4377/J XXI.GP
Eingelangt am: 19.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umsetzung der
Verfassungsbestimmung zur Gleichstellung von
behinderten Menschen
Am
9. Juli 1997 wurde im Parlament einstimmig beschlossen:
"Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik
(Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von
behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen
Lebens
zu gewährleisten."
In der Folge wurde im Bundeskanzleramt
eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die
Aufgabe hatte, die österreichische Rechtsordnung nach Bestimmungen zu
durchforsten, durch die behinderte Menschen benachteiligt werden.
Am 8. Jänner 1998 fand die
konstituierende Sitzung der “Arbeitgruppe zu
Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender
Bestimmungen"
statt.
Seit 4. März 1999 liegt der
Endbericht der Arbeitsgruppe vor (III -178 der Beilagen,
XX. Gesetzgebungsperiode), welcher aufzeigt,
dass die österreichische
Rechtsordnung eine
große Zahl von Benachteiligungen für behinderte Menschen
enthält. Seither wurden einige Bestimmungen geändert bzw. verbessert,
viele
Benachteiligungen existieren jedoch leider immer noch.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Punkte des Gesamtberichtes der
“Arbeitgruppe zu Durchforstung der
Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen"
fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich?
(detaillierte Aufzählung der betroffenen Gesetzesteile)
2)
Welche Maßnahmen
haben Sie gesetzt, um diese Benachteiligungen von
behinderten Menschen in ihrem Bereich zu reduzieren bzw. zu beseitigen?
(detaillierte Aufzählung der geänderten Gesetzesteile)
3) Gibt es in Ihrem Bereich noch immer Gesetzesteile,
die im Gesamtbericht der
Arbeitsgruppe enthalten sind, und die bis jetzt nicht abgeändert wurden?
Wenn ja, um welche Gesetzesteile handelt es sich konkret und warum wurden
diese bis jetzt nicht abgeändert?