429/J XXI.GP
der Abgeordneten Anna Huber und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
Betreffend Umsetzung der e - commerce Richtlinie.
Der damalig zuständige Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat sich bei der
EU - Ministerratstagung am 7.12.1999 für die Aufrechterhaltung von höheren nationalen
Standards zum Schutz der Verbraucher ausgesprochen. Der Richtlinienvorschlag läßt nämlich
das bestehende Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit und den Verbraucherschutz nur
insoweit unberührt, als es sich aus dem Gemeinschaftsrecht und einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung ergibt. Die Formulierungen im Regierungsprogramm
sprechen vom „überaus mündigen Konsumenten um das Angebot wirklich optimal
wahrnehmen zu können“. Es ist zu befürchten, dass die Regierung von der Schutzphilosophie
des Konsumenten abgeht - die sich in der Vergangenheit bestens bewährt hat - um allein
wirtschaftlichen Interessen zu dienen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Würden national strengere Vorschriften, wie sie in einigen mindestharmonisierten
Bereichen gelten bei grenzüberschreitenden elektronischen Verbrauchergeschäften unter
Druck geraten?
2. Werden Sie das Arzneimittelversandhandelsverbot, das aufgrund des
Mindestharmonisierungscharakters der EU - Fernabsatzrichtlinie Gültigkeit hat in der
nationalen Umsetzung der e - commerce Richtlinie berücksichtigen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie hinsichtlich der Werbebeschränkungen zum Schutz von
Jugendlichen setzen?
4. Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit Rechtsbereiche, die eine geringen
Harmonisierungsgrad aufweisen, auf hohem Niveau vereinheitlicht werden, bevor sie dem
Herkunftslandprinzip unterworfen werden.
5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch vorvertragliche Unternehmenspflichten den
internationalen Kollisionsnormen und nicht dem Herkunftslandprinzip unterworfen
werden?