4292/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.08.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend menschengerechtes Schönbrunnerbad
Das am 27. April 2002 wiedereröffnete
Schönbrunnerbad wurde mit Geldern der
öffentlichen Hand renoviert und es befindet sich nach wie vor auf
Bundesboden. Die
barrierefreie Ausgestaltung wurde jedoch nicht erfüllt, obwohl es die
entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen vorschreiben.
So können als Beispiel:
• Menschen
mit Behinderung nach wie vor nicht zum Schwimmbecken, da es
nur über Stufen erreichbar ist
•
Die Sanitärräumlichkeiten nicht benutzt werden, da sie ebenfalls
nicht
barrierefrei
ausgestaltet sind.
•
Die Toiletten nicht benutzen, da es im gesamten Gelände keine
rollstuhlgerechte Toilette gibt.
•
Kleinkinder nicht gewickelt werden, da es im Damenbereich keine
Wickelmöglichkeit
gibt.
Die Eintrittspreise im Schönbrunnerbad sind nur für finanziell gut gestellte Menschen
leistbar.
So kostet eine Tageskarte für:
• Erwachsene ' € 9,--
• Kinder (ab gehfähig) bis 5 Jahre € 3,~
• Schüler ab 6 Jahren, Jugendliche bis 19 Jahren € 7,-
• Studentinnen (mit Ausweis) € 7,-
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bekannt,
dass das Schönbrunnerbad nicht barrierefreie ausgestaltet
ist?
Wenn ja: Welche baulichen Barrieren sind vor
vorhanden?
(Aufzählung der baulichen Barrieren)
Wenn nein: Warum nicht?
2. Sind auch im
Fitnessbereich bauliche Barrieren vorhanden?
Wenn ja: Welche Barrieren sind vorhanden?
(Aufzahlung der baulichen Barrieren)
Wenn nein: Welche Angebote wurden geschaffen und welche
davon sind
barrierefrei?
(Aufzählung der Angebote und Bewertung der Barrierefreiheit)
3. Sind Ihnen die
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die barrierefreies
Bauen vorschreiben bekannt?
Wenn ja: Wie lauten diese gesetzlichen
Bestimmungen?
(Aufzählung der gesetzlichen Bestimmungen und Wortlaut dieser)
4. Wie hoch waren die
Gesamtkosten der Neugestaltung des
Schönbrunnerbades?
5. In welcher Höhe wurden Bundesmittel bereitgestellt?
6. In welcher Höhe wurden Landesmittel bereitgestellt?
7. Wer übernahm die dann noch offenen Kosten in welcher Höhe?
8. Wurden diese
Bundesmittel an die barrierefreie Ausgestaltung des
Schönbrunner Bades gebunden?
Wenn ja: Wie lautet konkret die Vereinbarung?
(Wortlaut der Vereinbarung)
Wenn nein: Warum nicht?
9. Wie bewerten Sie die Höhe der Eintrittspreise?
10. Was werden Sie konkret
bis wann tun, damit das Schönbrunnerbad auch für
alle Menschen benutzbar und leistbar ist?
(Konkreter Umsetzungsplan der barrierefreien
Ausgestaltung)