4253/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend " Richtlinie 2002/17/EG der Kommission vom 21. Februar 2002"

Es liegt die Richtlinie 2002/17/EG der Kommission vom 21. Februar 2002 zur
Änderung der Richtlinie 90/128/EWG über Materialien und Gegenstände aus
Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, vor.
Bis spätestens 28. Februar 2003 haben die Mitgliedsstaaten die erforderlichen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um dieser Richtlinie
nachzukommen. Davon ist die Kommission unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.  Welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften müssen in Österreich zur
Umsetzung dieser Richtlinie geändert werden?

2.  Wann werden diese Änderungen vorgenommen?

3.   In wie weit wird diese Richtlinie beim Proben- und Revisionsplan 2003
berücksichtigt?

4.  Wie viele Kontrollen bzw. Untersuchungen sind ab 1. März 2003 auf Einhaltung
dieser Vorschriften geplant?

5.  Wie wird ab dem 1 .März 2003 das Verbot der Herstellung und Einfuhr in die
Gemeinschaft solcher Bedarfsgegenstände, die Divinylbenzol enthalten und der
in dieser Richtlinie festgelegten Beschränkung nicht entsprechen, kontrolliert?

6.  Welche diesbezüglichen Vereinbarungen sind mit dem Bundesministerium für
Finanzen (Zoll- Einfuhrkontrolle) vorgesehen?

7.  Welche Anstalten in Österreich führen Untersuchungen auf QM(T), QMA;
QMA(T); SML uns SML(T) durch?

8.   Mit welchen Kosten ist jeweils eine derartige Untersuchung verbunden?