4311/J XXI.GP
Eingelangt am: 17.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend “Inverkehrbringen von Produkten Rechtsvereinheitlichung"
Das Wort
“Inverkehrbringen" spielt in vielen Rechtsmaterien (Gesetzen) eine
zentrale
Rolle, da es viele der Tathandlungen charakterisiert. Unabhängig von
etwaigen
europarechtlichen Vorgaben wurde in der Vergangenheit der Begriff des
“Inverkehrbringens" - siehe zuletzt Studie der Arbeiterkammer Wien
und
Arbeiterkammer Salzburg - in den einzelnen Materiengesetzen höchst
unterschiedlichst formuliert. Sachlich ist diese Unterscheidung in den meisten
Fällen
nicht nachzuvollziehen. Dieses Problem der unterschiedlichen Bedeutung von
Begriffen ergibt sich auch für andere gesetzliche Termini.
So ist beispielsweise das
“Inverkehrbringen" (oder Inverkehrsetzen o.a.) von
Produkten (Lebensmittel, agrarische Betriebsmittel, technische Geräte,
etc.) in den
einzelnen Materiengesetzen höchst unterschiedlich geregelt, was
letztendlich auch
zu einem nicht vergleichbaren Vollzug und damit unterschiedlicher Spruchpraxis
führt. Verbunden sind mit den unterschiedlichen Tatbeständen
(Tatbilder) auch
unterschiedliche Strafdrohungen sowie sonstige Sanktionen (Inkonsistenzen).
Wenn aber solch elementare Begriffe (z.B.
Inverkehrbringen) nicht nur in verwandten
Rechtsgebieten - wie dem Lebensmittelrecht und dem agrarischen
Betriebsmittelrecht - unterschiedlich verstanden werden, ist die Rechtsklarheit
und
Rechtssicherheit nicht in ausreichendem Maße gegeben. Eine Abgrenzung der
einzelnen Tathandlungsbegriffe in den einzelnen Materien ist damit beinahe
unmöglich.
Einheitliche Begriffe sind
für das Funktionieren des Binnenmarktes von wesentlicher
Bedeutung; unterschiedliche Normierungen von Begriffen führen nicht nur zu
einem
Bürokratieschub und Wettbewerbsverzerrungen, sondern logischerweise auch
zu
Vollzugs- und Rechtsschutzdefiziten.
Notwendig ist daher - soweit als
möglich - insgesamt eine Begriffsvereinheitlichung
auf nationaler wie europäischer Ebene und dies auf höchstem
Verbraucherschutz-
Niveau.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an alle Mitglieder der
Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende
Anfrage:
•
In welchen Materiengesetzen die Ihrem Bundesministerium zugeordnet sind, gibt
es den Begriff des “Inverkehrbringens" oder ähnlich
(Bekanntgabe der einzelnen
Materiengesetze)?
• Wie lautet dabei jeweils der
gesetzliche Wortlaut für den Begriff des
“Inverkehrbringen" oder ähnlich (ersuche um schriftliche
Ausführung der
jeweiligen gesetzlichen Formulierungen)?
• Welche
Strafdrohungen bzw. sonstige Sanktionen sind mit diesbezüglichen
Verstößen verbunden (ersuche um schriftliche Ausführung der
jeweiligen
Strafbestimmungen).
• In
welchen Materiengesetzen ist diese in Österreich beschlossene und
rechtsgültige Formulierung von “Inverkehrbringen" konkret vom
EU-Recht
vorgegeben (ersuche um Bekanntgabe der Materiengesetze mit jeweiligen
Verweis auf die europarechtlichen Normen)?
• Werden Sie in Österreich für eine Vereinheitlichung des Begriffs
“Inverkehrbringen" o. ä. in
den Ihrem Ressort zugeordneten Rechtsmaterien
eintreten? Wenn nein, warum nicht?
• Werden
Sie auch auf europäischer Ebene dafür eintreten?
Wenn nein, warum nicht?
• Ist für Sie im Zuge dieser Rechtsbereinigung auch eine Abgleichung der
angedrohten Strafen und sonstigen Sanktionen -
natürlich unter Berücksichtigung
der Wertigkeit des verletzten Rechtsgutes - denkbar? Wenn nein, warum nicht?
• Welche
weiteren Begriffe (Termini), die ebenfalls in den Ihnen zugeordneten
einzelnen Materiengesetzen unterschiedlich ausgestaltet sind, (und damit
unterschiedliches bedeuten), sollten aus Ihrer Sicht österreichweit
ebenfalls
vereinheitlicht werden?
• Welche weiteren diesbezüglichen Probleme sehen Sie?
• Wie
stehen Sie dazu in Ihrem Ressort zugeordneten Rechtsmaterien eine
originär verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer
Personen
einzuführen, da es sehr oft Unternehmen sind, die als potentielle
Täter in Frage
kommen, und wirkungsvolle Strafen vielfach nur gegen das Unternehmen
verhängt werden können?