4278/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen,

die 25 oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigen, verpflichtet sind,

auf je 25 Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte

behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen

Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in

erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht

nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von

behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2001 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

1. Personalstand insgesamt:                                    2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte            21

:                                 2.282

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282/25)                                             91
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte          21

hiervon doppelt anrechenbar                        9                  30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT         - 61