4262/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend passives Wahlrecht für
Arbeitsmigrantlnnen - Urteil der UNO-
Menschenrechtskommission vom 4. April 2002 - Rechtsbruch durch die Republik
Österreich
Am 4. April 2002 hat die
UNO-Menschenrechtskommission der Beschwerde von
Mümtaz Karakurt gegen Österreich stattgegeben, indem sie im
Ausschluss von
Nicht-EWR-Bürgerlnnen vom passiven Wahlrecht zum Betriebsrat/zur
Betriebsrätin
in Österreich eine Verletzung des Art. 26 des Abkommens über
zivile und politische
Rechte festgestellt hat. In ihrem Entscheid verlangt die UNO-
Menschenrechtskommission von der österreichischen Regierung die
Novellierung
der entsprechenden Gesetze, "sodass keine unsachliche Unterscheidung
zwischen
Personen in der Situation des Beschwerdeführers und EWR-Staatsangehörigen
gemacht
wird".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Teilt die österreichische
Bundesregierung die Rechtsmeinung der UNO-
Menschenrechtskommission, dass das fehlende passive Wahlrecht zum
Betriebsrat/zur Betriebsrätin für Nicht-EWR-Bürgerlnnen den Art.
26 des
Abkommens über zivile
und politische. Rechte verletzt?
2) Ist bereits eine Stellungnahme der Bundesregierung zum genannten
Entscheid erfolgt, wie sie
von der UNO-Menschenrechtskommission - binnen
90 Tagen nach Urteilsverkündung - verlangt wurde? Wenn nein, warum
erfolgte bis heute keine Stellungnahme?
3) Wann wird die Bundesregierung der
UNO-Menschenrechtskommission eine
entsprechende Stellungnahme vorlegen und was wird diese Stellungnahme
beinhalten?
4) Welche
Schritte wird die Bundesregierung setzen, um die Fortsetzung der von
der Menschenrechtskommission festgestellten Verletzung des Art. 26 des
Abkommens über zivile
und politische Rechte durch Österreich zu
verhindern?
5) Warum erfolgte bis heute
keine Veröffentlichung des Urteils der U NO-
Menschenrechtskommission durch die Bundesregierung, obwohl dies im Urteil
explizit gefordert wird?
6) Bis wann gedenkt die
Bundesregierung das genannte Urteil zu
veröffentlichen?
7) Es läuft bereits
seit 4. Dezember 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Österreich wegen fehlenden passiven Wahlrechts
für
Nicht-EWR-Staatsbürgerlnnen
zu Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen.
Was muß noch passieren, damit die
Bundesregierung die das EU-Recht
verletzende österreichische Rechtslage ändert?
8) Das ehemals beim
Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren gemäß Art.
141 B-VG zur Anfechtung der Wahl der Vollversammlung der Vorarlberger
Kammer für Arbeiter und Angestellte wegen fehlenden passiven Wahlrechts
für Drittstaatsangehörige, das Sie in der Anfragebeantwortung 1970/AB
XXI.
GP als Grund für die von Österreich
begehrte Fristverlängerung für die
Stellungnahme an die EU-Kommission genannt haben, wurde vor einem Jahr
vom VfGH zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt. Wartet die
Bundesregierung auf eine Verurteilung durch den EuGH, um die
diskriminierende und EU-Recht verletzende Rechtslage zu ändern?
9) Worauf wartet die
Bundesregierung für die Herstellung von gleichen
politischen Rechten beim Betriebsrats- und Kammerwahlrecht vor allem
angesichts der Anfragebeantwortung der
zuständigen EU-
Beschäftigungskommissarin Diamantopoulou vom 6. März 2002, dass
"die
vom österreichischen Verfassungsgerichtshof abgetretenen Verfahren keinen
Einfluß auf den Inhalt des Vertragsverletzungsverfahrens haben werden, in
welchem die Kommission sowohl Paragraph 21 Arbeiterkammergesetz als
auch Paragraph 53 Absatz (1) Arbeitsverfassungsgesetz anfechtet"?