4318/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Christine Lapp
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
“Taxigewerbe"
In einzelnen
Bundesländern wurde in den letzten Jahren nicht nur die Liberalisierung
der Taxitarife, sondern auch
deren Aufhebung (Freigabe) diskutiert. Die Bandbreite
der Diskussion erstreckt sich auf Beibehalten der derzeitigen Regelungen bis zu
einer
gänzlichen Freigabe (z.B. Steiermark).
Mit 1.6.2000 wurde
in der Steiermark der dort in den größeren Städten verordnete
Tarif von der Landeshauptfrau
aufgehoben. Als Reaktion darauf wurde von Seiten
der Wirtschaftskammer eine kartellrechtliche Verbandsempfehlung herausgegeben.
Diese Verbandempfehlung wird nun nach Auskunft der Wirtschaftskammer im
wesentlichen von sämtlichen Taxiunternehmen eingehalten. Ein Wettbewerb
ist
durch die Aufhebung des verordneten Tarifs nicht initiiert worden, die Tarife
sind
letztendlich höher als vorher. Trotz eines einschlägigen
Förderprogramms der
steiermärkischen
Landesregierung sind auch keine neuen Produkte im Bereich der
Taxiunternehmen
angeboten worden.
Taxitarife werden aufgrund
des § 14 Abs.1 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (in
der jeweils geltenden Fassung) durch den jeweiligen Landeshauptmann festgelegt.
Die Taxitarife (Struktur, Höhe, Zuschläge etc.) sind im
Bundesländervergleich höchst
unterschiedlich - dies gilt
auch innerhalb eines Bundesland, da durch den
Landeshautpmann(frau) u. a. nicht für alle Gemeinden sog. Tarifgebiete
festgelegt
und auch in den Tarifgemeinden unterschiedliche Tarife normiert werden.
Der VfGH stellte vor kurzem
fest (auf Antrag des OGH), dass verordnete Taxitarife
keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit darstellen.
Taxitarife
haben eine wichtige Ordnungsfunktion, da es sich dabei um einen intransparenten
Markt handelt. Die
Höchstgerichte sprechen ferner den Konsumentenschutz, der
insbesondere bei Touristen gesichert werden müsse, an. Überdies biete
das
Tarifsystem eine transparente Verrechnung über Taxameter. Die bessere
Nachprüfung des Entgelts
sei in einem Fremdenverkehrsland wie Österreich
besonders wichtig.
Es wäre auch aus Sicht der
Fragesteller eine Illusion zu glauben, dass bei sog.
verstärktem Preiswettbewerb (volle Tariffreigabe) günstigere
Konsumentenpreise
das Ergebnis bilden. Dies zeigte gerade die Steiermark, aber auch in
Presseberichten über andere europäische Staaten bzw. Städten, in
denen das
Taxigewerbe liberalisiert
wurde dies deutlich (z.B. Amsterdam, Budapest, Prag sowie
in einigen bundesdeutschen Städten). Nach dortigen Berichten kam es dabei
oft
auch zu einer (nicht nur rein verbalen) Auseinandersetzung unter den Anbietern
(Konkurrenzproblem) sowie auch zu Auseinandersetzungen mit Konsumentinnen
über den Fahrpreis, (z.B. kein Taxameter/Fahrpreisanzeiger der den
tatsächlich
geforderten Preis angibt!).
Die Medien sprachen damals häufig von Zuständen wie
im “Wilden Westen".
Eine Liberalisierung oder auch eine
Regulierung ist daher aus
konsumentenpolitischer Sicht in erster Linie unter dem Aspekt zu sehen, was es
den
Konsumentinnen - in der jeweiligen Auftragssituation - tatsächlich bringen
kann.
Daneben ist auch die
Betriebssituation sowie die wirtschaftliche Situation der
Taxiunternehmer zu
berücksichtigen. Kleinunternehmer hätten bei einer
vollständigen Tariffreigabe kaum Chance langfristig zu überleben,
weil der
Wettbewerb über Dumpingpreise ausgetragen wird, die ein Einzelunternehmer
(z.B.
Taxiunternehmer mit einem Fahrzeug) kaum tragen kann.
Es
ist somit bei einer generellen Freigabe zu befürchten, dass bei vorerst
sinkenden
Preisen schlechtere Leistungen und Qualitätsstandards (Pkw)
angeboten
werden, sich jedoch in weiterer Folge indirekt ein höherer
Monopolpreis
einpendeln wird (z.B. über Verbandsempfehlung).
