4349/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Menschenrechtskoordinatorln im Bundeskanzleramt

Am 15. Mai 1998 wurde unter der Ziffer 784/A(E) (XX.GP) im Nationalrat ein Antrag
betreffend Menschenrechtsjahr 1998 eingebracht und von allen zum damaligen
Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Parteien mitgetragen. In diesem Antrag wurde
unter anderem festgehalten, dass "... die Glaubwürdigkeit der Staaten im Einsatz für
die Menschenrechte (...) letztlich von ihrem aktiven politischen Engagement
abhängen [wird]."

Am 20. Juli 1999 wurde zudem durch die Bundesregierung in einem
Ministerratsbeschluss die Einrichtung von Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien beschlossen.

Sowohl das Menschenrechtsjahr als auch dieser Ministerratsbeschluss liegen
mittlerweile mehrer Jahre zurück, gleichzeitig hat die Bedeutung der Menschenrechte
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Es scheint daher angebracht, die
Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen und deren Zusammenarbeit
untereinander sowie mit den übrigen Stellen in den Ministerien zu evaluieren um so
die Koordinatorlnnen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.

In Ergänzung an die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch und
Genossinnen (3352/J
XXI. GP) stellen daher die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie lautet der genaue Beschluss des Ministerrates vom 20. Juli 1999, auf
Basis dessen die Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien zu erfolgen hat?

2.   In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der

Menschenrechtskoordinator in die Arbeit des Ministerium eingebunden?
Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorln für die
Arbeit in der Praxis leisten?

3.  Besteht neben einer etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien
auch eine solche Zusammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit anderen


österreichischen Behörden, internationalen Organisationen, NGOs und
Behörden befreundeter Staaten?

4.  Ist für eine Vertretung der Menschenrechtskoordinatorin bzw. des
Menschenrechtskoordinators gesorgt?

Wenn ja, wie lautet der Namen der Vertretung und in welcher Abteilung nach
der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?

5.  Inwiefern konnte die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer
Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators
verbessert werden?

6.  Sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin Veränderungen geplant, die die Arbeit des
Ministeriums weiter verbessern könnten?