4250/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Kaprunprozess - Beweismittel unterdrückt?"
Am Donnerstag, 11. Juli 2002,
wurden erstmals Unterlagen von Mitarbeitern der
Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) beim Kaprunprozess vorgelegt, die
bislang
dem Gericht, aber auch den Sachverständigen und Rechtsvertretern absolut
unbekannt waren. Nach Presseberichten handelte es sich dabei um elf Ordner und
einem Karton mit Fotos und Videos. Nun ist sogar von Unterdrückung von
Beweismitteln durch Mitarbeiter der KTZ die Rede.
Der Richter erklärte, dass die
Unterlagen für das Verfahren von Relevanz sein
dürften. Damit sind die Konsequenzen für den weiteren Prozessverlauf
nicht
absehbar. Gutachtensergänzungen sowie Prozessverzögerungen sind zu
erwarten.
Insgesamt werden sich damit natürlich auch die Verfahrenskosten
erhöhen.
Besonders bedenklich, wenn
nicht skandalös ist die Tatsache, dass auf zwei
Schreiben der Untersuchungsrichterin, alles zu übermitteln, von Seiten der
KTZ nicht
einmal geantwortet wurde. Dies erfordert von Ihrer Seite mehr als nur eine
Erklärung.
Dazu verlangt auch der Präsident des Salzburger Landesgerichts Dr. Walter
Grafinger in einer formellen Anfrage Aufklärung. Insgesamt ist dieser
skandalöse
Vorfall des Bundesministeriums für inneres beschämend, zugleich
absolut
verantwortungslos gegenüber den Angehörigen der Opfer und den
Überlebenden
(Zeugen), die damit mit weiteren Belastungen und Verzögerungen rechnen
müssen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie kam
es dazu, dass erst am 11. Juli 2002 diese Beweismittel dem Gericht
vorgelegt wurden?
2. Welche
Unterlagen wurden dem Gericht am 11. Juli 2002 übergeben (Ersuche
um detaillierte Aufstellung) ?
3. Warum
wurden durch die KTZ die beiden Schreiben (Februar und Mai 2001) der
Untersuchungsrichterin nicht beantwortet und die vorhandenen Beweismittel nicht
übermittelt?
4. Zu
welchen Konsequenzen wird die Nichtübermittlung dieser Beweismittel durch
die KTZ in Ihrem Ressort führen?
5. Gab es einen dienstlichen Auftrag, diese Beweismittel zurück zu behalten?
6. Wenn ja, wer gab diesen Auftrag und wie wurde dieser begründet?
7.
Können Sie nun ausschließen, dass sich weitere dem Gericht
unbekannte
Beweismittel in der KTZ befinden?
8. Welche
Untersuchungshandlungen haben Mitarbeitern der KTZ nach dem
Unglück in Kaprun vorgenommen?
9. Zu welchen Untersuchungsergebnissen kam die KTZ?
10. Wie
beurteilen Sie die Zusammenarbeit der KTZ mit dem Landesgericht
Salzburg?
11. Gab es Probleme?
Wenn ja, welche?
12. Wurde
die KTZ bei "Ihrer Untersuchungstätigkeit" tatsächlich
durch
Sachverständige behindert?
13. Wenn ja, zu welchen Konsequenzen führte dies?
14. Welche
Maßnahmen werden Sie innerhalb Ihres Ressorts ergreifen, damit die
Kommunikation zu den Gerichten verbessert wird?
15. Wer hat
für die nun damit verbundenen Mehrkosten im Kaprunverfahren (zB
Gutachtenerweiterung, Prozessverzögerung) aufzukommen?
16. In welcher Form werden Sie diesen Vorfall untersuchen und aufklären?
17. Werden Sie diese Ergebnisse dieser Untersuchung der Öffentlichkeit vorlegen?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Wie
lautet Ihre Stellungnahme gegenüber dem Präsidenten des
Landesgerichts
Salzburg?
20. Wann haben Sie diesen skandalösen
Vorfall mit BM Böhmdorfer besprochen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Wenn ja, welche Vorgangsweise wurde vereinbart?
23. Welche Maßnahmen werden Sie insgesamt ergreifen um das mit ihrer
Ressortführung
verbundene schlechte Image des BMI und durch diesen Vorfall
entstandene Imageverschlechterung in der Öffentlichkeit zu verbessern?