427/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten Anna Huber und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Kompetenzneuverteilung im Bereich Konsumentenschutz.

 

Auf EU - Ebene wurde der Verbraucherschutz seit 1997 erheblich ausgebaut. Im Rahmen der

Neuorganisation der Dienststellen war der zuständige Kommissar für Verbraucherschutz einer

der Gewinner der Reform. So mußte Fischler die Zuständigkeit für Futter - und Veterinärrecht

an ihn abtreten.

 

Diesen Entwicklungen sollte auch auf nationaler Ebene durch Kompetenzbereinigungen zu

Gunsten eines Verbraucherschutzministeriums Rechnung getragen werden. Dies hätte eine

weitere Zusammenfassung bzw. zentrale Koordinierung der Kompetenzen in einem Ressort

erfordert. Verbraucherpolitik muss - dies wurde auch durch den Vertrag von Amsterdam

klargestellt - als horizontale Politik in alle anderen Bereiche integriert werden. Dies erfordert

sowohl auf europäischer Ebene neue Formen der Zusammenarbeit und hat Auswirkungen auf

nationale Strukturen.

 

Ausgenommen von der Zielsetzung, dass im Interesse des Wirtschaftsstandortes Österreich im

Verbraucherschutz über EU - Niveau nicht hinausgegangen werden soll, sind aber auch jene

Bereiche, bei denen Österreich eine Vorreiterrolle bisher und auch weiterhin spielen soll. Hier

muss zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher der nationale Spielraum unter

Beachtung internationaler Verträge voll ausgenützt werden.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Situation von Verbraucherproblemen und gemessen an

Forderungen von Verbraucherschutzorganisationen enthält das Regierungsübereinkommen

erschreckend wenig zum Thema ,,Konsumentenschutz“. Lediglich eine Reihe von abstrakten

Worthülsen und einige punktuelle Vorschläge zu Verbraucherproblemen, die im wesentlichen

jedoch nur Minimallösungen darstellen. Auch die anstehenden EU - Aktivitäten und

europäische Initiativen, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind, werden nicht ausreichend

berücksichtigt. So fehlen beispielsweise konkrete Vorschläge für einen leichteren und

sicheren Zugang der Verbraucher zum Recht, für eine Verbesserung der Bildung und des

Wissens der Verbraucher, eine Zusammenführung der Marktüberwachung und damit eines

besseren Schutzes vor unsicheren Produkten und einer finanziellen Absicherung der

Verbraucherschutzarbeit.

Im Gegensatz dazu finden sich in vielen anderen Teilen der schwarz - blauen

Koalitionsvereinbarung Ziele und Maßnahmen, welche die Verbraucher massiv betreffen,

wobei allerdings notwendige Lösungen oder Ziele für Verbraucher vollständig unter den

Tisch fallen.

 

Mit der geplanten Novellierung des Bundesministeriengesetzes werden die

Konsumentenschutzagenden in einen Lebensmittelbereich und einen Nichtlebensmittelbereich

gespalten und bleiben überdies von der technischen Marktüberwachung getrennt. Dies schafft

nicht nur verstärkte innerösterreichische Administrationsprobleme, sondern entspricht

überhaupt nicht den europäischen Gegebenheiten. In der Europäischen Kommission wurden

Gesundheit einschließlich Lebensmittel und Konsumentenschutz zusammengefaßt, da sich

dies als unumgänglich erwiesen hat (Generaldirektion für Gesundheit und

Verbraucherschutz).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister

für Justiz nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Welche Maßnahmen sind zur Koordination der beiden Ministerien hinsichtlich

    konsumentenrechtlich relevanter Agenden geplant?

 

2. Rechnen Sie damit, dass zusätzliches Personal zur Koordination erforderlich sein wird?

 

3. Wenn ja, wieviel?

 

4. Wie hoch beziffern Sie den erforderlichen Mehraufwand?

 

5. Wer wird auf EU - Ebene welche Kompetenzen, den Konsumentenschutz betreffend,

    wahrnehmen?

 

6. Welche konkrete Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Verbesserung des Zugangs zum

    Recht für die österreichischen Verbraucher sicherzustellen?

 

7. Wie werden Sie den Zielsetzungen der europäischen Verbraucherpolitik Rechnung tragen,

    wonach diese als horizontale Politik in allen anderen Bereichen integriert werden muß?