Es ist in diesem Zusammenhang weiters zu
beachten, dass die
Preisauszeichnungsvorschriften des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) bei einer
Aufgabe der Tarifregelungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz nicht mehr
gelten. Das Gelegenheitsverkehrsgesetz kennt nämlich keine
diesbezüglichen
Vorschriften, wenn kein Taxitarif durch den/die Landeshauptmann/frau erlassen
wird!
Eine gänzlich Freigabe bedeutet, dass sich Kunden/innen im vorhinein
über den
endgültigen Fahrpreis nicht informieren können (Preisvergleich), da
weitere
Preisauszeichnungspflichten
als im Gelegenheitsverkehrgesetz vorgesehen, für das
Taxigewerbe nicht normiert sind. Eine Preissicherheit bzw. Preistranparenz
für diese
Kunden wie in Tarifgebieten - überprüfbar durch Taxameter - wäre
nicht mehr
gegeben.
Ein besonderes Problem muss gerade
für ausländische Gäste (Touristen) gesehen
werden, die vor Fahrtbeginn mehr oder weniger nicht wissen, welchen Preis
(Fuhrlohn) sie für eine bestimmte Strecke zu bezahlen haben.
Schlussendlich wäre sogar damit zu rechnen, dass der Fuhrlohn für
jeweils dieselbe
Strecke sich je nach Jahreszeit, Witterung, Tageszeit, Nachfrage etc. laufend
ändert.
Die österreichweit bestehenden unterschiedlichen Tarifregelungen sowie die
Tatsache, dass für bestimmte Gemeinden (Tarifgebiete) jetzt bereits keine
Regelungen vorliegen, müssen Wettbewerbs- und konsumentenpolitisch kritisch
hinterfragt werden (Probleme: Fuhrlohn frei vereinbar; Preisvergleich nicht möglich;
kein Taxameter/Fahrpreisanzeiger vorhanden; Fahrten über Gemeindegrenzen bzw.
Landesgrenzen oder Tarifgebiete).
Weitere Probleme sind:
Die Kunden beklagen sich auch über den häufig schlechten Zustand von
Taxifahrzeugen (verdreckt, vermieft oder beschädigt).
Diskussionen um Höhe des Fuhrlohnes in Nichttarifgemeinden (insbesondere wenn
mehrere Personen transportiert werden).
Fahr- und Betriebssicherheit sowie Sprach- und Ortskenntnisse der Fahrer sind
ebenfalls Gegenstand von Beschwerden.
Neben den
konsumentenpolitischen Problemen (Tarife) bei Taxiunternehmen gibt es
österreichweit auch eine Reihe von sozialrechtlichen Problemstellungen.
Ein
bundeseinheitlicher Kollektiv/vertrag existiert nicht, sodass es zu
abenteuerlichen
Entlohnen der Fahrer kommt
(z.B. 60/40 oder 50/50 oder nach den gefahrenen
Kilometern). Finanz- und Sozialrechtlich vorgeschriebene Abgaben werden damit
oft
nicht
geleistet. Gerüchterweise werden auch Manipulationen am
Kilometerzähler in
bestimmten Werkstätten durchgeführt, um Einkommenssteuern zu
hinterziehen. All
dies könnte man unter dem Begriff Steuer- und Sozialbetrug einordnen.
Absolut unverständlich ist die
Tatsache, dass in einigen Nichttarifgebieten - also
Gebieten ohne Tarifregelung und Preisauszeichnung - Mondscheintarife verlangt
werden. Eine Vereinbarung vor Fahrtantritt gibt es im Regelfall nicht.
Besonders
betroffen sind die Urlauberinnen in den Tourismusgebieten. Hier wurden
Fälle
bekannt, dass Taxiunternehmen beim Fuhrlohn jeweils zwischen Einheimischen,
Österreichern und Ausländern (Urlauber) unterschieden und für
dieselbe Strecke
unterschiedliche Preise verlangten. Urlaubsgäste zählen häufig
mehr als das
doppelte, wobei noch im Winter horrende Zuschläge für die
Skibeförderung verlangt
wurden.
All dies bedeutet, dass sich die
bestehenden Probleme im Taxigewerbe bei einer
Liberalisierung noch verschärfen könnten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft
und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1. Wie
stehen Sie generell zur Aufhebung von - nach dem Gelegenheitsverkehre-
Gesetz - verordneten Taxitarifen?
