4332/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch, Kolleginnen und Kollegen

an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel

betreffend Zustimmung zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzrecht

Tierschutzangelegenheiten werden in Österreich in mittlerweile elf Landes-
Tierschutzgesetzen geregelt. Dazu kommt pro Bundesland eine Vielzahl von Verordnungen -
österreichweit sind es derzeit 35 -, die nähere Bestimmungen über einzelne Regelungsberei-
che des Tierschutzes enthalten. In einem Arbeitspapier “Vergleich der Landesgesetze betref-
fend Tierschutz" wird darauf hingewiesen, daß die auf Landesebene erlassenen Gesetze und
Verordnungen über die Materie Tierschutz ca. 600 Paragraphen umfassen, was dem Umfang
des halben ABGB entspricht!

Die Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG, welche die Länder zur Herbeiführung einer Har-
monisierung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen haben, haben bisher zu
keiner strukturellen Bereinigung des Tierschutzrechts geführt, sondern zeichnen den Weg zu
weiterer Rechtszersplitterung vor.

Eine stringente, dem Prinzip der “Einheitlichkeit der Rechtsordnung" folgende Regelung des
Tierschutzrechts kann daher nur durch Harmonisierung und Vereinheitlichung des Tierschutz-
rechts auf Bundesebene herbeigeführt werden. Im Gegensatz zum österreichischen Tier-
schutzrecht wird der Tierschutz im deutschsprachigen Ausland (Deutschland, Schweiz) durch
den Bundesgesetzgeber geregelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel fol-
gende

Anfrage

1.   Werden Sie in Anbetracht der gestiegenen Bedeutung des Tierschutzes einer Aufnahme
der Tierschutzmaterie in Artikel 10 bzw. Artikel 11 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-
VG), und damit einer Übertragung des Tierschutzes in die Kompetenz des Bundesgesetz-
gebers zustimmen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

2.   Werden Sie die Verabschiedung eines Bundestierschutzgesetzes bzw. die Aufnahme des
Tierschutzes in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zum Gegenstand eines künftigen
Regierungsübereinkommens machen bzw. einer solchen programmatischen Festlegung
zustimmen?
Wenn nein, warum nicht?