4298/J XXI.GP

Eingelangt am: 16.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier


und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend “Eintragungsgebühr nach Tarifpost 9 GGG"

In der Anfragebeantwortung (4031/AB, XXI.GP) der parlamentarischen
Anfrage (4103/J,
XXI.GP) von Mag. Maier und Genossen wurde auf die
Fragen 5 und 6 folgende Antwort mitgeteilt:

,Auch zu diesen Fragen stehen dem Bundesministerium für Justiz keine
Daten zur Verfügung. Mit der Frage 5 ist nämlich offenbar nur die
Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts nach
Tarifpost 9 lit. b Z 1 des Gerichtsgebührengesetzes im Ausmaß von 1 %
vom Wert des Rechtes, sind aber nicht die anderen Eintragungsgebühren
nach Tarifpost 9 GGG gemeint. In den elektronischen Auswertungen der
Justiz wird aber die Eintragungsgebühr für die Einverleibung des
Eigentumsrechts nicht gesondert dargestellt. Zur Beantwortung der Frage
müssten daher sämtliche Eintragungs- und Gebührenvorgänge zum
Erwerb von Eigentumsrechten bei jedem Bezirksgericht individuell erfasst
werden; dies würde jedoch einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
Gleiches gilt entsprechend für die Frage 6, zu deren Beantwortung eine
solche individuelle Erfassung bezogen auf gemeinnützige
Bauvereinigungen erfolgen müsste. Auch der dafür erforderliche Aufwand
wäre unverhältnismäßig hoch. Ich bitte daher auch hier um Verständnis
dafür, dass ich zur Beantwortung dieser Fragen nicht in der Lage bin."

Bedauerlicherweise ist nach dieser Auskunft noch keine elektronische
Auswertung möglich, sodass die Effizienz dieser Gesetzesänderung durch
frei gewählte Abgeordnete nicht nachkontrolliert werden kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Geschäftsfälle (Eintragungs- und Gebührenvorgänge) gab es
jeweils in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 nach denen
Eintragungsgebühren nach Tarifpost 9 GGG anfielen (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und Bezirksgerichte etc.)?

2. Welche Gesamteinnahmen wurden jeweils 1998, 1999, 2000 und 2001
nach Tarifpost 9 GGG erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bezirksgerichte etc.)?

3. Wie viele Eintragungs- und Gebührenvorgänge (GGG) gab es in den
Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre
und Bezirksgerichte etc.)?


4. Welche Einnahmen wurden jeweils 1998, 1999, 2000 und 2001 nach
dem Gerichtsgebührengesetz insgesamt erzielt (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre und Bezirksgerichte etc.)?

5.  Mit wie vielen Geschäftsfällen und mit welchen Einnahmen wird 2002
gerechnet?

6. Wie hoch werden die Einnahmen nach dem GGG für 2003 geschätzt?