Wie beurteilen Sie die Situation in Gebieten für die kein Tarif verordnet
wurde?
2. In
welcher Form und aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen können
Taxiunternehmen bei einer generellen Tarifaufhebung durch den
Landeshauptmann/frau zur Preisauszeichnung und Führung eines Taxameters
verpflichtet werden?
3. Treten
Sie für eine - unter jeweiliger Berücksichtigung der topografischen
Situation - für eine
soweit als mögliche Vereinheitlichung der Taxitarife (als
Höchstpreistraife)
in Österreich ein (z.B. Grundtaxe, div. Zuschläge (Ruf,
Zuschläge, Verunreinigung, Gepäck etc.))?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Wie
viele Taxiunternehmen und Konzessionsinhaber gibt es mit Stichtag 31. 8.
2002 in Österreich (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer)?
6. Wie
viele Konzessionen nach § 3 Abs 1 Gelegenheitsverkehrsgesetz waren bis
Stichtag 31. 8. 2002 vergeben Wie viele Konzessionsinhaber davon verfügen
über weitere Konzessionen nach § 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz?
(Aufschlüsselung jeweils
auf Bundesländer)?
7. Wie
viele Konzessionen nach § 3 Abs 2 Gelegenheitsverkehrsgesetz waren bis
Stichtag 31. 8. 2002 vergeben Wie viele Konzessionsinhaber davon verfügen
über weitere Konzessionen nach § 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz?
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
8. Wie
viele Konzessionen nach § 3 Abs 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz waren bis
Stichtag 31. 08. 2002 vergeben Wie viele Konzessionsinhaber davon verfügen
über weitere Konzessionen nach § 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz?
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
9. Wie
viele Konzessionen nach § 3 Abs 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz waren bis
Stichtag 31. 8. 2002 vergeben Wie viele Konzessionsinhaber davon verfügen
über weitere Konzessionen nach § 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz?
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?
10. Für welche Städte, Gemeinden oder Regionen existiert
derzeit ein vom
Landeshauptmann/frau
verordneter Tarif (Aufschlüsselung auf Gemeinden,
Städte und Regionen)?
11.
Für wie viele Konzessionsinhaber nach § 3 Abs 3
Gelegenheitsverkehrsgesetz
gilt für die Beförderung von Personen ein vom Landeshauptmann/frau
verordneter Tarif (Aufschlüsselung jeweils auf einzelne
Bundesländer)?
12. Wie viele Konzessionen waren bis 31. 8. 2002 an natürliche
Personen,
Personengesellschaften,
Kapitalgesellschaften oder juristische Personen
vergeben (Aufschlüsselung auf einzelne Bundesländer)?
13. Wie
viele Konzessionen wurden jeweils 1997, 1998,1999, 2000, 2001 und bis 31.
08. 2002 zurückgelegt (Aufschlüsselung nach Jahre, Bundesländer
und nach
Konzessionen gemäss § 3 Abs 1 bis 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz)?
14. In wie
vielen Fällen musste die Taxi-Konzession in den Jahren 1997,1998, 1999,
2000, 2001 und bis 31. 08.
2002 entzogen werden (Aufschlüsselung auf Jahre
und die einzelnen Bundesländer und nach Konzessionen gemäss § 3
Abs 1 bis 4
Gelegenheitsverkehrsgesetz)?
15. Was waren jeweils die Gründe dafür?
16. Wie
viele Konzessionsentziehungsverfahren sind derzeit mit Stichtag 31. 08.
2002 bei den jeweils zuständigen Behörden anhängig
(Aufschlüsselung auf
einzelne Bundesländer)?
17. Wie
viele Personen sind mit Stichtag 31. 8. 2002 in Österreich befugt ein Taxi
zu
lenken und verfügen über eine Taxilenkerprüfung
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
18. Warum
wurde bislang keine Verordnung nach § 13 Abs 1
Gelegenheitsverkehrsgesetzerlassen?
19. Warum
wurde bislang keine Verordnung nach § 13 Abs 2
Gelegenheitsverkehrsgesetz
erlassen?
20. Warum
wurde durch die Landeshauptleute bislang keine Verordnung nach § 13
Abs 3 Gelegenheitsverkehrsgesetz erlassen (Anbringung eines
Fahrpreisanzeigers d.i. ein Taxameter)?
