4292/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.08.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend menschengerechtes Schönbrunnerbad

Das am 27. April 2002 wiedereröffnete Schönbrunnerbad wurde mit Geldern der
öffentlichen Hand renoviert und es befindet sich nach wie vor auf Bundesboden. Die
barrierefreie Ausgestaltung wurde jedoch nicht erfüllt, obwohl es die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen vorschreiben.

So können als Beispiel:

•    Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht zum Schwimmbecken, da es
nur über Stufen erreichbar ist

•    Die Sanitärräumlichkeiten nicht benutzt werden, da sie ebenfalls nicht
barrierefrei ausgestaltet sind.

•    Die Toiletten nicht benutzen, da es im gesamten Gelände keine
rollstuhlgerechte Toilette gibt.

•    Kleinkinder nicht gewickelt werden, da es im Damenbereich keine
Wickelmöglichkeit gibt.

Die Eintrittspreise im Schönbrunnerbad sind nur für finanziell gut gestellte Menschen

leistbar.

So kostet eine Tageskarte für:

•    Erwachsene                                               '                                                          € 9,--

•    Kinder (ab gehfähig) bis 5 Jahre                                                                              € 3,~

•    Schüler ab 6 Jahren, Jugendliche bis 19 Jahren                                                      € 7,-

•    Studentinnen (mit Ausweis)                                                                                      € 7,-

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist Ihnen bekannt, dass das Schönbrunnerbad nicht barrierefreie ausgestaltet
ist?

Wenn ja: Welche baulichen Barrieren sind vor vorhanden?
(Aufzählung der baulichen Barrieren)
Wenn nein: Warum nicht?


2.  Sind auch im Fitnessbereich bauliche Barrieren vorhanden?
Wenn ja: Welche Barrieren sind vorhanden?
(Aufzahlung der baulichen Barrieren)

Wenn nein: Welche Angebote wurden geschaffen und welche davon sind
barrierefrei?
(Aufzählung der Angebote und Bewertung der Barrierefreiheit)

3. Sind Ihnen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die barrierefreies
Bauen vorschreiben bekannt?

Wenn ja: Wie lauten diese gesetzlichen Bestimmungen?
(Aufzählung der gesetzlichen Bestimmungen und Wortlaut dieser)

4.  Wie hoch waren die Gesamtkosten der Neugestaltung des
Schönbrunnerbades?

5.  In welcher Höhe wurden Bundesmittel bereitgestellt?

6.  In welcher Höhe wurden Landesmittel bereitgestellt?

7.  Wer übernahm die dann noch offenen Kosten in welcher Höhe?

8.  Wurden diese Bundesmittel an die barrierefreie Ausgestaltung des
Schönbrunner Bades gebunden?
Wenn ja: Wie lautet konkret die Vereinbarung?
(Wortlaut der Vereinbarung)
Wenn nein: Warum nicht?

9.  Wie bewerten Sie die Höhe der Eintrittspreise?

10. Was werden Sie konkret bis wann tun, damit das Schönbrunnerbad auch für
alle Menschen benutzbar und leistbar ist?
(Konkreter Umsetzungsplan der barrierefreien Ausgestaltung)