4255/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
Anfrage
der Abgeordneten Gatterer
und Kollegen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ein Kontrollsystem hinsichtlich der Untersuchung von Krebsabstrichen
Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, hat
ein Villacher Gynäkologe seit Jahren die
Krebsabstriche seiner Patientinnen nicht zur notwendigen Untersuchung an
zuständige Labors übermittelt. Medienberichten zufolge wurden von der
Polizei in
seiner Ordination 20.000 - 30.000 solcher Abstriche beschlagnahmt. Diese
Handlungsweise des betreffenden Arztes hatte zur Folge, dass sich mehrere
Patientinnen einer Operation unterziehen mussten, da man bereits bei einigen
der im
Nachhinein untersuchten Abstriche erkranktes Gewebe gefunden hatte.
Darüber
hinaus kann auch ein Zusammenhang mit eingetretenen Todesfällen nicht
ausgeschlossen werden.
Aus diesen
Gründen ist es erforderlich, ein entsprechendes Kontrollsystem zu finden,
welches den Patientinnen die
Sicherheit gibt, dass deren Abstriche auch tatsächlich
in den zuständigen Labors untersucht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Maßnahmen wurden in diesem konkreten Fall getroffen, um den
geschädigten Frauen zu helfen?
2.
Welche Kontrollmaßnahmen bestehen derzeit, um weiteren
Vorkommnissen solcher Art vorbeugen zu können?
3.
Welche Vorschläge gibt es, um den Patientinnen künftig die Sicherheit
bieten zu können, dass deren Krebsabstriche tatsächlich in den Labors
untersucht werden?
4. Sind
für die nahe Zukunft entsprechende vorbeugende Maßnahmen zum
Schutz der Frauen und deren Gesundheit zu erwarten?