4255/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

Anfrage

der Abgeordneten Gatterer

und Kollegen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ein Kontrollsystem hinsichtlich der Untersuchung von Krebsabstrichen

Wie vor einiger Zeit bekannt wurde, hat ein Villacher Gynäkologe seit Jahren die
Krebsabstriche seiner Patientinnen nicht zur notwendigen Untersuchung an
zuständige Labors übermittelt. Medienberichten zufolge wurden von der Polizei in
seiner Ordination 20.000 - 30.000 solcher Abstriche beschlagnahmt. Diese
Handlungsweise des betreffenden Arztes hatte zur Folge, dass sich mehrere
Patientinnen einer Operation unterziehen mussten, da man bereits bei einigen der im
Nachhinein untersuchten Abstriche erkranktes Gewebe gefunden hatte. Darüber
hinaus kann auch ein Zusammenhang mit eingetretenen Todesfällen nicht
ausgeschlossen werden.

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, ein entsprechendes Kontrollsystem zu finden,
welches den Patientinnen die Sicherheit gibt, dass deren Abstriche auch tatsächlich
in den zuständigen Labors untersucht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.       Welche Maßnahmen wurden in diesem konkreten Fall getroffen, um den
geschädigten Frauen zu helfen?

2.       Welche Kontrollmaßnahmen bestehen derzeit, um weiteren
Vorkommnissen solcher Art vorbeugen zu können?

3.       Welche Vorschläge gibt es, um den Patientinnen künftig die Sicherheit
bieten zu können, dass deren Krebsabstriche tatsächlich in den Labors
untersucht werden?

4.       Sind für die nahe Zukunft entsprechende vorbeugende Maßnahmen zum
Schutz der Frauen und deren Gesundheit zu erwarten?