4263/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend passives Wahlrecht für Arbeitsmigrantlnnen - Urteil der UNO-
Menschenrechtskommission vom 4. April 2002 - Rechtsbruch durch die Republik
Österreich

Am 4. April 2002 hat die UNO-Menschenrechtskommission der Beschwerde von
Mümtaz Karakurt gegen Österreich stattgegeben, indem sie im Ausschluss von
Nicht-EWR-Bürgerlnnen vom passiven Wahlrecht zum Betriebsrat/zur Betriebsrätin
in Österreich eine Verletzung des Art. 26 des Abkommens über zivile und politische
Rechte
festgestellt hat. In ihrem Entscheid verlangt die UNO-
Menschenrechtskommission von der österreichischen Regierung die Novellierung
der entsprechenden Gesetze, "sodass keine unsachliche Unterscheidung zwischen
Personen in der Situation des Beschwerdeführers und EWR-Staatsangehörigen
gemacht wird".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Teilen Sie als zuständiger Bundesminister die Rechtsmeinung der UNO-
Menschenrechtskommission, dass das fehlende passive Wahlrecht zum
Betriebsrat/zur Betriebsrätin für Nicht-EWR-Bürgerlnnen den Art. 26 des
Abkommens über zivile und politische Rechte verletzt?

2) Hat Ihr Ressort im genannten Verfahren vor der UNO-
Menschenrechtskommission eine Stellungnahme vorbereitet? Wenn ja, wie ist
der Wortlaut dieser Stellungnahme?

3) Hat Ihr Ressort eine Stellungnahme zum genannten Urteil vorbereitet, wie
dies von der Menschenrechtskommission verlangt wurde? Wenn ja, wie ist
der Wortlaut dieser Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?

4) Wann wird Ihr Ressort bzw. die Bundesregierung der UNO-
Menschenrechtskommission eine entsprechende Stellungnahme vorlegen
und was wird diese Stellungnahme beinhalten?


5) Welche Schritte wird Ihr Ressort setzen, um die Fortsetzung der von der
Menschenrechtskommission festgestellten Verletzung des Art. 26 des
Abkommens über zivile und politische Rechte durch Österreich zu
verhindern?

6) Warum erfolgte bis heute keine Veröffentlichung des Urteils der UNO-
Menschenrechtskommission durch die Bundesregierung bzw. Ihr Ressort,
obwohl dies im Urteil explizit gefordert wird?

7) Bis wann gedenkt die Bundesregierung bzw. Ihr Ressort das genannte Urteil
zu veröffentlichen?

8) Es läuft bereits seit 4. Dezember 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Österreich wegen fehlenden passiven Wahlrechts für
Nicht-EWR-Staatsbürgerlnnen zu Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen.
Was muss noch passieren, damit die Bundesregierung die das EU-Recht
verletzende österreichische Rechtslage ändert?

9) Das ehemals beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren gemäß Art.
141 B-VG zur Anfechtung der Wahl der Vollversammlung der Vorarlberger
Kammer für Arbeiter und Angestellte wegen fehlenden passiven Wahlrechts
für Drittstaatsangehörige, das der Bundeskanzler in der Anfragebeantwortung
1970/AB XXI. GP als Grund für die von Österreich begehrte Fristverlängerung
für die Stellungnahme an die EU-Kommission genannt haben, wurde vor
einem Jahr vom VfGH zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt. Warten
Ihr Ressort und die Bundesregierung auf eine Verurteilung durch den EuGH,
um die diskriminierende und EU-Recht verletzende Rechtslage zu ändern?

10) Worauf warten Ihr Ressort und die Bundesregierung für die Herstellung von
gleichen politischen Rechten beim Betriebsrats- und Kammerwahlrecht vor
allem angesichts der Anfragebeantwortung der zuständigen EU-
Beschäftigungskommissarin Diamantopoulou vom 6. März 2002, dass "die
vom österreichischen Verfassungsgerichtshof abgetretenen Verfahren keinen
Einfluß auf den Inhalt des Vertragsverletzungsverfahrens haben werden, in
welchem die Kommission sowohl Paragraph 21 Arbeiterkammergesetz als
auch Paragraph 53 Absatz (1) Arbeitsverfassungsgesetz anfechtet"?