21. Wie
viele Taxiunternehmen ( bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich
verfügen
über einen als Taxi angemeldeten Pkw (ersuche um Aufschlüsselung auf
die
einzelnen Bundesländer
und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
22. Wie viele Taxiunternehmen ( bzw.
Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen
über bis fünf als Taxi angemeldete Pkw's (ersuche um
Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
23. Wie viele Taxiunternehmen (bzw.
Konzessionsinhaber) in Österreich verfügen
über mehr als fünf als Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um
Aufschlüsselung
auf die einzelnen
Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
24. Wie
viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) in Österreich
verfügen
über mehr als zehn als Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um
Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
25. Wie
viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 20 als
Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
26. Wie
viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 50 als
Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
27. Wie
viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 100 als
Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
28. Wie
viele Taxiunternehmen (bzw. Konzessionsinhaber) haben mehr als 200 als
Taxis angemeldete Pkw's (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und mit Stichtag 31. 8. 2002)?
29. Wie
viele Pkw's von Taxiunternehmen wurden 1997,1998,1999, 2000, 2001 und
bis zum Stichtag 31.8.2002
auf Betriebs- und Fahrsicherheit überprüft (ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?
30. Wie viele Konzessionsinhaber betraf
dies jeweils (ersuche um Aufschlüsselung
auf die einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)
31. In wie
vielen Fällen wurde in diesem Kontrollzeitraum bei diesen
Überprüfungen
so große Mängel festgestellt, dass Gefahr in Verzug - trotz
gültiger
Überprüfungsplakette - war (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Jahre und die einzelnen Bundesländer)?
32. In wie
vielen Fällen musste in diesen Jahren nach behördlichen Kontrollen
das
Kennzeichen abgenommen werden (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?
33. Warum
gibt es bis heute noch keine “Mobilen Prüfbusse" für
derartige Kontrollen
in den einzelnen Bundesländern?
34. Wie
viele Kontrollen wurden 1997,1998,1999, 2000, 2001 und mit dem Stichtag
31.8.2002 durchgeführt,
ob die Ausstattung der Fahrzeuge insgesamt den
gesetzlichen Vorgaben entspricht (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Jahre und die einzelnen
Bundesländer)?
35. Wie
viele Fälle von Manipulationen am Kilometeranzeiger sind Ihnen in den
Jahren 1997,1998, 1999, 2000 und bis zum Stichtag 31. 8. 2002 bekannt
geworden (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Jahre und die
einzelnen Bundesländer)?
36. Zu welchen behördlichen Maßnahmen kam es dabei jeweils?
37. Wie
vielen Werkstätten hat man in den Jahren 1997, 1998, 1999, 2000 und mit
dem Stichtag 31. 8. 2002 - aufgrund der Manipulation beim Kilometeranzeiger
oder aufgrund ähnlicher Vorfälle - die Konzession entzogen bzw. ein
Strafverfahren eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre
und die einzelnen Bundesländer)?
38. Warum
gibt es bis heute noch keinen österreichweit gültigen
Kollektiv/vertrag für
die Taxifahrer? Werden Sie sich für die Erstellung eines solchen
einsetzen?
39. Welche
Maßnahmen werden Sie gegen rechtswidrige Entgeltsvereinbarungen
zwischen
unselbstständigen Fahrer und Konzessionsinhaber ergreifen (z.B.
Fuhrlohn 50 : 50 oder 60 : 40 oder nach gefahrenen Kilometern)?
Welche haben Sie bislang in
den Jahren 1997,1998,1999, 2000, 2001 und mit
dem Stichtag 30. 8. 2002 ergriffen (ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre und die einzelnen Bundesländer)?
40. Was spricht gegen eine öffentliche konzentrierte Zusammenarbeit von
Sozialversicherung,
Finanzamt, Arbeitsinspektorat sowie Sicherheitsdienststellen
um den Problemen der Scheinselbstständigkeit, Sozialbetrug etc. auf die
Spur zu
kommen?
41. Treten
Sie anbetracht dieser Situation für eine obligatorische Legitimationskarte
mit Namen, Foto und Sozialversicherungsnummer ein?
42. Wenn nein, weshalb nicht?
43. Werden
Sie “Freisprechanlagen" für Taxis gesetzlich vorschreiben bzw.
dafür
allenfalls die Rechtsgrundlagen schaffen? Falls nein, weshalb nicht und welche
Gründe sprechen dagegen?
