4279/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht
u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25
oder mehr Dienstnehmerinnen
beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
Dienstnehmerinnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine
begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen
gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen
Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in
erschreckend hohen
Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht
nicht nach. Dies ist auch
eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von
behinderten Menschen, welche bereits mehr als 40 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In
welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2001 die Einstellungspflicht
gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ministerium erfüllt?
(Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 21
2.282
3.
Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar 9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61