4342/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz (Art. 8 Abs. 2 B-VG)

"Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen
sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck
kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu
sichern und zu fördern. " (Art. 8 Abs. 2 B-VG)

Am 7.7.2000 wurde im Nationalrat einstimmig die Staatszielbestimmung zum
Minderheitenschutz beschlossen, die - im Bundes-Verfassungsgesetz verankert -
mit 1. August 2000 in Kraft getreten ist.

Diese Verfassungsbestimmung stellt ein klares Bekenntnis der Republik Österreich
zu den hier lebenden Volksgruppen dar und verpflichtet sie, ihren Bestand zu sichern
und zu fördern. Dem entsprechend stellte Bundeskanzlers Schüssel in seiner
Wortmeldung vor Beschlussfassung dieser Staatszielbestimmung im Parlament auch
klar, dass diese zwar eine "programmatische Erklärung" darstelle, aber weit mehr sei
als "nur ein Zeichen". Die Staatszielbestimmung bedeute konkretes Handeln.
Wörtlich meinte er weiter: "Die Staatszielbestimmung enthält den an Gesetzgebung
und Vollziehung gerichteten Auftrag, das Staatsziel durch konkrete Maßnahmen mit
Leben zu erfüllen."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Welchen konkreten Maßnahmen wie Sie sie im Juni 2000 in Aussicht gestellt
haben, wurden in Ihrem Ressort seit in Kraft treten der Staatszielbestimmung
zum Minderheitenschutz gesetzt, die über die bloße Umsetzung jahrelang
bestehender gesetzlicher Verpflichtungen hinausreichen (wie dies insbes. bei
der Amtsprachenverordnung-Ungarisch und der Topographieverordnung-
Burgenland durch die Verpflichtungen des Staatsvertrages von Wien 1955
und des Volksgruppengesetzes 1976 der Fall ist)?

2.  Wie hat sich die finanzielle Förderung der Volksgruppen in den letzten Jahren
entwickelt? Geben Sie bitte die Volksgruppenförderung für die Jahre 1998,
1999, 2000, 2001 und 2002 an, jeweils in Summe und aufgeteilt auf


Volksgruppen, Bundesländer und Fördersparten (bspw. Medien, Kultur,
Brauchtumspflege etc.)

3. Wie verlaufen die Bemühungen um ein "modernes Volksgruppengesetz",
dessen Ausarbeitung Sie in Ihrer Wortmeldung im Nationalrat in der Sitzung
am 7. Juli 2000 angekündigt haben? Wann ist mit einem Gesetzesentwurf für
solch ein "modernes Volksgruppengesetz" zu rechnen, wann mit einer
Beschlussfassung im Nationalrat?

4. Welche Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen Volksgruppengesetz
werden angestrebt und inwieweit sind die Volksgruppen selbst in die Arbeit
um ein neues Volksgruppengesetz eingebunden?

5.  Gibt es Bestrebungen, die Rechte, wie sie für die kroatische und die
slowenische Volksgruppe durch den Art. 7 des Staatsvertrages von Wien
bestehen, im Sinne der Staatszielbestimmung zur Sicherung und Förderung
der Volksgruppen auf alle in Österreich anerkannten Volksgruppen
auszudehnen?