4250/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend "Kaprunprozess - Beweismittel unterdrückt?"

Am Donnerstag, 11. Juli 2002, wurden erstmals Unterlagen von Mitarbeitern der
Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) beim Kaprunprozess vorgelegt, die bislang
dem Gericht, aber auch den Sachverständigen und Rechtsvertretern absolut
unbekannt waren. Nach Presseberichten handelte es sich dabei um elf Ordner und
einem Karton mit Fotos und Videos. Nun ist sogar von Unterdrückung von
Beweismitteln durch Mitarbeiter der KTZ die Rede.

Der Richter erklärte, dass die Unterlagen für das Verfahren von Relevanz sein
dürften. Damit sind die Konsequenzen für den weiteren Prozessverlauf nicht
absehbar. Gutachtensergänzungen sowie Prozessverzögerungen sind zu erwarten.
Insgesamt werden sich damit natürlich auch die Verfahrenskosten erhöhen.

Besonders bedenklich, wenn nicht skandalös ist die Tatsache, dass auf zwei
Schreiben der Untersuchungsrichterin, alles zu übermitteln, von Seiten der KTZ nicht
einmal geantwortet wurde. Dies erfordert von Ihrer Seite mehr als nur eine Erklärung.
Dazu verlangt auch der Präsident des Salzburger Landesgerichts Dr. Walter
Grafinger in einer formellen Anfrage Aufklärung. Insgesamt ist dieser skandalöse
Vorfall des Bundesministeriums für inneres beschämend, zugleich absolut
verantwortungslos gegenüber den Angehörigen der Opfer und den Überlebenden
(Zeugen), die damit mit weiteren Belastungen und Verzögerungen rechnen müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende


Anfrage:

1. Wie kam es dazu, dass erst am 11. Juli 2002 diese Beweismittel dem Gericht
vorgelegt wurden?

2. Welche Unterlagen wurden dem Gericht am 11. Juli 2002 übergeben (Ersuche
um detaillierte Aufstellung) ?

3. Warum wurden durch die KTZ die beiden Schreiben (Februar und Mai 2001) der
Untersuchungsrichterin nicht beantwortet und die vorhandenen Beweismittel nicht
übermittelt?

4. Zu welchen Konsequenzen wird die Nichtübermittlung dieser Beweismittel durch
die KTZ in Ihrem Ressort führen?

5. Gab es einen dienstlichen Auftrag, diese Beweismittel zurück zu behalten?

6. Wenn ja, wer gab diesen Auftrag und wie wurde dieser begründet?

7.  Können Sie nun ausschließen, dass sich weitere dem Gericht unbekannte
Beweismittel in der KTZ befinden?

8. Welche Untersuchungshandlungen haben Mitarbeitern der KTZ nach dem
Unglück in Kaprun vorgenommen?

9. Zu welchen Untersuchungsergebnissen kam die KTZ?

10. Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit der KTZ mit dem Landesgericht
Salzburg?

11. Gab es Probleme?
Wenn ja, welche?

12. Wurde die KTZ bei "Ihrer Untersuchungstätigkeit" tatsächlich durch
Sachverständige behindert?

13. Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?

14. Welche Maßnahmen werden Sie innerhalb Ihres Ressorts ergreifen, damit die
Kommunikation zu den Gerichten verbessert wird?

15. Wer hat für die nun damit verbundenen Mehrkosten im Kaprunverfahren (zB
Gutachtenerweiterung, Prozessverzögerung) aufzukommen?

16. In welcher Form werden Sie diesen Vorfall untersuchen und aufklären?

17. Werden Sie diese Ergebnisse dieser Untersuchung der Öffentlichkeit vorlegen?

18. Wenn nein, warum nicht?


19. Wie lautet Ihre Stellungnahme gegenüber dem Präsidenten des Landesgerichts
Salzburg?

20. Wann haben Sie diesen skandalösen Vorfall mit BM Böhmdorfer besprochen?
21. Wenn nein, warum nicht?

22. Wenn ja, welche Vorgangsweise wurde vereinbart?

23. Welche Maßnahmen werden Sie insgesamt ergreifen um das mit ihrer

Ressortführung verbundene schlechte Image des BMI und durch diesen Vorfall
entstandene Imageverschlechterung in der Öffentlichkeit zu verbessern?