4358/J XXI.GP

Eingelangt am: 19.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium für soziale Sicherheit
und Generationen

Am 15. Mai 1998 wurde unter der Ziffer 784/A(E) (XX.GP) im Nationalrat ein Antrag
betreffend Menschenrechtsjahr 1998 eingebracht und von allen zum damaligen
Zeitpunkt im Nationalrat vertretenen Parteien mitgetragen. In diesem Antrag wurde
unter anderem festgehalten, dass "... die Glaubwürdigkeit der Staaten im Einsatz für
die Menschenrechte (...) letztlich von ihrem aktiven politischen Engagement
abhängen [wird]."

Am 20. Juli 1999 wurde zudem durch die Bundesregierung in einem
Ministerratsbeschluss die Einrichtung von Menschenrechtskoordinatorlnnen in den
Ministerien beschlossen.

Sowohl das Menschenrechtsjahr als auch dieser Ministerratsbeschluss liegen
mittlerweile mehrer Jahre zurück, gleichzeitig hat die Bedeutung der Menschenrechte
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Es scheint daher angebracht, die
Einrichtung der Menschenrechtskoordinatorlnnen und deren Zusammenarbeit
untereinander sowie mit den übrigen Stellen in den Ministerien zu evaluieren um so
die Koordinatorlnnen bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde in Ihrem Ministerium entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom
20. Juli 1999 ein Menschenrechtskoordinator bzw. eine -koordinatorin bestellt.
Mit welchem Datum übernahm diese Person diese Aufgabe?

2. Wie lautet der Name der derzeit für Menschenrechtsfragen zuständigen

Koordinatorin bzw. des Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit
gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?

3.  Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?

Wenn ja, wie lautet der Namen der Vertretung und in welcher Abteilung nach
der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?


4.  In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der

Menschenrechfskoordinator in die Arbeit des Ministerium eingebunden?
Welchen Beitrag kann der oder die Menschenrechtskoordinatorin für die
Arbeit in der Praxis leisten?

5.  Ist der/die Koordinatorln in die legistische Arbeit, beispielsweise in die
Erstellung von Regierungsvorlagen involviert?

6. Wie viel der Dienstzeit verwendet der Menschenrechtskoordinator bzw. die
Menschenrechtskoordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?

7.  Sind die Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander
vernetzt, halten diese gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine anderer
Form (institutionalisierter) Zusammenarbeit und gegenseitiger Konsultation?

8.  Besteht neben einer etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien
auch eine solche Zusammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit anderen
österreichischen Behörden, internationalen Organisationen, NGOs und
Behörden befreundeter Staaten?

9.  Inwiefern konnte die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer
Menschenrechtskoordinatorin bzw. eines Menschenrechtskoordinators
verbessert werden?

10. Sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines
Menschenrechtskoordinatorin Veränderungen geplant, die die Arbeit des
Ministeriums weiter verbessern könnten?