4314/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend-erste Erfahrung mit dem "Bildungsfreibetrag"

Durch die Steuerreform 2000 können Arbeitnehmerinnen neben absetzbaren
Weiterbildungskosten auch berufsbezogene Ausbildungskosten steuerlich absetzen. Zudem
wurden betriebliche Bildungsinvestitionen mit der letzten großen Steuerreform in ihrer
Absetzbarkeit verbessert, der Forschungsfreibetrag auf 25 % der Forschungsaufwendungen
angehoben, für die Ausweitung der Forschung und den Einstieg in die Forschung wird ein
Freibetrag von 35 % gewährt.

In der Beantwortung (1846/AB) einer diesbezüglichen Parlamentarischen Anfrage (1841/J)
betreffend Bildungssparen wurde im März 2001 darauf verwiesen, dass erste Erfahrungen im
unternehmerischen Bereich samt steuerlichen Auswirkungen erst auf Grund der
Veranlagung des Jahres 2000 gewonnen werden könnten.

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende

Anfrage:

1.   In welchem Ausmaß wurde von ArbeitnehmerInnen die steuerliche Absetzbarkeit von
Weiterbildungskosten und berufsbezogenen Ausbildungskosten seit dem Jahr 2000
genutzt?

2.   In welchem Ausmaß wurde von den Betrieben der Impuls betrieblicher
Bildungsinvestitionen im Jahr 2000 angenommen?

3.   In welchem Ausmaß wurden die staatlichen Förderungen von lebensbegleitendem
Lernen im Jahr 2000 bildungspolitisch wirksam?

4.   Wie wirkte sich die Anhebung des Forschungsfreibetrages auf 25 % auf
Forschungsaufwendungen aus?

5.   Wie wirkte sich die Gewährung eines 35 %-igen Freibetrags für die Ausweitung und
den Einstieg in die Forschung aus?

6.   Wie viele Mittel sind durch diese Maßnahmen in die Forschung geflossen?

7.   Wurde zwischenzeitlich im Rahmen der Europäischen Finanzminister über

Fördermaßnahmen für eine Art Bildungssparen diskutiert? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis. Wenn nein, warum haben Sie diesen Vorschlag nicht thematisiert?