44. Gegen
welche gesetzlichen Bestimmungen wird verstoßen, wenn in
“Nichttarifgemeinden" von Taxiunternehmen bei Tarifen für die
dieselbe
Wegstrecke zwischen Einheimischen, Österreichern und Ausländern
unterschieden wird und dabei unterschiedliche Preise verlangt werden?
45. Welche
behördlichen Maßnahmen können in solchen Fällen aufgrund
der
Rechtslage ergriffen werden?
46. Gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wird verstoßen, wenn in
“Nichttarifgemeinden"
von Taxiunternehmen bei sog. Sammeltaxis von jedem
Kunden der volle Fahrpreis für die Strecke verlangt wird?
47. Welche
behördlichen Maßnahmen können in solchen Fällen aufgrund
der
Rechtslage ergriffen werden?
48. Wie
stehen Sie - nicht zuletzt aus Transparenzgründen - zur verpflichtenden
Einführung eines multifunktionellen Kartenterminals für Taxifahrzeuge
(Km-
Angabe, Abrechungsfunktion,
Lesegerät von Bankomat- und Kreditkarten, sowie
Rechungsdrucker)?
49. Werden Sie einen solchen vorschreiben?
Falls nein, weshalb nicht und welche Gründe sprechen dagegen?
50. In
welchen Bundesländern gibt es eigene Verordnungen über die
Ausstattung von
Taxis? Halten Sie diese unterschiedlichen Regelungen für sinnvoll?
51. Treten
Sie für eine Vereinheitlichung der in den Bundesländern gültigen
Betriebsordnungen ein, um einheitliche Standards in diesem Bereich
sicherzustellen?
52. Wenn nein, weshalb nicht?
53. Wann wird es endlich eine österreichweite einheitliche Betriebsordnung geben?
54. Was soll konkret der Inhalt dieser Verordnung sein?
55. Sehen Sie durch die Novelle der Gewerbeordnung 2002 vorgenommen
Erweiterungen der Nebenrechte
der Hotellerie eine weitere Beeinträchtigung der
Taxibranche?
56. Wenn nein, weshalb nicht?
57. Sind diese zur Preisauszeichnung und Führung eines Taxameters verpflichtet?
58. Wenn ja, aufgrund welcher Bestimmungen?
59. Wie
beurteilen Sie - anbetracht der zunehmenden wirtschaftlichen Probleme
Österreichischer Taxiunternehmer - den Wegfall der Bedarfprüfung
(1993)?
60. Wie
hoch lagen 1997, 1998, 1999, 2000 und 2001 die durchschnittlichen
jährlichen Umsätze und Erträge (mit bzw. ohne Steuern) bei
den
Taxiunternehmern in den einzelnen Bundesländern (Aufschlüsselung auf
Jahre
und Bundesländer)?
61. Welche
“innovativen Nebenleistungen" (Nebenrechte) könnten
Taxiunternehmen
nach der GewO Novelle ihren Kundinnen anbieten?
62. In wie
vielen Fällen musste jeweils 1997, 1998, 1999, 2000 und 2001 ein
Konkursverfahren über
ein Taxiunternehmen eröffnet werden (Aufschlüsselung
auf Jahre und Bundesländer)?
63. Welche
Haltung nehmen Sie daher zu einer steuerlichen Pauschalierung von
Kleinunternehmern (z.B. bis
10 Taxis) in der Taxibranche ein?
64. Wie
viele TaxilenkerInnen wurden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in den
Jahren
1997, 1998, 1999, 2000 und 2001 beraubt, entführt, verletzt oder
getötet
(Aufschlüsselung auf Geschlecht, Jahre und Bundesländer)?
65. Durch
welche Maßnahmen kann die Sicherheit von TaxilenkerInnen verbessert
werden?
Was kann Ihr Bundesministerium in dieser Frage dazu beitragen?
66. An wie
vielen Verkehrsunfällen waren TaxilenkerInnen bei der Ausübung ihrer
Tätigkeit in den Jahren 1997,1998, 1999, 2000 und 2001 beteiligt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
67. Wie
viele wurden davon in diesen Jahren durch Taxilenkerinnen verschuldet
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
68. Wie
viele dieser Verkehrsunfälle führten zu Personenschäden? Wie
viele Tote
gab es? Wie viele Verletzte?
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?