich POTTENDORFER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter TA 2 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?

26. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Michael EICHINGER vom Landesgendar-
meriekommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstell-
vertreters TA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Gruppeninspektor Michael EICHINGER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter TA 4 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?

27. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Wilhelm SCHIRMER vom Landesgendar-
meriekommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiter-
stellvertreters   WA 2 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Wilhelm SCHIRMER nicht als
Fachbereichsleiterstellvertreter WA 2 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?

28. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Josef HOFBAUER II vom Landesgendar-
meriekommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstell-
vertreters WA 3 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als
bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

29. Ist Ihnen bekannt, dass Grlnsp Josef HOFBAUER II, der bisher als Sachbereichsleiter
des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in Verwendung stand,
Personalvertreter ist und ihm gemäß § 25 Abs 2 Bundes-Personalvertrerungsgesetz in
seiner dienstlichen Laufbahn kein Nachteil erwachsen darf?

a) Wenn ja, weshalb wurde Grlnsp Josef HOFBAUER II nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter WA 3 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

30. Ist es richtig, dass Bezlnsp Anton WIENER II vom Landesgendarmeriekommando
für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstellvertreters WA 4 des
Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich als bestgeeigneter Beamter
vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Bezlnsp Anton WIENER nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter WA 4 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?


31. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Günther LEDERER vom Leiter der

Verkehrsabteilung und vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich für
die Funktion Fachbereichsleiters  VA l des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)    Ist Ihnen bekannt, dass Bezlnsp Günther LEDERER Personalvertreter ist und ihm
gemäß § 25 Abs 2 Bundes-Personalvertretungsgesetz in seiner dienstlichen Laufbahn
kein Nachteil erwachsen darf?

b) Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Günther LEDERER nicht als Fachbe-
reichsleiter VA l der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?

c)   Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die Befassung zuständige Personalvertretungs-
organ (Dienststellenausschuss III beim Landesgendarmeriekommando für Nieder-
österreich) der Verwendungsänderung von Bezirksinspektor Günther LEDERER
zustimmte und somit kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen
wäre? Wenn ja, weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses
beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge
eines weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach § 10
Abs 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser Angelegenheit befasst?

32. Ist es richtig, dass Bezirksinspektor Franz HOFECKER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstellvertreters
VA 5 vom Leiter der Verkehrsabteilung und vom Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich als bestgeeigneter Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)   Wenn ja, weshalb wurde Bezirksinspektor Franz HOFECKER nicht als

Fachbereichsleiterstellvertreter VA 5 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?

b) Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die Befassung zuständige Personalvertretungs-
organ (Dienststellenausschuss III beim Landesgendarmeriekommando für Nieder-
österreich) der Verwendungsänderung von Bezirksinspektor Franz HOFECKER
zustimmte und somit kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen
wäre? Wenn ja, weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses
beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge
eines weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach § 10
Abs 5 des Bundes- Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser Angelegenheit befasst?

33. Ist es richtig, dass Gruppeninspektor Karl LÖFFLER vom Landesgendarmerie-
kommando für Niederösterreich für die Funktion Fachbereichsleiterstellvertreters
VA 7 vom Leiter der Verkehrsabteilung und vom Landesgendarmeriekommando für
Niederösterreich als bestgeeignetster Bewerber vorgeschlagen wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Gruppeninspektor Karl LÖFFLER nicht als

Fachbereichsleiterstellvertreter VA 7 des Landesgendarmeriekommandos für
Niederösterreich in Verwendung genommen ?


b)    Ist Ihnen bekannt, dass auch das für die Befassung zuständige Personalvertretungs-
organ (Dienststellenausschuss
III beim Landesgendarmeriekommando für Nieder-
österreich) der Verwendungsänderung von Grlnsp Karl LÖFFLER zustimmte und
somit kein weiteres Personalvertretungsverfahren zulässig gewesen wäre?

Wenn ja, weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses beim
Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge eines
weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach § 10 Abs 5

des Bundes- Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der Zentralausschuss

für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit dieser

Angelegenheit befasst?

34. Ist es richtig, dass der Leiter der Verkehrsabteilung den Gegenvorschlag des Dienst-
stellenausschusses
III beim Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich für
Bezirksinspektor Franz LEBHART für die Verwendung des Fachbereichsleiterstell-
vertreters VA 8 genauso wie danach das Landesgendarmeriekommando akzeptierte
und dadurch Einverständnis über die Verwendungsänderung des vorstehend
angeführten Beamten erzielt wurde?

a)    Wenn ja, weshalb wurde Bezlnsp Franz LEBHART nicht als Fachbereichsleiter-
stellvertreter VA 8 des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in
Verwendung genommen ?

b)   Ist es richtig, dass das Verfahren nach dem Personalvertretungsgesetz durch
obig beschriebene Vorgangsweise abgeschlossen war?

c)   Weshalb wurde trotzdem eine Verständigung des Fachausschusses beim

Landesgendardarmeriekommando für Niederösterreich durchgeführt und im Zuge
eines weiteren Verfahrens, das der Fachausschuss verlangte, eine Vorlage nach § 10
Abs 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetz durchgeführt und zuletzt der
Zentralausschuss für die Bundesgendarmerie beim Bundesministerium für Inneres mit
dieser Angelegenheit befasst?