4347/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz (Art. 8 Abs. 2 B-VG)

"Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen
sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck
kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu
sichern und zu fördern. " (Art. 8 Abs. 2 B-VG)

Am 7.7.2000 wurde im Nationalrat einstimmig die Staatszielbestimmung zum
Minderheitenschutz beschlossen, die - im Bundes-Verfassungsgesetz verankert -
mit 1. August 2000 in Kraft getreten ist.

Diese Verfassungsbestimmung stellt ein klares Bekenntnis der Republik Österreich
zu den hier lebenden Volksgruppen dar und verpflichtet sie, ihren Bestand zu sichern
und zu fördern. Dem entsprechend stellte Bundeskanzlers Schüssel in seiner
Wortmeldung vor Beschlussfassung dieser Staatszielbestimmung im Parlament auch
klar, dass diese zwar eine "programmatische Erklärung" darstelle, aber weit mehr sei
als "nur ein Zeichen". Die Staatszielbestimmung bedeute konkretes Handeln.
Wörtlich meinte er weiter: "Die Staatszielbestimmung enthält den an Gesetzgebung
und Vollziehung gerichteten Auftrag, das Staatsziel durch konkrete Maßnahmen mit
Leben zu erfüllen."

Die Staatszielbestimmung ist somit ein Auftrag der Verfassung, der die
Gesetzgebung und Verwaltung aller Ebenen auffordert, konkrete Handlungen zu
setzen, um dem Ziel der Bestimmung in ihrem jeweiligen Wirkungskreis näher zu
kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welchen konkreten Maßnahmen wie sie Bundeskanzler Schüssel im Juni
2000 in Aussicht gestellt hat, wurden in ihrem Ressort seit in Kraft treten der
Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz gesetzt?