4349/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Menschenrechtskoordinatorln im Bundeskanzleramt
Am 15. Mai 1998 wurde unter der Ziffer
784/A(E) (XX.GP) im Nationalrat ein Antrag
betreffend Menschenrechtsjahr 1998 eingebracht und von allen zum damaligen
Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Parteien mitgetragen. In diesem Antrag
wurde
unter
anderem festgehalten, dass "... die Glaubwürdigkeit der Staaten im
Einsatz für
die Menschenrechte (...) letztlich von ihrem aktiven politischen Engagement
abhängen [wird]."
Am 20. Juli 1999 wurde zudem durch die
Bundesregierung in einem
Ministerratsbeschluss die Einrichtung von Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien beschlossen.
Sowohl das Menschenrechtsjahr als auch
dieser Ministerratsbeschluss liegen
mittlerweile mehrer Jahre zurück, gleichzeitig hat die Bedeutung der
Menschenrechte
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Es scheint daher angebracht, die
Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen und deren Zusammenarbeit
untereinander sowie mit den
übrigen Stellen in den Ministerien zu evaluieren um so
die Koordinatorlnnen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.
In Ergänzung an die
Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch und
Genossinnen (3352/J XXI.
GP) stellen daher die
unterfertigten Abgeordneten stellen
daher
folgende
ANFRAGE:
1. Wie lautet der genaue Beschluss des
Ministerrates vom 20. Juli 1999, auf
Basis dessen die Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien zu erfolgen hat?
2. In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der
Menschenrechtskoordinator
in die Arbeit des Ministerium eingebunden?
Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorln für die
Arbeit in der Praxis leisten?
3. Besteht neben einer
etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien
auch eine solche Zusammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit
anderen
österreichischen Behörden,
internationalen Organisationen, NGOs und
Behörden befreundeter Staaten?
4. Ist für eine
Vertretung der Menschenrechtskoordinatorin bzw. des
Menschenrechtskoordinators gesorgt?
Wenn ja, wie lautet der Namen der Vertretung
und in welcher Abteilung nach
der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?
5. Inwiefern konnte
die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer
Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators
verbessert werden?
6. Sind auf Grund der
bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin Veränderungen geplant, die die Arbeit des
Ministeriums weiter verbessern könnten?