4322/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Lapp
und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend budgetäre und personelle Situation der Bundessozialämter
Am 11. Juli 2002 wurde das
Bundessozialämterreformgesetz vom Parlament verabschiedet.
Damit innerhalb der neuen Organisationsstruktur weiterhin effizient im Sinne
der behinderten
Menschen gearbeitet werden kann, darf es bei den einzelnen
Bundessozialämtern zu keinen
finanziellen und personellen Einsparungen kommen. Und um die alte mit der neuen
Struktur
vergleichen zu können und einen Eindruck über die Entwicklung zu
haben, ist die budgetäre
und personelle Situation der vergangenen Jahre und für das kommende Jahr
2003 von großem
Interesse.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und
Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Welche budgetären
Mittel waren bzw. sind in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und
2003 für die einzelnen Bundessozialämter in den Bundesländern
vorgesehen. (Dabei die
Mittel für das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und
das Burgenland bitte auch
nach den drei Bundesländern einzeln
aufschlüsseln.)
2. Wie sahen die jeweiligen Rechnungsabschlüsse aus?(Bitte aufschlüsseln wie für Frage 1.)
3. Wieviel Personal war bzw.
ist in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 für die
einzelnen Bundessozialämter in den Bundesländern vorgesehen. (Dabei
das Personal für
das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland
bitte auch nach den
drei Bundesländern einzeln
aufschlüsseln.)
4. Wieviel Personal war in
diesen Jahren in den einzelnen Bundessozialämtern tatsächlich
beschäftigt? (Dabei das Personal für das Bundessozialamt für
Wien, Niederösterreich und
das Burgenland bitte auch wieder nach den
drei Bundesländern einzeln aufschlüsseln.)