425/J XXI.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Dr. Elisabeth Sickl
betreffend Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung
Wie Sie aus den Ausführungen des Herrn Bundesminister Dr. Martin Bartenstein in der
Aktuellen Stunde bei der Plenarsitzung vom 1. März 2000 wissen, finden die Menschen in
Österreich dank der erfolgreichen Arbeit der Bundesregierung Klima eine günstige
Arbeitsmarktsituation vor. Insbesondere haben die Bemühungen von Frau Bundesministerin
Eleonore Hostasch im Jahre 1999 einen großen Rückgang in der Arbeitslosenrate bewirkt.
Das Regierungsübereinkommen lässt jedoch eine Abkehr von dieser, für die Menschen
unseres Landes, erfolgreichen Politik befürchten.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1.) Beabsichtigen Sie mit der Umwandlung des Arbeitsmarktservice in eine „Gesellschaft mit
beschränkter Haftung“ die uneingeschränkte Privatisierung dieser Einrichtung?
2.) Sollen durch die Konstruktion einer GesmbH Sozialpartnerschaftsstrukturen unterlaufen
werden?
3.) Mit welcher Eigenkapitaldecke soll diese neue GesmbH ausgestattet werden?
4.) Wie wird sich diese neue Konstruktion auf regionaler Ebene auswirken?
5.) Welche arbeits - und sozialrechtlichen Konsequenzen werden die Beschäftigten des
Arbeitsmarktservice zu erwarten haben?
a) im Falle eines bestehenden Beamtendienstverhältnisses?
b) im Falle eines bestehenden Angestelltendienstverhältnisses?
c) im Falle eines Neueintritts?
6.) Wie stehen Sie zu den von den Behindertenverbänden formulierten Ängsten hinsichtlich
der geplanten Leistungshonorierung bei gelungenen Vermittlungen, und zwar sind dies:
a) die dramatische Benachteiligung der Chancen von Menschen mit Behinderung,
b) eine Bevorzugung von Personengruppen mit denen rasch Prämien verdient werden
können,
7.) Gerade Menschen mit Behinderung gehören oftmals zu den Langzeitarbeitslosen; wollen
Sie diese Menschen ebenfalls zu Zwangsarbeit in Form der sanktionsbedrohten Beschäftigung
verpflichten?