4263/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend passives Wahlrecht für
Arbeitsmigrantlnnen - Urteil der UNO-
Menschenrechtskommission vom 4. April 2002 - Rechtsbruch durch die Republik
Österreich
Am 4. April 2002 hat die
UNO-Menschenrechtskommission der Beschwerde von
Mümtaz Karakurt gegen Österreich stattgegeben, indem sie im
Ausschluss von
Nicht-EWR-Bürgerlnnen vom passiven Wahlrecht zum Betriebsrat/zur
Betriebsrätin
in Österreich eine Verletzung des Art. 26 des Abkommens über
zivile und politische
Rechte festgestellt hat. In ihrem Entscheid verlangt die UNO-
Menschenrechtskommission von der österreichischen Regierung die
Novellierung
der entsprechenden Gesetze, "sodass keine unsachliche Unterscheidung
zwischen
Personen in der Situation des Beschwerdeführers und
EWR-Staatsangehörigen
gemacht
wird".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Teilen Sie als zuständiger
Bundesminister die Rechtsmeinung der UNO-
Menschenrechtskommission, dass das fehlende passive Wahlrecht zum
Betriebsrat/zur Betriebsrätin für Nicht-EWR-Bürgerlnnen den Art.
26 des
Abkommens über zivile und politische Rechte verletzt?
2) Hat Ihr
Ressort im genannten Verfahren vor der UNO-
Menschenrechtskommission eine Stellungnahme vorbereitet? Wenn ja, wie ist
der Wortlaut dieser Stellungnahme?
3) Hat Ihr
Ressort eine Stellungnahme zum genannten Urteil vorbereitet, wie
dies von der Menschenrechtskommission verlangt wurde? Wenn ja, wie ist
der Wortlaut dieser
Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?
4) Wann
wird Ihr Ressort bzw. die Bundesregierung der UNO-
Menschenrechtskommission eine entsprechende Stellungnahme vorlegen
und was wird diese
Stellungnahme beinhalten?
5) Welche
Schritte wird Ihr Ressort setzen, um die Fortsetzung der von der
Menschenrechtskommission festgestellten Verletzung des Art. 26 des
Abkommens über zivile und politische Rechte durch Österreich zu
verhindern?
6) Warum
erfolgte bis heute keine Veröffentlichung des Urteils der UNO-
Menschenrechtskommission durch die Bundesregierung bzw. Ihr Ressort,
obwohl dies im Urteil explizit gefordert wird?
7) Bis wann
gedenkt die Bundesregierung bzw. Ihr Ressort das genannte Urteil
zu veröffentlichen?
8) Es
läuft bereits seit 4. Dezember 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen Österreich wegen fehlenden passiven Wahlrechts
für
Nicht-EWR-Staatsbürgerlnnen
zu Betriebsrats- und Arbeiterkammerwahlen.
Was muss noch passieren,
damit die Bundesregierung die das EU-Recht
verletzende österreichische Rechtslage ändert?
9) Das
ehemals beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren gemäß
Art.
141 B-VG zur Anfechtung der Wahl der Vollversammlung der Vorarlberger
Kammer für Arbeiter und Angestellte wegen fehlenden passiven Wahlrechts
für Drittstaatsangehörige, das der Bundeskanzler in der
Anfragebeantwortung
1970/AB XXI. GP als Grund für die von
Österreich begehrte Fristverlängerung
für die Stellungnahme an
die EU-Kommission genannt haben, wurde vor
einem Jahr vom VfGH zur Vorabentscheidung dem EuGH vorgelegt. Warten
Ihr Ressort und die
Bundesregierung auf eine Verurteilung durch den EuGH,
um die diskriminierende und EU-Recht verletzende Rechtslage zu ändern?
10) Worauf
warten Ihr Ressort und die Bundesregierung für die Herstellung von
gleichen politischen Rechten beim Betriebsrats- und Kammerwahlrecht vor
allem angesichts der Anfragebeantwortung der zuständigen EU-
Beschäftigungskommissarin
Diamantopoulou vom 6. März 2002, dass "die
vom österreichischen Verfassungsgerichtshof abgetretenen Verfahren keinen
Einfluß auf den Inhalt des Vertragsverletzungsverfahrens haben werden, in
welchem die Kommission sowohl Paragraph 21 Arbeiterkammergesetz als
auch Paragraph 53 Absatz (1) Arbeitsverfassungsgesetz anfechtet"?