4322/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Lapp

und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend budgetäre und personelle Situation der Bundessozialämter

Am 11. Juli 2002 wurde das Bundessozialämterreformgesetz vom Parlament verabschiedet.
Damit innerhalb der neuen Organisationsstruktur weiterhin effizient im Sinne der behinderten
Menschen gearbeitet werden kann, darf es bei den einzelnen Bundessozialämtern zu keinen
finanziellen und personellen Einsparungen kommen. Und um die alte mit der neuen Struktur
vergleichen zu können und einen Eindruck über die Entwicklung zu haben, ist die budgetäre
und personelle Situation der vergangenen Jahre und für das kommende Jahr 2003 von großem
Interesse.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1.   Welche budgetären Mittel waren bzw. sind in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und
2003 für die einzelnen Bundessozialämter in den Bundesländern vorgesehen. (Dabei die
Mittel für das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland bitte auch
nach den drei Bundesländern einzeln aufschlüsseln.)

2.   Wie sahen die jeweiligen Rechnungsabschlüsse aus?(Bitte aufschlüsseln wie für Frage 1.)

3.   Wieviel Personal war bzw. ist in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 für die
einzelnen Bundessozialämter in den Bundesländern vorgesehen. (Dabei das Personal für
das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland bitte auch nach den
drei Bundesländern einzeln aufschlüsseln.)

4.   Wieviel Personal war in diesen Jahren in den einzelnen Bundessozialämtern tatsächlich
beschäftigt? (Dabei das Personal für das Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich und
das Burgenland bitte auch wieder nach den drei Bundesländern einzeln aufschlüsseln.)