4358/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen
Am 15. Mai 1998 wurde unter der Ziffer
784/A(E) (XX.GP) im Nationalrat ein Antrag
betreffend Menschenrechtsjahr 1998 eingebracht und von allen zum damaligen
Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Parteien mitgetragen. In diesem Antrag
wurde
unter
anderem festgehalten, dass "... die Glaubwürdigkeit der Staaten im
Einsatz für
die Menschenrechte (...) letztlich von ihrem aktiven politischen Engagement
abhängen [wird]."
Am 20. Juli 1999 wurde zudem durch die
Bundesregierung in einem
Ministerratsbeschluss die Einrichtung von Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien beschlossen.
Sowohl das Menschenrechtsjahr als auch
dieser Ministerratsbeschluss liegen
mittlerweile mehrer Jahre zurück, gleichzeitig hat die Bedeutung der
Menschenrechte
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Es scheint daher angebracht, die
Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen und deren Zusammenarbeit
untereinander sowie mit den
übrigen Stellen in den Ministerien zu evaluieren um so
die Koordinatorlnnen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde in
Ihrem Ministerium entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom
20. Juli 1999 ein Menschenrechtskoordinator bzw. eine -koordinatorin bestellt.
Mit welchem Datum übernahm diese Person diese Aufgabe?
2. Wie lautet der Name der derzeit für Menschenrechtsfragen zuständigen
Koordinatorin bzw. des
Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit
gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?
3. Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?
Wenn ja, wie lautet der Namen
der Vertretung und in welcher Abteilung nach
der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?
4. In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der
Menschenrechfskoordinator
in die Arbeit des Ministerium eingebunden?
Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorin für die
Arbeit in der Praxis leisten?
5. Ist der/die
Koordinatorln in die legistische Arbeit, beispielsweise in die
Erstellung von Regierungsvorlagen involviert?
6. Wie viel der Dienstzeit
verwendet der Menschenrechtskoordinator bzw. die
Menschenrechtskoordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?
7. Sind die
Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander
vernetzt, halten diese gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine anderer
Form (institutionalisierter) Zusammenarbeit und gegenseitiger Konsultation?
8. Besteht neben einer
etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien
auch eine solche Zusammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit
anderen
österreichischen Behörden, internationalen Organisationen, NGOs und
Behörden befreundeter Staaten?
9. Inwiefern konnte
die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer
Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators
verbessert werden?
10. Sind auf Grund der
bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin Veränderungen geplant, die die Arbeit des
Ministeriums weiter verbessern könnten?