4265/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Terrorländerliste" nach dem 11.September 2001 bei Visaerteilungen
Seit mehr als einem halben
Jahr mehren sich Beschwerden vor allem von
Staatsangehörigen aus arabischen und einigen afrikanischen Ländern
über
unzumutbare Verzögerungen bei Erteilung von Aufenthalts- und
Einreisetiteln für
Österreich. Die “Sicherheitsüberprüfungen", die
bisherige Maße überschreiten und
großteils zu Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr führen,
betreffen immer
Staatsangehörige derselben Länder, wie beispielsweise des Irak und
des Iran.
Aufgrund der Wartezeit von bis zu einem halben Jahr können touristische
oder
Geschäftsreisen nicht
unternommen werden, langjährig in Österreich
niedergelassene Menschen und ausländische Studierende können
Österreich auch
für Kurzurlaube nicht verlassen, da ihre Anträge auf
Verlängerung ihrer
Niederlassungsbewilligungen während der
“Sicherheitsüberprüfung" nicht bearbeitet
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Stimmt
es, dass nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 im
Innenministerium eine Liste von in Bezug auf Terrorismus vermeintlich
gefährlichen
Ländern erstellt wurde, nach der Staatsbürgerinnen dieser
Ländereiner besonderen, strengen Sicherheitsüberprüfung zu
unterziehen
sind?
2) Wenn
nein, wie erklären Sie sich die Tatsache, dass mehrere Hundert bzw.
Tausend Menschen inzwischen ungewöhnlich lange auf ihre Aufenthalts- und
Einreisetitel warten müssen
3) Wenn ja,
welche Länder beinhaltet diese Liste und welche Untersuchungen
und Überprüfungen sieht die Sicherheitsüberprüfung vor?
4) Wer hat die Erstellung
dieser Länderliste in Auftrag gegeben und von welchen
Organisationseinheiten Ihres Ressorts bzw. auch anderer Ressorts wurde sie
erstellt?
5) Aufgrund welcher sicherheitspolitischer Erkenntnisse und
Fakten wurde die
Länderliste erstellt?
6) Wie lange ist Ihrer Erfahrung nach die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer
eines Antrags auf Erteilung eines Einreise-
oder Aufenthaltstitels, der unter
diese “Terrorliste" fällt?
7) Wird bei der
Sicherheitsüberprüfung zwischen Menschen, die bereits -
teilweise langjährig - in Österreich
leben und Menschen, die zu touristischen
Zwecken einreisen wollen, unterschieden? Wenn ja, worin äußert sich
diese
unterschiedliche Behandlung? Wenn nein, warum nicht?
8) Wie ist es zu
rechtfertigen, daß Menschen, die seit Jahren oder Jahrzehnten
in Österreich leben und unbescholten sind, durch unzumutbar lange
Visaverfahren schikaniert werden, nur weil sie aus einem bestimmten Land
kommen?